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Das liest man bei Fahrzeugen allgemein.
Automatik-Autos nicht einfach abschleppen
Ein Pkw mit Automatikgetriebe darf nicht ohne weiteres über lange Strecken von einem anderen Auto abgeschleppt werden.
Da bei abgeschaltetem Motor die Ölpumpe des Getriebes nicht arbeitet, ist unter Umständen eine ausreichende Schmierung der Zahnräder nicht gewährleistet.
Schon über Distanzen von 50 Kilometern kann es laut TÜV Rheinland so zu Schäden kommen. Aufschluss über die unbedenkliche Streckenlänge sowie die maximale Abschleppgeschwindigkeit für das eigene Fahrzeug gibt die Betriebsanleitung. Beim Abschleppen über längere Strecken kann bei einigen Fabrikaten die Gelenkwelle der angetriebenen Achse ausgebaut werden. Einfacher geht es mit professioneller Unterstützung eines Abschleppunternehmers, der das Pannenfahrzeug dann auflädt.
Generell ist einiges zu beachten, wenn ein anderes Fahrzeug an den Haken genommen wird: So darf nur aus einer Notsituation heraus abgeschleppt werden, nicht zur Überführung eines Fahrzeugs von A nach B. Die beteiligten Fahrzeuge müssen dabei die Warnblinkanlage einschalten. Die Autobahn ist tabu; kommt es dort zu einer Panne, muss die nächste Abfahrt genommen werden. Für das Schleppen dürfen nur geeignete Seile oder Stangen verwendet werden. Das Seil darf nicht länger als fünf Meter sein, ein rotes Fähnchen zur Markierung ist Pflicht.
Wer hat in seiner Quad/ATV Betriebserlaubnis darüber etwas gelesen Wie verhält sich unsere Maschine mit CVT
Gruß Heribert