Wenn ich ein GA zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung habe liegt es doch auf der Hand, dass ich diese Ausnahmegenehmigung benötige - vmtl. nicht nur in Hessen. Wenn mich der Händler nicht auf die Notwendigkeit der Ausnahmegenehmigung hinweist und ich auch nicht auf die Idee komme, dass die benötigt wird, ist es der Fehler der Zulassungsstelle oder gar Willkür wenn sie die Vorlage der vollständigen Unterlagen verlangt? Sorry, die Argumentation kann ich nicht nachvollziehen.
an Hand des Ausnahmegenehigungsgutachen erstellt in den anderen Bundesländern die Behörde diese Ausnahmegenehmigung für das Fahrzeug.