Darf er nicht! Im Gegenteil, man muss die 40kg von der Zuladung des Zugfahrzeug abziehen. 750kg Anhängelast sind 750kg Anhängelast. Und nicht mehr
Das ist falsch.
Frido hat Recht.
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Darf er nicht! Im Gegenteil, man muss die 40kg von der Zuladung des Zugfahrzeug abziehen. 750kg Anhängelast sind 750kg Anhängelast. Und nicht mehr
Das ist falsch.
Frido hat Recht.
Die maximale vorgeschriebene Anhängelast in den Papieren beträgt 750kg! Das steht da schwarz auf weiß. Wenn bei einer Kontrolle der Anhänger gewogen wird, darf er dieses Gewicht nicht überschreiten.
Nach § 42 StVZO wird die Stützlast dem Zugfahrzeug zugeschlagen und vom tatsächlichen Anhängergewicht abgezogen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf aber dennoch nicht überschritten werden.
Die maximale vorgeschriebene Anhängelast in den Papieren beträgt 750kg! Das steht da schwarz auf weiß. Wenn bei einer Kontrolle der Anhänger gewogen wird, darf er dieses Gewicht nicht überschreiten.
Wenn der Anhänger bis 790 kg beladen wurde und eine Stützlast von 40 kg hat, wird er beim Wiegen auch nicht mehr als 750 kg anzeigen. Vorraussetzung er ist angehangen.
... man muss die 40kg von der Zuladung des Zugfahrzeug abziehen.
Das stimmt, die Stützlast ist quasi Ladung des Zugfahrzeugs, aber das hat nichts mit der Anhängelast zu tun.
Leute Leute was ist denn..... Das hatten wir schon vor Jahren hier diskutiert. Die zulässige Anhängelast darf nicht überschritten werden!!! Anhänger werden grundsätzlich abgehängt gewogen!!! Sonst gebe ich mein Geld für die alle fünf Jahre stattfindende bkf Schulung zurück
Die zulässige Anhängelast darf nicht überschritten werden!!!
Wird sie auch nicht wenn sie wie im hier genannten Beispiel 750 kg beträgt und der Anhänger bei 40 kg Stützlast 790 wiegt.
Nach § 42 StVZO wird die Stützlast dem Zugfahrzeug zugeschlagen und vom tatsächlichen Anhängergewicht abgezogen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf aber dennoch nicht überschritten werden.
Quelle: ADAC
Die erlaubte Anhängelast ist die Summe von Leergewicht des Anhängers plus der Zuladung. Die Stützlast zählt aber nicht zur Anhängelast, da diese von oben auf die Anhängerkupplung drückt und entsprechend nicht gezogen wird.
Quelle: > hier <
Eindeutiger geht es doch nicht!
Anhänger werden grundsätzlich abgehängt gewogen!!!
Spielt keine Rolle, da die zul. Stützlast vom tatsächlichen Gesamtgewicht des Anhängers abgezogen wird.
Sonst gebe ich mein Geld für die alle fünf Jahre stattfindende bkf Schulung zurück
Na denn, zück das Portemonnaie.
Alles anzeigenWird sie auch nicht wenn sie wie im hier genannten Beispiel 750 kg beträgt und der Anhänger bei 40 kg Stützlast 790 wiegt.
Quelle: ADAC
Die erlaubte Anhängelast ist die Summe von Leergewicht des Anhängers plus der Zuladung. Die Stützlast zählt aber nicht zur Anhängelast, da diese von oben auf die Anhängerkupplung drückt und entsprechend nicht gezogen wird.
Quelle: > hier <
Eindeutiger geht es doch nicht!
Spielt keine Rolle, da die zul. Stützlast vom tatsächlichen Gesamtgewicht des Anhängers abgezogen wird.
Na denn, zück das Portemonnaie.
verstehe meine Verlinkung nicht, grüße
Hab dich zitiert weil da die Rechtslage eindeutig erklärt wird. Den Link zum ADAC habe ich nur beigefügt um die Glaubwürdigkeit des Zitats zu untermauern.
mir ist das bekannt, musste doch vor 1,5 jahren meinen anhängerschein nachmachen ![]()
Hab das ja auch nicht für dich zitiert. ![]()
Da habe ich ja eine heiße Diskussion wieder aufleben lassen
- aber wichtig für mich ist, das ich meinen 1300 kg Anhänger legal ziehen kann und sogar noch etwas einladen kann 😁