Kaufentscheidung Yamaha Kodiac 450 Bj.2005

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  • Ich suche ein Quad/ATV aus folgenden Gründen
    Freizeit und Hobby
    Wer soll alles damit fahren?
    Alleine
    Welcher Einsatzbereich?
    Straße und Gelände
    Einsatzbandbreite
    Kurzstrecke
    Bist du technisch/handwerklich begabt? Hast du eine ATV/Quadwerkstatt in deiner Nähe?
    Ja, ich kann kleinere Reparaturen selbst vornehmen
    Bist du auf das Fahrzeug als tägliches Transportmittel angewiesen?
    Nein
    Planst du das ganze Jahr lang zu fahren?
    Nein
    Wohnst du ländlich oder in der Stadt?
    Stadt
    Manuelle Schaltung oder Variomatik (Automatik)?
    Variomatik (Automatik)
    Gebraucht- oder Neufahrzeug?
    Gebrauchtfahrzeug
    Dein Gewicht und Körpergröße
    95
    Dein eingeplantes Budget
    4200

    Hallo Zusammen,

    Ich bin neu hier, eigentlich eher Motorradfahrer, aber gerade in Überlegung ein Quad zu kaufen. Da Ich betreffend Details keine Ahnung habe, freue ich mich auf Euer Wissen. Leider muss Ich mich relativ kurzfristig entscheiden, deshalb eilt es etwas. Sorry! Gegoogelte Änderungen an 31.10.24 machen es mir nicht einfacher.

    Grüße Stephan

    Situation:I

    Ich könnte aktuell ein Quad Yamaha Kodiac 450 in sehr guten Zustand kaufen. Technik und Preis aber mein Problem, geht mir mehr um die Zulassung.

    Eingetragen als Zugmaschine Ackerschlepper

    Vmax 70 kmh

    Leistung allerdings gedrosselt 9kW

    TÜV ist neu, Quad ist aber offen.

    AHK ist verbaut aber nicht eingetragen?

    Passt dies zusammen oder muss ich wegen der Zulassung auf spezielle Dinge achten?

    Wäre schön, wenn ich auf Euer Fachwissen zurückgreifen könnte.

    Vielen Dank!

    Stephan

  • Ackerschlepper ist LoF - und hat offiziell offene Leistung. Warum dieses Fahrzeug gedrosselt ist verstehe ich nicht. Evtl. hatte der damalige Fahrer keinen PKW Führerschein, sondern nur irgendeine Traktorklasse. Frag doch mal beim Amt nach wie es zu soetwas kommen kann.

  • Ackerschlepper ist LoF - und hat offiziell offene Leistung. Warum dieses Fahrzeug gedrosselt ist verstehe ich nicht. Evtl. hatte der damalige Fahrer keinen PKW Führerschein, sondern nur irgendeine Traktorklasse. Frag doch mal beim Amt nach wie es zu soetwas kommen kann.

    Kommt auf das Gutachten an, da stand wohl 87 drin im Feld J .

    Fahrzeugklasse 87 ist nur Zugmaschine und kein LoF.

    LoF ist 89.

    Das Amt wird dann sagen, dass das eingetragen wurde, was der techn. Sachverständige in das Gutachten geschrieben hatte.

    Fahrerlaubnisklassen für Zugmaschinen sind die Klassen L und T, beide sind in der Vmax begrenzt:

    • L bis 40 km/h und bis 30.06.2012 bis 32 km/h
    • T vom 16. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 40 km/h und ab dem volendeten 18. Lebensjahr max. 60 km/h. (Quelle z.B.)

    Von daher passt das auch nicht.

  • bei meiner damaligen Kawasaki KVF 360 Baujahr 2002 war auch nicht eine Prüfnummer für die Kupplungskugel eingetragen . Bei der CF meiner Freundin EZ 2023 ist diese eingetragen . Da sich im Rahmen der EU Angleichungen die Zulassungsbeschränkungen permanent ändern , würde ich nicht auf dem Amt nachfragen , dort einen kompetenten Ansprechpartner zu finden dürfte Glückssache sein . Wenn du die Entdrosselung willst korrekt eintragen lassen , kommst du um eine Begutachtung durch einen Prüfberechtigten eh nicht vorbei . Diese Leute findest du bei TÜV oder Dekra , ist je nach Bundesland unterschiedlich .

  • Der beste Weg wird sein beim Amt nachzufragen, was letztendlich getan werden kann

    das Amt kann wenig machen, für die Änderung ist der TÜV zuständig, der muß ein entsprechend geändertes Gutachen schreiben. Vor 20 Jahren war das sehr unterschiedlich mit den Abnahmen, da bist du durch halb Deutschland gefahren um jemanden zu finden der das gemacht hat, was da drin stand interessierte wenig, hauptsächlich Papiere um auf die Straße zu kommen.

  • Guten Morgen Zusammen,

    Ok, langsam verstehe ich die Zusammenhänge.

    Letztendlich vermutlich nur ein Problem wenn ein Unfall passiert. Betriebserlaubnis erloschen, da offen und nicht gedrosselt. Zu schnell wäre mir zunächst mal egal. Will eh keine Rennen fahren und bin eher innerorts unterwegs.

    Im Prinzip ist die Eintragung 87 / Ackerschlepper aber kein Grund die Finger vom Kauf zu lassen. Dies habe ich so als Ergebnis mitgenommen. Eventuell kann ich es ja auch noch offiziell entdrosseln lassen.

    Danke Euch

    Stephan

  • Hallo Zusammen,

    Jetzt habe ich doch noch eine Frage.

    Wenn 87 gleich Zugmaschine ist und ich dafür die Führerscheinklasse L oder T benötige, dann darf mein Sohn mit nur "Auto" gar nicht fahren? L + T hat er im Gegensatz zu mir nicht. Dann macht der Kauf doch keinen Sinn. Habe auch beim Landratsamt nachgefragt, Antwort kommt aber vermutlich erst in Wochen:-)

    Grüße

    Stephan

  • Hallo Zusammen,

    Jetzt habe ich doch noch eine Frage.

    Wenn 87 gleich Zugmaschine ist und ich dafür die Führerscheinklasse L oder T benötige, dann darf mein Sohn mit nur "Auto" gar nicht fahren? L + T hat er im Gegensatz zu mir nicht. Dann macht der Kauf doch keinen Sinn. Habe auch beim Landratsamt nachgefragt, Antwort kommt aber vermutlich erst in Wochen:-)

    Grüße

    Stephan

    du brauchst einen B Führerschein um Fahrzeuge bis 3,5 To zulässiges Gesamtgewicht zu fahren . L und T sind deutsche Führerscheine und berühren landwirtschaftliche Fahrzeuge , welche im Rahmen der Landwirtschaft genutzt werden . Auf den Ämter sitzen anscheinend wie in der Politik nur noch Schaumschläger . Das Quad dürfte wohl weit von den 3,5 to entfernt sein .

  • L und T kommen doch nur zum tragen, wenn man keine andere Fahrerlaubnis hat, die das abdeckt.

    Aufgrund dessen wurde gemutmaßt, dass die Drosselung und die Begrenzung der Vmax daher kommen würden, dass der Erstbesitzer nur "Traktorführerschein" gehabt hätte.

    Selbst wenn es so gewesen wäre, würde es allein schon bei der Vmax-Begrenzung nicht passen.