Hallo Leute,
Jetzt mal ne saublöde Frage. Muss beim einlegen des rückwärts Gang ein rückfahrlicht angehen?
Die thrasher 320 hat nur eine komplette LED Einheit wo ich nicht einfach die Glühbirne prüfen kann.
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Hallo Leute,
Jetzt mal ne saublöde Frage. Muss beim einlegen des rückwärts Gang ein rückfahrlicht angehen?
Die thrasher 320 hat nur eine komplette LED Einheit wo ich nicht einfach die Glühbirne prüfen kann.
Wo nix ist, da geht auch nix an.
Also meine "eLTeZet" von 2007 hat defintiv kein Rückfahrlicht.
Ist beim Quad/ATV bis 399 Kg zugl. Gesamtmasse (egal ob VKP oder LOF) ist das auch nicht vorgeschrieben!
Und wenn man trotzdem eines haben will, ist es nicht schwer eine Rückfahtschaltung samt Rückfahrleuchte zu installieren.
Wo finde ich am einfachsten das plus Signal für die R schaltung?
ich kenne.jetzt Dein Modell nicht genau aber wenn überhaupt wird die Masse geschaltet und nicht wie oft angenommen Plus ! Sonst raucht dir Schalter ruck Zuck ab. Denn dann kommt es zu dem sog. KOKTAKTBRAND !!!
Hat dein Quad eine Anzeige für den Rückwärtsgang ? Falls ja könntest du dort das Signal abnehmen.
Hast Du denn ein passenden Schaltplan ? Der würde schon mal sehr helfen .
Wenn nicht wird es etwas aufwendiger denn dann musst du noch nen Schalter einbauen der erkennt wenn der R Gang überhaupt geschaltet wird ....
Wenn du das Rückfahrlicht über die Rückwärtsganganzeige schalten willst,
mach es per Relaischaltung dann hast du auf dem dünnen Kabel nicht soviel Last und reduzierst die Kabelbrangefahr auf ein Minimum.
Man muss zwar ein Arbeitsstromrelais verbauen, aber das ist alle mal sicherer
als wenn man direkt über das dünne mirkirge Kabel den Scheinwerfer mit Saft versorgt.
Vollkommen richtig, nur wenn du einen LED Scheinwerfer verwendest ist der Verbrauch so niedrig dass es nicht ins Gewicht fällt.
Viel schlimmer ist Folgendes:
Auf dem Kabel für die R-Gang Anzeige hängt meist auch noch die CDI. Das ist zB bei allen Modellen wo im R-Gang gedrosselt wird.
Die CDI kennt nur zwei Zustände auf dem Kabel. "Aus" wenn der R-Gang nicht eingelegt ist und "Masse" wenn der R- Gang eingelegt ist.
Zumindest wenn du einen Scheinwerfer mit Glühlampe verwendest bekommt die CDI aber 12v auf die Leitung wenn der R-Gang nicht eingelegt ist, das vertragen nicht alle weil sie darauf nicht eingerichtet sind und verabschieden sich für immer.
Viel schlimmer ist Folgendes:
Auf dem Kabel für die R-Gang Anzeige hängt meist auch noch die CDI. Das ist zB bei allen Modellen wo im R-Gang gedrosselt wird.
Die CDI kennt nur zwei Zustände auf dem Kabel. "Aus" wenn der R-Gang nicht eingelegt ist und "Masse" wenn der R- Gang eingelegt ist.
Zumindest wenn du einen Scheinwerfer mit Glühlampe verwendest bekommt die CDI aber 12v auf die Leitung wenn der R-Gang nicht eingelegt ist, das vertragen nicht alle weil sie darauf nicht eingerichtet sind und verabschieden sich für immer.
Deswegen der Vorschlag mit der Relaischaltung, da kann man denn auch ein 100 Watt Glüchfadenleuchtmittel nutzen wenn man denn unbedingt möchte.
Der Steuerstrom bleibt dann weiterhin wie gehabt gering und der Arbeitsstrom kommt direkt von der Batterie bzw. Lichtmaschine.
Das ist der Vorteil einer Relaisschaltung.
Aber immer vorausgesetzt das der Rückwärtsgang nicht über Masse läuft,
denn dann wird das nichts.
Warum soll das nicht funktionieren wenn der R-Gang über Masse läuft
Das Problem bei Masseschaltungen ist, wenn man damit ein Relais ansteuern will,
man braucht extra Klemme 30 bzw. Klemme 15 zum ansteuern..
30: Einngang Arbeitsstrom (Versorgungsleitung + für Endverbraucher)
85: versorgungsspannung ( + für Spule / Man muss extra kabel ziehn von 15 oder 30)
86: steuern ( - geschaltet für Spüle )
87: Ausgang Arbeitsstrom für endverbraucher? ( Ausgang + für Endverbraucher )
Sonst funzt das nicht!
Über der Rückwärtsganganzeige geschaltet, würde zudem auch noch die CDI vor Überlastung schützen
und man hätte kein Dauerplus am Relai anliegen falls es mal hängen sollte.
Aber warum einfach wenn man es auch komlipziert machen kann.
Ist zum Glück nicht mein Probelm!
Sei mit bitte nicht böse, aber Elektronik scheint nicht dein Ding zu sein.
Es ist ganz einfach. Auf 86 legst du Plus und auf 85 legst du das Kabel vom R-Gand und schaltest ganz einfach mit Masse.
Die CDI schützt du mit einer Diode........fertig.
Das funktioniert bei mir schon seit 2009 so.
Ich gehe jetzt auf die Stichelei eines Hobbyschraubers nicht ein
und zitere jetzt nur noch die Straßenverkehrszulassungordnung
ganz besonders zu beachten ist Absatz 6 Punkt 2
Und falls man einen Rückfahrscheinwerfer verbaut so ist Absatz 7 ganz wichtig!
Ich hab ja gesagt Rückfahrlich braucht man nicht als LOF
Alles anzeigenStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 52a Rückfahrscheinwerfer
(1) Der Rückfahrscheinwerfer ist eine Leuchte, die die Fahrbahn hinter und gegebenenfalls neben dem Fahrzeug ausleuchtet und anderen Verkehrsteilnehmern anzeigt, dass das Fahrzeug rückwärts fährt oder zu fahren beginnt.
(2) Kraftfahrzeuge müssen hinten mit einem oder zwei Rückfahrscheinwerfern für weißes Licht ausgerüstet sein. An Anhängern sind hinten ein oder zwei Rückfahrscheinwerfer zulässig. Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 1 200 mm über der Fahrbahn liegen.
(3) An mehrspurigen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t darf auf jeder Längsseite ein Rückfahrscheinwerfer angebaut sein. Der höchste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht mehr als 1 200 mm über der Fahrbahn liegen. Diese Rückfahrscheinwerfer dürfen seitlich nicht mehr als 50 mm über den Fahrzeugumriss hinausragen.
(4) Rückfahrscheinwerfer dürfen nur bei eingelegtem Rückwärtsgang leuchten können, wenn die Einrichtung zum Anlassen oder Stillsetzen des Motors sich in der Stellung befindet, in der der Motor arbeiten kann. Ist eine der beiden Voraussetzungen nicht gegeben, so dürfen sie nicht eingeschaltet werden können oder eingeschaltet bleiben.
(5) Rückfahrscheinwerfer müssen, soweit nicht über eine Bauartgenehmigung eine andere Ausrichtung vorgeschrieben ist, so geneigt sein, dass sie die Fahrbahn auf nicht mehr als 10 m hinter der Leuchte beleuchten.
(6) Rückfahrscheinwerfer sind nicht erforderlich an
1.Krafträdern
2.land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen,
3.einachsigen Zugmaschinen,
4.Arbeitsmaschinen und Staplern,
5.Krankenfahrstühlen.
(7) Werden Rückfahrscheinwerfer an Fahrzeugen angebracht, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen sie den Vorschriften der Absätze 2, 4 und 5 entsprechen.
Ich finde es Spitze, wenn sich 2 (offensichtlich) kompetente User eines Themas so engagiert annehmen. Achtet aber bitte etwas darauf, daß ihr im Eifer des Gefechtes eure Gegenüber nicht zu hart angeht - lieber hier einen Gang zurückschalten... !
Hank
So kann sowas aussehen.
OMG , wer braucht sowas ? Oder parkt ihr alle eure Quads nur mit den Blick in die Spiegel ein ?
Wen man offt Nachts unterwegs ist,ist das halt vom Vorteil
1. Du siehst wo du hinfährst.
2. Du wirst gesehen wen du rückwärts fährst.
3. Jedem das seine.
Ich habe mir ein Rückfahrlicht drangebaut damit die Autofahrer hinter mir kapieren dass ich rückwärts einparken will und ich die nicht mehr wild gestikulierend verscheuchen muss wenn sie dicht hinter mir stehen bleiben.
Viele Grüße
Michael
Ja die meisten wissen gar nicht das ein Quad in den meisten Fällen auch rückwärts fahren kann, normal müsste man noch nen akustischen Warner einbauen wie bei Baggern oder Staplern.
Ich hätte am liebsten zwei fette Scheinwerfer wenn ich mich im Wald mal verfahren habe und nur rückwärts aus dem Schlamassel raus komme
SCHLAMMmassel
Wortspiel !