Beitrag von Archeon (29. Mai 2020 um 09:30 )
Dieser Beitrag wurde von michaelrodx aus folgendem Grund gelöscht: Gehört nicht zum Thema (29. Mai 2020 um 09:37 ).
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Moin
Über die Sinnhaftigkeit von Beiträgen zu sinnieren erscheint mir nicht sinnvoll.
Darf ich mir den ausdrucken und über's Klo zu den anderen "Zertifikaten" hängen? ![]()
Aber erst mal vielen dank für die hilfreichen Infos und Anregungen![]()
Anderes Fzg. = andere Baustelle,
nur wegen der Anbringung einer AHK und Beleuchtung wird kein Sitzplatz gestrichen und das gleiche Fzg. ist schon ein Anderes wie die Bedeutung auch sagt,... "Paul und Klaus haben das gleiche Auto und bu....(piieep) die selbe Frau." . . . kann man sich verhältnismäßig gut merken ![]()
Bei den Rappen habe ich bereits angefragt .... und natürlich gerade frisch beim Verursacher, dem TÜV ... d a bin ich ordentlich ![]()
Das falsch ausgestellte Gutachten ist schon per Mail unterwegs und telefonisch ist man anscheinend "sehr bemüht" das i.O. zu bringen.
Verstanden hat man das Problem jedenfalls und hat sich auch im Vorfeld für evtl. Zahlendreher endschuldigt.
Hier muss ich doch dä TÜV in Määnz mal loben, ich hoffe nicht zu früh ![]()
Es bleibt spannend . . .
Edith sagt, ich bin kein Schreiber des schreibens Willen und sammel auch keine Klicks oder Punkte (für über's Klo) ![]()
Ich gebe gerne (am liebsten) Hilfe zur Selbsthilfe, was manchmal auf Unverständnis stößt. Und Selbsthilfe könnt ihr selber guggeln ![]()
Ich hatte noch alte Papiere im Netz gefunden, da standen 180Kg Eigengewicht, durch die 15Kw tippe ich aber auf eine VKP Zulassung, das wird dir vermutlich nichts bringen?
Ich habe die originale BDA (in deutsch
) mit Händlerstempel hier und die sagt auch 180Kg.
Ein Papier von einem anderen Fzg. ,...
Also mit einer Kopie YFM350R, LOF, 2 Personen, Bj. nach 2010
... als diesem, wird in der heutigen Zeit Nichts & Niemanden in irgendeinem Büro beeindrucken ![]()
Früher war doch alles besser, ... da kannte man noch Leute, die einen kennen, der weis wo jemand wohnt, der vieleicht was weis ![]()
Das ist aber auch sehr abhängig vom Prüfer, ich hab mit solchen Papieren schon einiges eingetragen bekommen und diverse Bekannte auch.
Und weiter, . . .
Das ist aber auch sehr abhängig vom Prüfer, ich hab mit solchen Papieren schon einiges eingetragen bekommen und diverse Bekannte auch.
Bei dem Ar. . . (piiiep) bestimmt nicht ![]()
Tatsächlich zu früh gefreut, gerade einen Anruf bekommen also, .... alles wieder auf Anfang 
Der Herr kann meine Bedenken/ Einwand nicht nachvollziehen, da lt. seiner Aussage "alle Anderen" Fzg.-Scheine falsch sind !? ![]()
Er begründet das mit der Tatsache, dass das Hersteller-Leergewicht und das im Schein angegebene "im Betrieb befindliche Fzg." sich schon durch das Fahrergewicht unterscheiden. Das hat er tatsächlich auch in das Gutachten geschrieben, *Zu G: m. Fahrer*
Habe ich tatsächlich übersehen, verstehen kann ich das dennoch nicht ganz,...90 Kg.
Und es könnte ja bei der Abnahme noch eine schwere Seilwinde verbaut gewesen sein,... was ich definitiv ausschließen kann.
Aber ich könne unbesorgt jemanden mitnehmen, solange das zul. Gesammtgewicht nicht überschritten wird.
Unfucking fassbar was man sich alles einfallen lässt, nur um 150%ig zu sein ![]()
Naja, wenn ich mal an eine Waage vorbei komme (spätestens beim nächsten TÜV), werde ich das klären.
PS: Falls alle Stricke reißen bräuchte ich aber immernoch etwas von einem "Referenzfahrzeug" ![]()
Ich höre mich mal bei uns um, vielleicht finde ich ja was.
Da hast du aber echt eine sehr schwierige TÜV Stelle bei dir, da kann ich mich zum Glück 0 beschweren.
Danke,
habe mich auch schon den ganzen Tag damit beschäftigt.
Das Einzige was die These von dem Herrn stützt ist diese Info, also der Unterschied von EG-, nationaler und DIN- Zulassung ![]()
Und es geht GsD nicht um meinen regionalen TÜV, sondern um den, der das "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubniss" erstellt hat.
Das wäre dann aber nach §21 StVZO ohne Fahrer, den er postwendend in seinem Vermerk (zu G) wieder dazugebastelt hat.
Wenn er jedoch so mit Korinthen um sich schmeißt, müsste er wissen dass das keine 90Kg sind sondern 75 (68 kg für den Fahrer und 7 kg für Gepäck (klugschei...
)).
Jetzt fange ich auch schon an wie der ![]()
Aber die fehlenden 15Kg hätte ich gerne für den Sozius und/ oder Gepäck wenn ich mal verreise ![]()
Noch stutziger macht mich, wie sollte es auch anders sein, ICH bin wieder der Erste der sich mit so 'nem Schei... rumzanken darf ![]()
Hatte ich ja schon mal angedeutet, das ich bei solchen Gechichten immer der Erste bin dem sowas passiert.
Wie lange gibt's die Rappen schon, . . . 16 Jahre oder noch länger? ![]()
Warum du meinst dich als erster mit son Schei.. rumzanken zu müssen versteh ich nicht .
Dein Pummelchen hat ein korrektes Leergewicht mit Fahrer eingetragen wie es eigentlich immer sein sollte,aber oftmals bei ATV s und auch bei Motorrädern nicht ist.Hersteller werben gern versehentlich mit "Trockengewichten" als Leermasse.
Endscheident ist die unter F.1-F.2 angegebene zulässige Gesamtmasse.
Also wieg Pummelchen mal,dann weisste genau wie pummelig dein Mitfahrer sein darf.![]()