'Aerodynamiklösungen' für Kennzeichen?

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  • Kann ich so nicht bestätigen..

    hab vorne ein klappbares vor der Winde. Das hat sogar der Tüv Mann für gut befunden.

    Ergo wird es wohl zulässig sein.

    Hat vielleicht mit der LOF Zulassung zu tun, ich weis es nicht..

    Google mal nach "klappbare Kennzeichenhalterung erlaubt"

    Ich denke es geht darum, das der Kennzeichenmissbrauch erleichtert wird. Du könntest ja schnell mal das Kennzeichen hochklappen und wilde Sau spielen...😉

    So wie ich das lese, geht es darum, das es sich um ein bewegliches Anbauteil ohne ABE etc handelt.

  • Ich vertraue meinem Tüv Mann.

    Der macht das beruflich und weis garantiert besser als Du, was erlaubt ist und was nicht..

    Bleib Du bei Google, ich bleib beim echten Tüv.. 8)

  • Google mal nach "klappbare Kennzeichenhalterung erlaubt"

    Ich denke es geht darum, das der Kennzeichenmissbrauch erleichtert wird. Du könntest ja schnell mal das Kennzeichen hochklappen und wilde Sau spielen...😉

    So wie ich das lese, geht es darum, das es sich um ein bewegliches Anbauteil ohne ABE etc handelt.

    Es geht hierbei um Vorrichtungen die aus dem Fahrzeug oder vom Fahrersitz aus mittels Elektronik oder Seilzug während der Fahrt bedient werden können.

    Diese Vorrichtungen sind verboten.

    Die Klappbare Kennzeichenhalterung am Quad/ATV die nur zu klappen sind wenn das Fahrzeug steht und nur durch lösen von Sicherungen (Schrauben o. Ä.) sind davon nicht betroffen.

    Andernfalls wäre jeder Kennzeichenträger der mit Klippverschluss (welche an fast jedem PKW vorhanden sind) verboten.

    Wenn ich "wilde Sau" spielen möchte dann gibt es genügend andere Möglichkeiten meine Kennzeichen in Sekundenschnelle unkenntlich zu machen.

    Vom einfachen umklappen bis zu aufsteckbaren Abdeckungen.

  • Kann gut sein....das geht nicht so Recht aus allen Angaben vor.

    Ich denke aber auch hier wird der Gesetzgeber sich schnell was einfallen lassen sobald die diese Halterungen auf dem Schirm haben.

    Aus dem Gesetzestext geht ja hervor, das das Kennzeichen nur mit hohem mechanischem Aufwand zu entfernen sein muss um ein verlieren zu verhindern.

    Das sehe ich bei diesen Klapphalterungen nicht so ganz.

  • Die wissen auch nicht alles.

    Mein letzter wusste nichtmal was mit einer Domstrebe anzufangen....🤣

    Belassen wir es dabei..

    im Netz steht nur die Wahrheit und die Tüv Prüfer sind dumm..

    Krass, so eine selbst überschätzende

    Arroganz..

    Bin dann raus hier..

  • Aus dem Gesetzestext geht ja hervor, das das Kennzeichen nur mit hohem mechanischem Aufwand zu entfernen sein muss um ein verlieren zu verhindern.

    Das sehe ich bei diesen Klapphalterungen nicht so ganz.

    Wenn man Sicherungen lösen muß, wie Schrauben oder auch Rahmen öffnen muß, dann ist ja der Umstand des mechanischen Aufwandes erfüllt.

    Wenn man allerdings die Kennzeichen per Knopfdruck oder Seilzug vom Fahrerplatz aus ändern oder unkenntlich machen kann so ist der Umstand des mechanischen Aufwandes nicht erfüllt.

    Magnetische Kennzeichen auf der Motorhaube bei Sportwagen oder Oldtimer sind da eher in einer "Grauzone", die sind nicht wirklich befestigt können aber auch nicht vom Fahrerplatz aus entfernt werden.

  • Google mal nach "klappbare Kennzeichenhalterung erlaubt"

    Verlinke doch einfach die gesetzliche Regelung die deine Aussage bestätigt.

    § 12 Abs. 5 FZV sagt dazu:

    Kennzeichen müssen an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein.

    Auch ein Klappkennzeichen ist fest angebracht und daher zulässig.

  • Vielleicht reicht das


    Belassen wir es dabei..

    im Netz steht nur die Wahrheit und die Tüv Prüfer sind dumm..

    Krass, so eine selbst überschätzende

    Arroganz..

    Bin dann raus hier..

    Was hat Arroganz mit Erfahrung zu tun ?

    Ich wollte nur damit sagen, das auch ein Tüv Prüfer kein Halbgott im blauen Kittel ist und alles weiss.

  • Mit den Kennzeichen ist es wie mit vielen Sachen - es funktioniert und alle sind zufrieden.

    Dann gibts noch die die solange bekloppte Fragen beim Tüv stellen müssen, bis offizielle bekloppte Antworten kommen. Auch eine natürliche Begabung.

  • Hab ich auch mal gedacht - bis die Kelle und die Rechnung kam. Würde ich lassen.

    Hinten zum Klappen - sonst komme ich nicht Menschenwürdig an die Kupplung.

    Beim Tüv interessierts Keinen - merken die gar nicht und mir ist es auch egal was die davon halten. Es erleichter MIR das erreichen der Anhängerkupplung. Kennzeichen ist da - freuen und Schnauze halten.

    Vorne Schnellverschluss - ein Griff und es ist ab. Merkt und kapiert Keiner. Wofür das so ist geht die nix an. Kennzeichen ist da und fest.

    Einfach mal bauen und Klappe halten - funktioniert immer. Einige schwafeln und fragen halt gern und viel dummes überflüssiges Zeug - die bremsen dann halt mit dem Gesicht.