Moin Leute,
ich hatte kürzlich ein Gespräch mit der Polizei bezüglich unserer KFX. Sie hat eine Zwei-Personen-Zulassung, allerdings sind aktuell nur die Fußrasten für den Fahrer vorhanden.
Mir wurde gesagt, dass bei Mitnahme einer zweiten Person zwingend auch Fußrasten für den Beifahrer vorhanden sein müssen. Zusätzlich wurde erwähnt, dass eine Haltemöglichkeit erforderlich sei, da sich der Beifahrer angeblich nicht ausreichend am Fahrer festhalten kann, im Gegensatz zu einem Motorrad.
Ich muss ehrlich sagen, dass mich das etwas wundert. Ich habe bisher noch keine KFX gesehen, bei der Beifahrer-Fußrasten verbaut sind. Auch die Sache mit der Haltemöglichkeit erscheint mir fraglich.
Wenn ich eine KI zu dem Thema befrage, sagt diese ebenfalls, dass für den Beifahrer sowohl Fußrasten als auch eine Haltemöglichkeit erforderlich sind.
Daher meine Frage an euch:Hat jemand von euch dazu konkrete Erfahrungen oder eine klare rechtliche Grundlage? Wie ist das bei euren KFX gelöst?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!