LOF-Zulassung in Frage stellen

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  • Naturlich kann das die Polizei in Frage stellen, ob eine Steuervergünstigung im Rahmen einer LOF Zulassung bei einem chinesischen tiefergelegten Mickymausteil mit Spielzeugrädchen Rechtens ist. Die LOF Zulassungen werden inflationär rausgehauen - irgendwann wird das hinterfragt. Und auch entzogen. Ganz sicher

    LOF-Zulassung ist wie VKP, PKW,Krad.... eine Fahrzeugartbezeichnung .Eine Steuervergünstigung (Grüne Nummerschilder)wird dir nur unter sehr bestimmten Voraussetzungen gewährt,Anhänger für Sportzwecke ist da nur ein sehr spezieller Bereich,

    ATV/Quads haben in der Regel keine Grüne NR. weil du schon Ärger bekommen kannst wenn du vor Aldi Parkst.

    Naturlich kann das die Polizei in Frage stellen, ob eine Steuervergünstigung im Rahmen einer LOF Zulassung bei einem chinesischen tiefergelegten Mickymausteil mit Spielzeugrädchen Rechtens ist. Die LOF Zulassungen werden inflationär rausgehauen - irgendwann wird das hinterfragt. Und auch entzogen. Ganz sicher

    Allein dieses dümmliche postpubertäre Gestrunze ist mehr als lächerlich - "die Bullen können gar nichts, weil hochoffiziell so zugelassen - das werd ich denen zeigen blablaaaa". Die Polizei kann Jeden mit Allem zum TÜV schicken. Auch wenn Alles in Ordnung ist - die Rechnung für die Nummer kommt trotzdem. Man ist ja auf Grund eines begründeten Verdachtes zum TÜV geschickt worden.

    Wenn mein Fahrzeug den Verkehrbestimmungen entspricht,kann ein etwas Übermotivierter Polizist mit schlechter Laune mir sicher son Mängelkärtchen wegen zu Lautem Auspuff in die Hand drücken.Er wird aber erklären dürfen was ihn dazu veranlasst den Auspuff als zu Laut zu befinden,Löcher ,fehlende Teile etc...Ich wiederum werde dann die Auspuffanlage fotographieren wenns geht mit ihn am Bildrand,nicht das es heißt es wäre an der Tröte später was manipuliert worden.

    Anschliessend lass ich mir bei meinem Anwalt nen Beratungsgesprächstermin geben,fahre zum TüV,werde kurz vor Ablauf den Mängelzettel abgeben,wenn der Typ dann noch ein auf jovialer Bulle macht werd ich ihn fragen ob er nicht lieber in Kabul Polizisten Ausbilden möchte,und gehe.

    Wenn dann das Dienstaufsichtsbeschwerdeschreiben meines Anwalts bei seinem Dienstleiter und beim Innenministerium in Hannover eintrudelt inklusive dem TÜV/Anwaltskosten bin ich ca 150 Euro ärmer,aber soviel Spass für sowenig Geld ???

    Vor 4-5 Jahren hatten wir hier in Lehre einen etwas übermotivierten Polizisten.Die Jugendfeuerwehr "verdient" sich zu Ostern mit der Abfuhr von Baumschnitt zum Osterfeuerplatz etwas Geld.Besagter Polizist hielt also einen Traktor mit Schwarzen Kennzeichen und Anhänger mit grünem Folgekennzeichen an,der Treckerfahrer hatten keinen Personenbeförderungsschein (waren einige Leute zum Aufladen an Bord) ungeeignete Sitzmöglichkeiten und weiss der Teufel was noch....In der Zwischenzeit hatte sein Kollege mich angehalten ATV mit nem 1,3 Tonnen gebremsten Hänger Keine Papiere dabei wem genau der Hänger gehörte ..ähhh,wir suchten da ne ganze Weile halbherzig nach nem Typenschild des Hängers,dabei schaute der Flic immer mal wieder nach seinem Kollegen beim Trecker.Nachdem da immer mehr Leute standen und mit dem Zeigefinger Schrauben am Kopf festzogen,gab er das Versteckspielen hinter meinem Hänger auf,wünschte mir ne gute Fahrt,und in Richtung seines Kollegen:so ein dummer kleiner Wic....das gibt mächtig Ärger.

    Er behielt Recht ,in der Helmstedter Zeitung gab es in der Kolummne nen nicht sehr netten Bericht über intakte Dorfgemeinschaft,Gemeinsinn und das Verhalten eines Polizisten...anschließend gabs ne menge Leserbriefe in der Braunschweiger Zeitung,bis auf einen,der die volle Härte des Gesetzes verlangte und Osterfeuer wegen der Feinstaubbelastung eh verbieten möchte,meinte die anderen SCHNIPP SCHNAPP bei dem Polizisten.

    Ergebnis,ne gute Woche nach Ostern dürfte die Zeitung einen Bericht der zuständigen Behörde drucken daß das Verfahren eingestellt wird,aber darauf hingewiesen wird bei Osterfeuerschnittguttransporten an die Verkehrssicherheit zu denken.

    Das hätte für den jungen Treckerfahrer,dem Treckerbesitzer dem Anhängerbesitzer ne richtig fette Nummer werden können.

  • Hallo,

    das war ein gefundenes Fressen für die Medien, bei einer 08/15-Kontrolle sieht das ganz anders aus.

    In einem anderen Beitrag habe ich vor einiger Zeit geschrieben:

    Mein Sohn wurde mit seiner 125er angehalten, angeblich passte die E-Nr. seines Leo-ESD nicht zum Mopped, haben die Beamten vor Ort gegoogelt. Er hat ihnen im Internet gezeigt, dass die doch passt, war ihnen egal, Infos aus dem Internet interessieren sie nicht. Dann wurde ihm vorgeworfen, dass er den DB-Eater manipuliert habe, da seien Kratzspuren zu sehen und der habe keine E-Nr., der Beamte hat von hinten in den ESD geguckt und das ohne Demontage festgestellt. Ihm wurde nicht vorgeworfen, dass die Karre zu laut ist. Dann wurde auch noch ein erheblicher Kühlwasserverlust festgestellt, mein Junior hatte vor Fahrtbeginn eine Schelle am Kühler getauscht und nicht 100% festgezogen, beim Probelauf war aber alles dicht. Als er angehalten wurde war er schon ein paar Stunden unterwegs am Schlauch war Kühlflüssigkeit zu sehen. Der Verlust war so erheblich, dass das Mopped bei strahlenden Sonnenschein nicht wärmer als gewöhnlich geworden ist und zuhause keine Kühlflüssigkeit nachgefüllt werden musste, bei 1 Liter im gesamten Kühlkreislauf.

    Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt!

    Der Polizist meinte, mit 1 Mangel hätte er noch nach Hause fahren dürfen, aber nicht mit beiden.

    Da kann man sich nur an den Kopf packen, aber er hat ein Bussgeld als Fahrer und ich als Halter bekommen und mal abwarten wie es letztendlich ausgeht. Wenn Richter und Staatsanwalt so einsichtig sind wie die Bussgeldstelle haben wir die A...karte.

    Mein Sohn hat einen Bussgeldbescheid bekommen 108 € + 1 Punkt, ich wurde als Halter mit 230€ und 1 Punkt bedacht. Natürlich habe ich einen Einspruch verfasst, der Vorwurf, dass der ESD unzulässig sei wurde zurückgenommen, es blieb aber bei der angeblichen Manipulation des DB-Eaters und dem Kühlwasserverlust. Mein Bussgeld wurde von 230 auf 160 € reduziert. Die unterschiedliche Höhe der BG ist mir ein Rätsel? Bei der Bemessung eines BG soll der Grad des Verschuldens berücksichtigt werden. Wir haben vor der Abfahrt eine Schlauchschelle erneuert, beim Probelauf war alles dicht, erst nach mehrstündiger Fahrt kam es zur Undichtigkeit. Was kann ich als Halter dazu wenn erst während der Fahrt Kühlwasser austritt und mein Sohn trotzdem weiterfährt? Darauf habe ich aus der Ferne keinen Einfluss.

    Mein Sohn bekam ein Schreiben vom Amtsgericht in dem ihm der Richter mitteilte, dass er den Ausführungen der Bussgeldstelle in einer mündlichen Verhandlung folgen wird und bei einer Rücknahme des Einspruchs weniger Gerichtskosten anfallen. Um weitere Kosten zu vermeiden hat mein Sohn entgegen seiner Überzeugung gezahlt. Ein paar Tage später bekam ich einen gleichlautenden Bescheid eines anderen Richters. Der drohte mir auch noch an in einer mündlichen Verhandlung einen teuren Gutachter hinzuzuziehen den ich dann auch noch bezahlen müsse. Darüber habe ich mich so geärgert, dass ich meinen Einspruch nicht zurückgenommen habe und die Mehrkosten in Kauf nehme um mir das persönlich erklären zu lassen. Ich gehe davon aus zu verlieren und weitere Rechtsmittel sind dann nicht mehr möglich.

    Es könnte der Eindruck entstehen, dass sich Staatsanwalt und Richter das Leben einfach machen und einfach nur schreiben, dass sie der Begründung der Bussgeldstelle folgen, kaum jemand wird es dann auf eine mündliche Verhandlung ankommen lassen...und wenn, der Richter hat da Narrenfreiheit weil seine Entscheidung endgültig ist.

    Ist keine neue Erkenntnis, aber Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Schuhe.

    Hat nichts mit LoF zu tun, aber mit der Aussage, dass man der Polizei die Mängelkarte um die Ohren hauen kann wenn man im Recht ist.

    Gruss

    Frido

  • so einfach ist das aber nicht mit T3b wie du dir das vorstellst in deinem jugendlichen Leichtsinn, entweder Diff für 90km/h oder ABS für 105km/h nachrüsten ist bestimmt für keinen machbar.

    Wird ja auch nicht nötig sein, denn falls keine LoF mehr geben sollte dann haben die zu der Zeit zugelassenen LoF Bestandschutz.

    Da muss man nix nachrüsten.

    DQF-Treffen :squad2: 2022

    DQF-Treffen :squad2: 2023

    DQF-Treffen :squad2: 2024

    DQF-Treffen :squad2: 2025

  • Die Polizei kann Jeden mit Allem zum TÜV schicken. Auch wenn Alles in Ordnung ist - die Rechnung für die Nummer kommt trotzdem. Man ist ja auf Grund eines begründeten Verdachtes zum TÜV geschickt worden.

    nur kurz zu diesem Punkt: Jedenfalls nicht mit Quad, aber mit Motorrad und Auto bin ich bereits sogar schon zwangsweise abgeschleppt worden, nachfolgend eine Prüfung erhalten und vom Prüfer alles als korrekt bescheinigt worden. Zahlen musste ich weder für Abschleppen, die Tagesstandgebühr auf dem Hof, noch für die Prüfung - da alles an den Fahrzeugen korrekt war, eingetragen oder ab Werk war. Warum auch... also nein, wenn unbegründet, zahlt man nichts.


    interessant wäre nun ein dadurch entstandener Schaden in Form von Mietwagen und Co, wer dafür die Kosten tragen würde, aber diesen Fall habe ich nicht gehabt.

  • @kaardowiq

    Nicht direkt, aber indirekt weil die Kosten für diesen Affenzirkus der Steuerzahler trägt, und da nehme ich jetzt mal an das du auch dazu gehörst.

    DQF-Treffen :squad2: 2022

    DQF-Treffen :squad2: 2023

    DQF-Treffen :squad2: 2024

    DQF-Treffen :squad2: 2025

  • Wird ja auch nicht nötig sein, denn falls keine LoF mehr geben sollte dann haben die zu der Zeit zugelassenen LoF Bestandschutz.

    Da muss man nix nachrüsten.

    Es geht dabei ja nicht nur um bereits zugelassene Fahrzeuge, evtl. möchte oder braucht man mal Ersatz für das vorhandene Fahrzeug?

    Ob es Affenzirkus ist wenn ein Polizist Zweifel am rechtmäßigen Zustand eines Fahrzeuges hat und diesen durch einen Sachverständigen überprüfen läßt ist Ansichtssache.

  • Habe gerade meine CF1000 selbst als LOF zugelassen und mich darüber gewundert, wie problemlos die Zulassungsstelle alles zugelassen hat.

    Das sah vor 10 Jahren bei meiner 650er Yamaha Grizzly noch ganz anders aus.X(

    Damals haben die unendlich rumgezickt und erst nach aufwändigem Einsatz vom Händler und des Generalimporteurs die ( unbeschränkte Leistung als LOF) eingetragen.

    Also möglichst die Füße stillhalten, denn schlafende Hunde können schneller wieder aufwachen, als uns allen lieb ist.;):thumbup::saint:

    Martin

  • Habe gerade meine CF1000 selbst als LOF zugelassen und mich darüber gewundert, wie problemlos die Zulassungsstelle alles zugelassen hat.

    Das sah vor 10 Jahren bei meiner 650er Yamaha Grizzly noch ganz anders aus.X(

    .....

    Dazu muß man aber auch sehen dass vor 10 Jahren die Quad/ATV eher noch die Exoten waren und heute doch deutlich mehr davon zugelassen sind.

    Mit steigenden Fahrzeugzahlen kehrt auch Gewohnheit in die Zulassungsstellen ein.

  • Ja, die Polizei dein Freund und Helfer. Ich bin mal mit PKW und Anhänger ( gebremst bis 1300 kg ) vom Supermaktparkplatz und nach 50 Metern in eine Radarfalle mit gemessen 57 km gefahren. Musste Stoff geben weil der Gegenverkehr kam. Auf dem Anhänger hatte ich 2 Gartenstühle und 4 leere Bierkisten.

    Der Polizist, ca. 22-24 Jahre alt hat mir eine halbe Stunde eine Predigt über das fahren mit beladenem Anhänger, Ladungssicherung und längeren Bremsweg und was weiß ich nicht noch alles gehalten. Man kann nur zuhören und ja, ja, ja, sagen und am besten immer Recht geben, sonst wird es teuer.

    VG

    Jürgen

  • Troll,du darfst das verständnissvolle Nicken und etwas innere Zerknirschtheit beim zuhören nicht vergessen.:.pfeifer:

    Du warst zu schnell,und beim Thema Ladungssicherung darf jetzt jeder mal nen Stein werfen der da noch nie Mist gebaut hat...:|:

    Hätte dich das Ordnungsamt Geblitzdingends gäbs nen Zahlschein und Ende ist.

    Im Endeffekt tat der junge Polizist genau das was ihm Beigebracht worden ist : er hat dich höflich über die Gefährlichkeit deines Tuns belehrt.

    Je nach deinen Schauspielerischen Qualitäten:Oscarreif=Mündliche Belehrung,keine Geldstrafe , gammelige Palme von Cannes : Mündliche Verwarnung,10-20 Euro Strafe, Bundesjugendfilmpreis: Strafzahlung in Inflationärem Bereich und Weiterfahrt nur nach Ladungssicherung mit 3 maligen Umgurten unter dem Auge des Gesetzes.

    Auch wenn der Vergleich etwas hinkt,siehste den Blitzer nicht,siehste wahrscheinlich auch das Balg mit dem Ball nicht....=O=O