Kann ich so nicht bestätigen..
hab vorne ein klappbares vor der Winde. Das hat sogar der Tüv Mann für gut befunden.
Ergo wird es wohl zulässig sein.
Hat vielleicht mit der LOF Zulassung zu tun, ich weis es nicht..
Google mal nach "klappbare Kennzeichenhalterung erlaubt"
Ich denke es geht darum, das der Kennzeichenmissbrauch erleichtert wird. Du könntest ja schnell mal das Kennzeichen hochklappen und wilde Sau spielen...😉
So wie ich das lese, geht es darum, das es sich um ein bewegliches Anbauteil ohne ABE etc handelt.