in dem Gutachten steht eben auch, daß einer Erhöhung der Anhängelast auf 250kg technisch nichts im Wege steht.
Der aaS hat sich ja schon alles angesehen. 120kg hätte er ohne weiteres eingetragen. ABER, die Erhöhung der Anhängelast wäre eine Ausnahme nach §70 STVZO und die muß die Zulassungsstelle genehmigen. Technisch ist alles geprüft und ok nur wollen die wissen, warum ich ausgerechnet mit dem Fahrzeug schwerere Lasten ziehen will. Begründet habe ich es, aber es läuft wohl auf die Auflage hinaus, daß dann nur ich fahren darf.