Neue Zulassungsvorschriften §70 (zumindest in Bayern und Hessen)

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  • Ich habe noch kein neues Quad/ATV zugelassen, ist die EBE gem §21 nicht überall vorgeschrieben? Zumindest bei LoF geht es nicht ohne.

    Von einem Händler kann man aber schon erwarten, dass er umfassende Kenntnisse bzgl. der Zulassungsvoraussetzungen hat.

  • Es geht um die Unterlagen die in Hessen bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden müssen und da wurde erwähnt:

    Hat sich da in 8 Wochen irgendwas geändert?

    Konnte meine ganz normal zulassen. Das Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß §21 STVZO Betriebserlaubnis lag den ganzen Papieren beim Kauf bei und in der Zulassungsbescheinigung Teil-1 stand es auch drinnen, das die Betriebserlaubnis durch das Gutachten erteilt worden ist.

    Auf der Zulassung im Main-Kinzig-Kreis Null Probleme gehabt.

    Der MKK liegt in Hessen und anscheinend genügte die 21er EBE.

  • deswegen ist doch bekannt das gerne der 70 von der zulassungsstelle noch verlangt wird.

    gibt doch genügend beiträge darüber in diesem forum. muss man doch nicht wieder schlimmer machen wie es ist.

    gruß Matthias

    "Lieber 50 Jahre brennen als 100 Jahre lodern."

    Freunde zu finden die die selbe "psychische störung" haben wie du..... UNBEZAHLBAR!!!

  • Ist es ein Fehler der Zulassungsstelle wenn die die Vorlage der erforderlichen Papiere erwartet oder wäre es Aufgabe des Händlers dir die erforderlichen Unterlagen mitzugeben oder zumindest zu erklären welche Dokumente du zur Zulassung benötigst? Der sollte die entsprechenden Vorschriften und das Verfahren ja kennen.

    Es ist die Korinthenkackerei der hessischen Landesregierung die meint sich beim Zulassungsverfahren eine Extrawurst gönnen zu müssen.

    Viele Grüße

    Michael

  • ... muss man doch nicht wieder schlimmer machen wie es ist.

    Wieso schlimmer machen?

    Du hast geschrieben, dass es nicht um die 21er EBE geht und ich habe lediglich darauf verwiesen, dass die JJ erst kürzlich bei der Zulassung gereicht hat.

    Da Moder von einer EBE gesprochen hat ist auch anzunehmen, dass es um §21 geht, eine EBE gem. §70 gibt es m.E. nicht, da eine Ausnahmegenehmigung keine EBE ist.

    Letztendlich kann das aber auch dahinstehen, es ging ja vorrangig darum, dass man sich eher über den Händler als über die Zulassungsstelle beschweren sollte.

  • Ich habe noch kein neues Quad/ATV zugelassen

    merkt man, aber alles halb so wild.

    den rest wird man alles nach und nach ggf. erfahren.

    gruß Matthias

    "Lieber 50 Jahre brennen als 100 Jahre lodern."

    Freunde zu finden die die selbe "psychische störung" haben wie du..... UNBEZAHLBAR!!!

    Einmal editiert, zuletzt von yasuniracing (14. Dezember 2022 um 09:21)

  • Wieso schlimmer machen?

    Du hast geschrieben, dass es nicht um die 21er EBE geht und ich habe lediglich darauf verwiesen, dass die JJ erst kürzlich bei der Zulassung gereicht hat.

    Da Moder von einer EBE gesprochen hat ist auch anzunehmen, dass es um §21 geht, eine EBE gem. §70 gibt es m.E. nicht, da eine Ausnahmegenehmigung keine EBE ist.

    Letztendlich kann das aber auch dahinstehen, es ging ja vorrangig darum, dass man sich eher über den Händler als über die Zulassungsstelle beschweren sollte.

    und was ist mit den ganzen anderen erfahrungen die gemacht wurden, wie auch in beitrag 1.

    wenn es bei einem ohne den 70 klappt ist super aber wohl recht selten.

    gruß Matthias

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  • Es ist die Korinthenkackerei der hessischen Landesregierung die meint sich beim Zulassungsverfahren eine Extrawurst gönnen zu müssen.

    Ich weiß, dass Hessen eigene Regeln hat, aber wird eine EBE nicht überall bei der Neuzulassung verlangt? Die EBE wird doch sicher erstellt um sie bei der Zulassungsstelle vorlegen zu können und nicht nur um die im Fahrzeugordner abzuheften.

    Wie gesagt, beim Neukauf eines Fahrzeuges würde ich erwarten, dass mir der Händler die für die Zulassung erforderlichen Dokumente aushändigt oder mir zumindest erklärt was ich benötige und wo ich das bekomme.