Anhängerkupplung Kymco MXU 250 - Herstellerfreigabe nicht möglich?

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!

  • Halo Zusammen,

    ich fahr eine Kymco MXU 250 und würde gerne eine Anähngerkupplung nachrüsten. Zu kaufen findet man die im Internet, kostet zwar von offiziellen Quellen um die 400€, aber scheint dann auch Original zu sein.

    Leider ist in meinem Fahrzeugbrief keine Zuglast eingetragen. Nach etwas Recherche hab ich herausgefunden, dass man von Kymco wohl eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung / Herstellerfreigabe" braucht, damit diese offizielen Zahlen in den Fahrzeugschein eingetragen werden können. Sollte ja eigentlich kein Problem sein, oder? Weil schließlich kann man auch (legale) "Kymco MXU 250" 's mit Anhängerkupplung kaufen.

    Daraufhin hab ich einfach mal dem Kymco Support geschrieben und die folgende Antwort erhalten:

    Zitat

    Sehr geehrter Herr xxxxx,

    der Anhängekupplungssatz für das KYMCO Quad MXU 250 wird nicht mehr produziert und ist daher (wie auch das Gutachten) nicht mehr erhältlich. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung / Herstellerfreigabe nach derzeit geltenden Vorschriften kann durch uns nicht erteilt werden.

    Mit freundlichen Grüßen, bleiben Sie gesund.

    xxx xxxxxxxx
    Zweiradmechaniker-Meister
    Technik

    Das ist natürlich überhaupt nicht die Antwort mit der ich gerechnet habe...

    Ich antworte evtl. mal drauf und sage, dass es die doch "offiziell" noch zu kaufen gibt und auch andere "Kymco MXU 250" 's damit ausgestattet sind, dass heißt das es doch irgendwo diese offizielle Info geben muss, was da gezogen werden darf und wie und was, vor allem wenn diese Anhängerkupplung noch auf offiziellen Seiten verkauft wird.

    Hat einer von euch noch ne Idee oder weiß mehr zu dem Thema? Sollte ich vielleicht doch mal irgendeine offizielle Kymco Werkstatt aufsuchen und dann eben doch die bitten mir eine drauf zu klatschen und alles offiziell und so zu machen, denkt ihr die können das eher hinkriegen?

    LG,
    Imba

  • michaelrodx 7. Dezember 2025 um 14:22

    Hat das Label Sonstiges hinzugefügt.
  • Sind im CoC keine Angaben zur Anhängelast?

    Die Antwort von Kymco ist sehr unbefriedigend, ich würde nochmal nachfragen warum die keine Freigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen können. Der Produktionsstop der AHK kann doch nicht bedeuten, dass es deshalb keine Unterlagen mehr gibt und dir Kymco die mögliche Anhängelast nicht bescheinigen kann.

  • Mal eine Frage zu dem Thema.
    Was möchtest du denn mit der kleinen , an Anhängern ziehen ?

    Bei der 300 MXU sind das so 150 kg ungebremst und gebremst so knapp 300 kg anhängelast .

    Da lohnt der Aufwand für die Eintragung doch gar nicht . Ist aber nur meine Meinung

    Wenn du es nur auf Privatgrundstück nutzen möchtest , Bau sie einfach an , und wenn dann einer fragt . Rennleitung oder TÜV .

    Ist es nur eine Rangierhilfe , die wäre eintragungsfrei.Aber nicht auf öffentlichen Straßen.

    Grüße

    Ich bin auch gegen rasen auf Autobahnen :peter:
    Denn..............................Wer soll das denn alles mähen :meinemeinung:

  • Ich würde bei diesem Händler schriftlich anfragen ob irgendeine Bescheinigung vom Hersteller benötigt wird um das Teil einzutragen.

    https://mobil.atv-teile.de/quad-shop/prod…xr-mxu-250.html

    Wenn er schreibt dass keine Bescheinigung vom Hersteller benötigt wird, Teil kaufen und vor dem Anbau damit zum TÜV fahren und fragen ob die das eintragen.

    Wenn ja dann gut und wenn nicht das Teil zurück schicken.

    Viele Grüße

    Michael