eingetragene Höchstgeschwindigkeiten dienen halt dazu einen rechtlichen Rahmen zu schaffen , in welchem man sich Gesetzeskonform im öffentlichen Raum bewegen kann , wenn diese dann wie bei der 625er elektronisch erzeugt werden , kann es durchaus sein , dass durch verschiedene Umstände die Werte im kleinen Rahmen überschritten werden . Allerdings wird es dann relevant , wenn ein Unfall mit großem Schaden , auch Personenschaden vorliegt und ein Gutachter vom Gericht eingeschaltet wird . Ob es sich rechnet noch die letzten KM der Endgeschwindigkeit heraus zu kitzeln mag jeder für sich selbst entscheiden , denn eins ist gewiss , ein Unfall mit einer unserer Maschinen ist auf Grund fehlender Sicherheitseinrichtungen ( Gurt , Überschlagschutz , Knautschzone ) , für
die darauf sitzende Person kein Ereignis , welches der Wiederholung bedarf .