Drehgas am SMC 320 Supermoto

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  • Hallo zusammen,

    ich bin ganz neu in der Quad Szene.

    Wir haben uns eine SMC 320 Supermoto geholt.

    Der Vorbesitzer hat das Daumengas auf Drehgas umgebaut.

    Wir haben es ohne Bedenken so gekauft und zugelassen.

    Nun hat ein naher Bekannter uns darauf hingewiesen, dass die Versicherung

    im Fall der Fälle nicht zahlen würde, da wir Drehgas fahren.

    Es wurde nichts eingetragen oder sonstiges.

    Wisst ihr da genaues? Hat der Bekannte recht? Wie sollen wir uns verhalten?

    Besten Gruß

  • Moin

    Sowas ist mir nicht bekannt,wenn das Teil ne Zulassung hat ist es legal!

    Schau ob du ne E Nummer drauf findest ..

    Moin,

    erstmal vielen Dank für deine Antwort.

    Ich hab vom Vorbesitzer halt keine Unterlagen dazu bekommen.

    Das war ein alter Opi der meinte er möchte es umbauen und fertig ^^

    Und du meinst einfach am Drehgas direkt schauen ob was drauf steht?

    Was wenn nicht?

    Lg

  • Moin, einfach mal beim TÜV anfragen wie das ist wenn man den Plan hat das umzubauen 😉

    (Anruf sollte reichen)

  • Moin, einfach mal beim TÜV anfragen wie das ist wenn man den Plan hat das umzubauen 😉

    (Anruf sollte reichen)

    Alles klar ich ruf dort mal an.

    Hab nur die Befürchtung dass die aufjedenfall sagen werden, dass es eintraungspflichtig etc. ist.

    wie man die Jungs vom Tüv halt kennt. :P

  • Ich hatte mal die Information vom TÜV bekommen, dass es nicht eingetragen werden muss, da es aus der Sicht keinen Unterschied macht was man nutzt.

    Anders sieht es bei einem Dualgas aus, das benötigt eine Zulassung.

    Aber frag vorsichtshalber noch mal nach, es ändern sich ja auch mal Dinge.

    Gruß Eric

    Wahnsinn, wenn man bei dem Wort "Mama" vier Buchstaben tauscht, erhält man auf einmal das Wort "Bier" ist das nicht verrückt?

  • Ich hatte mal die Information vom TÜV bekommen, dass es nicht eingetragen werden muss, da es aus der Sicht keinen Unterschied macht was man nutzt.

    Anders sieht es bei einem Dualgas aus, das benötigt eine Zulassung.

    Aber frag vorsichtshalber noch mal nach, es ändern sich ja auch mal Dinge.

    Vielen Dank für deine Antwort.

    Habe eben mit dem Tüv hier in Saarbrücken telefoniert.

    Der Mitarbeiter musste es selbst mit dem Chef abklären,

    dieser meinte, dass man es wohl vorzeigen muss und abnehmen lassen muss.

    Bisher hat es halt aber auch keinen interessiert. Er meinte auch dass es sich um eine gewisse Grauzone handelt.

    Gehe auch davon aus dass wenn wirklich was passiert, es einfach auf die Laune und den Tag ankommt ob man quasi Ärger oder keinen Ärger sich einhandelt.

    Wir werden aber auf jedenfall das Quad beim Tüv vorzeigen lassen und das ganze abnehmen lassen.

    Achso, er meinte noch, dass wenn das Quad mal mit Drehgas ausgeliefert worden sei, dass eine Abnahme entfallen würde,

    jetzt ist die Frage, wo ich das in Erfahrung bringen kann, ob es eine solche Variante mal gab.