Anhänger Kauf Stützlast

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  • Darf er nicht! Im Gegenteil, man muss die 40kg von der Zuladung des Zugfahrzeug abziehen. 750kg Anhängelast sind 750kg Anhängelast. Und nicht mehr

    Das ist falsch.

    Frido hat Recht.

    Allzeit gute Fahrt.:jump:

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    DQF-Treffen 2022 :thumbup:

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    Gruß Lothar

  • Die maximale vorgeschriebene Anhängelast in den Papieren beträgt 750kg! Das steht da schwarz auf weiß. Wenn bei einer Kontrolle der Anhänger gewogen wird, darf er dieses Gewicht nicht überschreiten.

    Scheiss auf´s Pferd ! echte Prinzen kommen mit dem Quad :F3:

  • Nach § 42 StVZO wird die Stützlast dem Zugfahrzeug zugeschlagen und vom tatsächlichen Anhängergewicht abgezogen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf aber dennoch nicht überschritten werden.

    gruß Matthias

    "Lieber 50 Jahre brennen als 100 Jahre lodern."

    Freunde zu finden die die selbe "psychische störung" haben wie du..... UNBEZAHLBAR!!!

  • Die maximale vorgeschriebene Anhängelast in den Papieren beträgt 750kg! Das steht da schwarz auf weiß. Wenn bei einer Kontrolle der Anhänger gewogen wird, darf er dieses Gewicht nicht überschreiten.

    Wenn der Anhänger bis 790 kg beladen wurde und eine Stützlast von 40 kg hat, wird er beim Wiegen auch nicht mehr als 750 kg anzeigen. Vorraussetzung er ist angehangen.

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    Gruß Lothar

  • Leute Leute was ist denn..... Das hatten wir schon vor Jahren hier diskutiert. Die zulässige Anhängelast darf nicht überschritten werden!!! Anhänger werden grundsätzlich abgehängt gewogen!!! Sonst gebe ich mein Geld für die alle fünf Jahre stattfindende bkf Schulung zurück

    Scheiss auf´s Pferd ! echte Prinzen kommen mit dem Quad :F3:

  • Die zulässige Anhängelast darf nicht überschritten werden!!!

    Wird sie auch nicht wenn sie wie im hier genannten Beispiel 750 kg beträgt und der Anhänger bei 40 kg Stützlast 790 wiegt.

    Nach § 42 StVZO wird die Stützlast dem Zugfahrzeug zugeschlagen und vom tatsächlichen Anhängergewicht abgezogen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf aber dennoch nicht überschritten werden.

    Quelle: ADAC

    Die erlaubte Anhängelast ist die Summe von Leergewicht des Anhängers plus der Zuladung. Die Stützlast zählt aber nicht zur Anhängelast, da diese von oben auf die Anhängerkupplung drückt und entsprechend nicht gezogen wird.

    Quelle: > hier <

    Eindeutiger geht es doch nicht!

    Anhänger werden grundsätzlich abgehängt gewogen!!!

    Spielt keine Rolle, da die zul. Stützlast vom tatsächlichen Gesamtgewicht des Anhängers abgezogen wird.

    Sonst gebe ich mein Geld für die alle fünf Jahre stattfindende bkf Schulung zurück

    Na denn, zück das Portemonnaie.

  • verstehe meine Verlinkung nicht, grüße

    gruß Matthias

    "Lieber 50 Jahre brennen als 100 Jahre lodern."

    Freunde zu finden die die selbe "psychische störung" haben wie du..... UNBEZAHLBAR!!!