Ist wie beim Sex: hauptsache es wabbelt nicht rum.
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Falls doch sollte man sich an Maxx Driver wenden....schnipp, schnapp...! ![]()
@Maxx Driver - das Bild der Schwester schnipp-schnapp hab ich verinnerlicht, ist nicht böse gemeint! ![]()
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Ist wie beim Sex: hauptsache es wabbelt nicht rum.
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Falls doch sollte man sich an Maxx Driver wenden....schnipp, schnapp...! ![]()
@Maxx Driver - das Bild der Schwester schnipp-schnapp hab ich verinnerlicht, ist nicht böse gemeint! ![]()
Dafür gibt es ja auch eindeutige Regeln, der Vergleich passt hier nicht.
Die "eindeutigen Regeln" sind auch da schon immer Auslegungssache gewesen::
ich bin mit dem gleichen Auto zigmal angehalten und kontrolliert worden, der eine Polizist läßt Dich fahren, der andere nicht.
Du bist da von der Auslegung des Beamten abhängig, ich hab das ca. 19 Jahre mit diversen umgebauten Autos alles selbst oft genug erlebt,
weiß also wovon ich rede.
Im Internet-Forum sind irgendwie immer alle Rechtsexperte, ich hab da halt andere Erfahrungen in der Praxis gemacht.
Wenn es geregelt ist, dass die Bodenfreiheit mind. xx cm betragen muss gibt es keinen Raum für Diskussionen, entweder ist die gegeben oder nicht, da gibt es keinen Ermessensspielraum.
Die Meinung die ich hier äußere würde ich auch im persönlichen Gespräch vertreten.
Das Thema ist für mich aber erledigt, es ging mir nur um die Klärung der Aussage, dass Kennzeichen nicht mit Kabelbindern befestigt werden dürfen.
Wenn es geregelt ist, dass die Bodenfreiheit mind. xx cm betragen muss gibt es keinen Raum für Diskussionen, entweder ist die gegeben oder nicht, da gibt es keinen Ermessensspielraum.
Die Meinung die ich hier äußere würde ich auch im persönlichen Gespräch vertreten.
Das Thema ist für mich aber erledigt, es ging mir nur um die Klärung der Aussage, dass Kennzeichen nicht mit Kabelbindern befestigt werden dürfen.
Außer es ist bauartbedingt nicht möglich die Maße einzuhalten. Ich habe ein Auto bei dem es nicht möglich ist die höhe einzuhalten und es gab noch nie Probleme.
Bei der Definition von "fest angebracht" gibts aber Interpretationsspielraum, das sieht mit Sicherheit nicht jeder Polizist wie Du.
Wie oft bist Du schon zur "allgemeinen Fahrzeugkontrolle" rausgezogen und Dein Fahrzeug auf Eintragungen etc. gecheckt worden?
Ich hab das so oft mitgemacht, daß ich Dir hier nur vermitteln will:
was im Gesetzbuch steht, deckt sich nicht immer mit der Auslegung des Polizeibeamten.
Jeder solls halt halten, wie er es für richtig hält, ist ja in Ordnung und der Sachverhalt jetzt genug diskutiert worden. ![]()
UND-kein Witz- hab gerade dieses Video von heut geguckt und mußte bei der Stelle schmunzeln ![]()