LOF, T3B, Zulassung, Drosselung....was denn nun?

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  • eingetragene Höchstgeschwindigkeiten dienen halt dazu einen rechtlichen Rahmen zu schaffen , in welchem man sich Gesetzeskonform im öffentlichen Raum bewegen kann , wenn diese dann wie bei der 625er elektronisch erzeugt werden , kann es durchaus sein , dass durch verschiedene Umstände die Werte im kleinen Rahmen überschritten werden . Allerdings wird es dann relevant , wenn ein Unfall mit großem Schaden , auch Personenschaden vorliegt und ein Gutachter vom Gericht eingeschaltet wird . Ob es sich rechnet noch die letzten KM der Endgeschwindigkeit heraus zu kitzeln mag jeder für sich selbst entscheiden , denn eins ist gewiss , ein Unfall mit einer unserer Maschinen ist auf Grund fehlender Sicherheitseinrichtungen ( Gurt , Überschlagschutz , Knautschzone ) , für

    die darauf sitzende Person kein Ereignis , welches der Wiederholung bedarf .

  • für die zulassung ?

    Ne, als Schnelltest so wie beim Moped mit 1m Abstand und 30cm Höhe, wenn ich mich nicht täusche.

    Für Gerichtsverwertbare Messung und für die Zulassung machen die richtig Aufwand und da geht es auf eine akustische Teststrecke wo man beim vorbeifahren am Mikrofon Mißt. Alles genau geregelt mit Geschwindigkeit und 4 Mikrofonen und 3 Wiederholungen. Das ist dann Gerichtsverwertbar.

    Der Schnelltest dient nur dem Sheriff ob er tätig werden muss oder nicht.

    DQF-Treffen :squad2: 2022

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  • Wenn ich jetzt noch ein Quad kaufe mit Lof Zulassung und es stehen lasse......ist dann ein Wertzuwächse zu erwarten ?

    Bis 31.10.2024 muss das Quad aber Erstzugelassen sein, danach geht das nur noch als Tageszulassung "reifen" zu lassen. 😉

  • Hatte mich mit meinem Händler über einige offene Fragen unterhalten und auch das Thema Zulassung hatten wir durchgesprochen.

    Hatte mich auch interessiert wie es jetzt mit/nach LOF weiter geht und daher hatte er es mir ausführlich erklärt.Er sprach von 100 km/h mit ABS bei T3B.

    Wenn du deine Outlander aber mit 105 km/h eingetragen hast wird das schon seine Richtigkeit haben.Ist ja jetzt auch nur ein marginaler Unterschied ;)

  • Ne, als Schnelltest so wie beim Moped mit 1m Abstand und 30cm Höhe, wenn ich mich nicht täusche.

    Für Gerichtsverwertbare Messung und für die Zulassung machen die richtig Aufwand und da geht es auf eine akustische Teststrecke wo man beim vorbeifahren am Mikrofon Mißt. Alles genau geregelt mit Geschwindigkeit und 4 Mikrofonen und 3 Wiederholungen. Das ist dann Gerichtsverwertbar.

    Der Schnelltest dient nur dem Sheriff ob er tätig werden muss oder nicht.

    das ist mir bekannt, hatte ich ja schon mal vor x jahren gepostet.

    deswegen die frage was gemeint war

    gruß Matthias

    "Lieber 50 Jahre brennen als 100 Jahre lodern."

    Freunde zu finden die die selbe "psychische störung" haben wie du..... UNBEZAHLBAR!!!

  • Ne, als Schnelltest so wie beim Moped mit 1m Abstand und 30cm Höhe, wenn ich mich nicht täusche.

    Für Gerichtsverwertbare Messung und für die Zulassung machen die richtig Aufwand und da geht es auf eine akustische Teststrecke wo man beim vorbeifahren am Mikrofon Mißt. Alles genau geregelt mit Geschwindigkeit und 4 Mikrofonen und 3 Wiederholungen. Das ist dann Gerichtsverwertbar.

    Der Schnelltest dient nur dem Sheriff ob er tätig werden muss oder nicht.

    Ein ATV welches als Ackerschlepper eingetragen ist, kann nicht mit Schnelltest gemessen werden (es gibt keine Schnelltest). ATV messen heißt 7m Abstand 120cm höhe im 45 Grad Winkel auf nicht befestigten Untergrund und im Umkreis von 50m kein Gebäude oder Auto.

  • Im Stand ist das nix anderes als ein Schnelltest.

    Der Name "Schnelltest" kommt von mir.

    Wie die Sheriffs den nennen ist mir Latte.

    Die Anordnung ist mir bekannt, die habe ich breit und lang vor ein paar Jahren hier im Forum erläutert.

    Die ist aber nicht gerichtswirksam und nix anderes wollte ich ausdrücken.

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