Also meines Wissens ist es bei PKW‘s ja so;
Eine „abnehmbare AHK“ muss IMMER abgenommen sein, wenn sie nicht genutzt wird. Kein Anhänger montiert? Dann muss sie abgenommen werden.
Wir sprechen von Abnehmen, nicht komplett die Fassung demontieren!
Ob es jetzt für LOF da eine Ausnahme gibt weiß ich ehrlich gesagt nicht. Aber bei PKW ist es so. Hatte einen Fall in der Firma, da war ein auffahr-Unfall auf unseren PKW. Abnehmbare AHK war montiert (klar ohne Anhänger), haben wir sogar eine Teilschuld bekommen, da durch die AHK das gegnerische Fahrzeug stärker beschädigt wurde, als ohne (Zb Stoßstange bis. Stoßstange)