Art. 1 (2) Diese Richtlinie gilt nur für die in Absatz 1 definiertenZugmaschinen mit Luftbereifung und einer bauartbedingtenHöchstgeschwindigkeit zwischen 6 und 40 km/h.
Fahren Eure Kisten nur 40????
ja deswegen der umstieg ![]()
bei mir haben sich die sich damals im sauerland nur angesehen und dann gesagt ist ok.
wie gesagt die pdf hatte ich hier noch auf meinem rechner im büro, mitgeführt hatte ich auch was anderes, das was eric beschrieben hat.wäre ne sammlung auch nicht schlecht mal zenttral im forum. ggf mit abe für auspuff und bestimmte Richtlinien.
aber um bei null zu bleiben, der killer gehört da rein ![]()