Fragen zu meinem neuen Quad

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  • Zur AHK: wenn in Feld o.1 und o.2 nichts eingetragen ist, darfst Du im öffentlichen Straßenverkehr auch nichts ziehen. Falls Du ein passendes Gutachten hast, kannst Du aber die Mühle beim TüV vorführen und das eintragen lassen. Wird aber nicht viel sein. ;)

    Da es sehr förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen, glücklich zu sein. (Voltaire)

    Mein "Alles über Quads"-Video. "Langschwerdt" bei YT

  • Prinzipiell musst du Verbandskasten , Warndreieck mitführen , gibt es ja auch für Motorräder .

    Ein Motorrad-Verbandskasten reicht nicht aus. Es braucht dringend einen großen KFZ-Verbandskasten. es gibt da von Holthaus eine kleine Kombi aus VK, Weste und Warndreieck schön klein verpackt. Haben viele hier.

    Wenn du keine AU benötigst, wirst du wohl eine Zulassung als LOF (landwirtschaftliches Fahrzeug Acker-, Zugmaschine) haben, also Steuer und Versicherung niedriger und Gebühren beim Tüv auch weniger. Dann darfst du auch die AHK benutzen.

    Stell doch mal ein Bild deiner Scheinkopie hier rein (Anonymisiert), dann lässt es sich besser beraten. Bisher stochern wir hier im Dunklen rum und äussern nur Vermutungen.

  • Da HU und AU letztes Jahr gemacht wurde, brauchst du nur den Prüfbericht mit zur Zulassungsstelle mitnehmen, plus deine anderen Papiere und einer EVP Nummer von der Versicherung.

    Deine Anhängerkupplung kannst du in den Keller legen, die ist nicht legal für deine Maschine, da nicht eingetragen.

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