Hallo zusammen,
ich habe am Mittwoch Abend mein Quad (SMC Titan300) in fast neuem Zustand (873 km) verkauft. Das Quad weist lediglich ein kleines Loch im rechten hinteren Reifen und einen Defekten Tankdeckel auf. Beide Mängel hab ich im Kaufvertrag vermerkt und dem Jungen Herren auch mehrmals gesagt. Tankdeckel hab ich sogar noch bestellt und an seine Adresse liefern lassen. Nun Spamt der Kerl mich zu das die Kette beim Schalten rasseln würde, das Quad nach rechts zieht, und er denkt das ich einen Unfall hatte. Das Quad war in Perfektem Zustand als wir es in seinen LKW geladen haben. Was kann ich da jetzt machen wenn der mich weiter nervt? Muss ich das Quad wieder zurück nehmen wenn er darauf besteht? Habe das Formblatt von Mobile.de genommen als Kaufvertrag. Was ist wenn der Kerl jetzt einen Unfall hatte und es mir in die Schuhe schieben will?
Danke für eure Antworten.
Gruß
Patrick
Quad verkauft und nun stresst der Käufer
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Pa Ha -
10. März 2017 um 09:47 -
Unerledigt
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Am besten direkt einen Anwalt fragen. Der kann dir da wohl am kompetentesten helfen.
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Hast du vermerkt, gekauft wie gesehen und Probefahrt ist erfolgt?
Hier in Forum gab es einen ähnlichen Fall schonmal, ich weiß nicht mehr genau bei wem das war, ich versuche das mal zu finden und schreibe das dann hier. -
So habs gefunden, ist zwar nicht ganz das Gleiche, aber vielleicht hilft es dir weiter.
Klick mich und erfahre mehr. -
Wenn du das Geld hast würd ich mich um das Gezeter einfach nicht kümmern.
Wenn er meint das wär ein Unfallfahrzeug dann soll er das nachweisen. -
bödes spiel, wenn du eine rechtschutzversicherung hast, lehn dich zurück und warte ab
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der zieht zu seite, weil der reifendruck hinten nicht gleich ist. weil ein loch drin ist. war ja gesagt.
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Na hoffentlich hast nen Standard Kaufvertrag für Privatleute genommen (ADAC/mobile.de oder sowas) dort ist die Gewährleistung ausgeschlossen...
Ansonsten wie hier schon erwähnt... hoffentlich Rechtsschutz und dann Anwalt oder Rechtsschutz Hotline fragen.Viel Erfolg
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hallo
wenn im kaufvertrag alles wichtige vermerkt, und beidseitig unterschrieben ist, würde ich die füße erst einmal so was von ruhig halten.
laß ihn den ersten schritt machen, und dann erst reagieren.
gehe einmal davon aus, du hast eine rechtsschutz, die ist immer hilfreich, sollte man haben. -
Aus eigener Erfahrung kann ich hier sagen, dass er selbst keine Chancen haben wird. Denn es handelt sich hier um einen Privatkauf. Du hast ja sogar die Mängel im Vertrag aufgenommen. Wenn, dann muss er den rechtlichen Weg gehen. Ich würde an deiner Stelle noch keinen Anwalt einberufen.
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Das hat sich doch hier, wie so viele Themen, wahrscheinlich eh schon im Sande verlaufen, da ja nicht eine Antwort mehr vom Ersteller kam, einfach traurig sowas

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Das hat sich doch hier, wie so viele Themen, wahrscheinlich eh schon im Sande verlaufen, da ja nicht eine Antwort mehr vom Ersteller kam, einfach traurig sowas
ja das hat was mit benehmen zu tun

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