Hier geht es aber nicht um Gesetze, sondern um eine Zulassung die aufgrund eines Gutachtens erfolgt ist. M.W. darf ein Prüfer die HU-Plakette verweigern wenn er z.B. feststellt, dass ein Kollege Felgen eingetragen hat die gar nicht zulässig sind. Da hätte es ja sein können, dass ein Polizist die Rechtmäßigkeit der Zulassungsart anzweifeln und dies der Zulassungsstelle zur weiteren Veranlassung melden darf.
Ich denke das geht eben nur dann, wenn bspw. die AHK fehlt, weil du dann nicht mehr den Voraussetzungen für eine LOF Zulassung entsprichst und in den Voraussetzungen steht ja keine Bodenfreiheit drin, die mindestens eingehalten wird oder ein vorgeschriebenes Reifenprofil.
Ich hatte mich mal mit einem TÜVer unterhalten, weil ich die AHK und Steckdose an meiner SuMo abbauen wollte, sieht ja nicht schön aus und ist unnötiges Gewicht, da meinte er, das sollte ich lassen, die sind Bestandteil der Zulassung und das kann dann tatsächlich Probleme in einer Kontrolle oder beim TÜV geben.