TÜV pflichtig oder nicht?

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  • Seit wann soll das Pflicht sein. Weder mein Grizzly noch mein 1,5 Jahre alter Ducato haben sowas.

    Interessant mit welcher Überzeugung die Pflicht von dem Käse behauptet wird. Wenn mein 2024er Ducato ohne den Krempel ausgeliefert wird - dann kann das keine Pflicht sein.

  • Hab das mal kopiert:

    Laut StVZO (§ 53) müssen Autos hinten mit zwei roten Rückstrahlern ausgestattet sein, die eine E-Zulassung besitzen. Sie dürfen in den Rückleuchten integriert oder separat am Heck (meist Stoßstange) montiert sein. Die Montagehöhe beträgt 35 bis 90 cm (manchmal bis 150 cm) über dem Boden, mit maximal 40 cm Abstand zur Außenkante.

  • das ist jetzt vielleicht off Topic , aber als ich mit meinem Anhänger zum TÜV musste und der Angestellte bemerkt hat das ein seitlicher Reflektor fehlt hat er gemeint, wenn das der TÜV - Onkel sieht , fällt der Anhänger durch

    nur mal so als Denkanstoß, bevor man sich unnötige Arbeit macht - Sie werden sich schon was dabei gedacht haben als sie die Reflektoren da drangepappt haben

    fahre nie schneller als dein Schutzengel fliegen kann

    Grüße aus Hannover und allzeit knitterfreie Fahrt:7_14_5:

    wünscht Jan

    1. DQF - Treffen 2022 - ich war dabei

    2. DQF . Treffen 2023 - ich war dabei

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    4.DQF - Treffen 2025 - bin da wer noch

    1. Treffen Trendelburg 2026 - bin dabei

    5. DQF - Treffen 2026 - bin dabei

    BigDaddy68
    8. Januar 2021 um 20:14
  • Seit wann soll das Pflicht sein. Weder mein Grizzly noch mein 1,5 Jahre alter Ducato haben sowas.

    Interessant mit welcher Überzeugung die Pflicht von dem Käse behauptet wird. Wenn mein 2024er Ducato ohne den Krempel ausgeliefert wird - dann kann das keine Pflicht sein.

    Wenn ich das richtig im Kopf habe, sind sie Verpflichtend, wenn das Fahrzeug mit den Reflektoren homologiert wurden. Sie als im COC stehen.

    Lasse mich aber gerne eines besseren, mit Quellenangabe, belehren.

  • Versuchs mal in einer dieser Verordnungen:

    Die Vorschrift seitlicher Reflektoren ist streng genommen nicht Teil der EURO 4, sondern einer separaten Regelung der UNECE. Demnach sind die seitlichen Reflektoren eine Voraussetzung dafür, dass das Fahrzeug auf Antrag des Hersteller genehmigt werden kann. Nur mit diesen seitlichen Reflektoren entspricht damit das Fahrzeug einem genehmigten Typ.
    An diesen Begriff des "genehmigten Typs" knüpft die Fahrzeug-Zulassungsverordnung an. Nach § 3 (1) der FZV können nur solche Fahrzeuge zugelassen werden, welche einem genehmigten Typen entsprechen (oder eine Einzelgenehmigung erhalten haben).
    Aber auch beim Abbau der seitlichen Rückstrahler dürfte die Betriebserlaubnis erlöschen. Hierfür dürfte die Behörde zwei Gründe anführen, nämlich zum einen den § 19 Abs. 2 StZVO, wonach die Betriebserlaubnis dann erlischt, wenn eine Veränderung an dem Fahrzeug eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lässt, und zum anderen die Nichterfüllung der ursprünglichen Zulassungsvoraussetzung, dass die Maschine einem genehmigten Typen entspricht. Dies tut sie ja nach Abbau der verpflichtenden Reflektoren nicht mehr.