Als ich in Basel Stadt (Kanton) lebte, musste ich eine Fahrradversicherung kaufen und dies mittels einem Aukleber am Fahrrad kenntlich machen. ![]()
LOf Zulassung sagt was genau aus?
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detman -
4. März 2014 um 01:32 -
Unerledigt
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Das gibt da ja extreme Unterschiede. Wie gesagt, wo kein Schild oder keine Schranke ,da kannste reinfahren, Wald Feld etc.pp
Mal dazu ne Frage....
Wie is das denn, wenn ich in einen Feldweg einbiege, es steht KEIN Schild da mit "Landwirtschaftlicher Verkehr frei", ich fahr weiter und da wo ich dann raus komme steht aber besagtes Schild....?? Ist mir auch schon passiert....
Für mich heißt das dann genau genommen, von der einen Seite (ohne Schild) darf ich rein fahren, von der anderen Seite nicht..??
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Das wird bei mir kompliziert. Hier können die wenigsten bei Schnee fahren. Weder mit noch ohne Allrad. Nicht umsonst sagt man beim hier verwendeten "HP" als Ort auch Hirnpatiernt, Heckenpi**er, Hirnprothese,...
Das gilt vielleicht für die aus Wald-Michelbach......
Grüße aus Bensheim -
Ich hatte meinen Lappen in HD gemacht. Nach 5 Jahren Schweiz (u.a. Berner Unterland und Jura) bin ich auch Kurven- und Schneetauglich. :rofl:
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Mal dazu ne Frage....
Wie is das denn, wenn ich in einen Feldweg einbiege, es steht KEIN Schild da mit "Landwirtschaftlicher Verkehr frei", ich fahr weiter und da wo ich dann raus komme steht aber besagtes Schild....?? Ist mir auch schon passiert....
Für mich heißt das dann genau genommen, von der einen Seite (ohne Schild) darf ich rein fahren, von der anderen Seite nicht..??
grundsätzlich müssten Schilder an beiden Seiten stehen, aber vieleicht ist eines abhanden gekommen.
Passiert dir das geschilderte dann steht dir keine Strafe bevor.
Falls ein Schreiben kommt, Einspruch einlegen und zum Tathergang Stellung nehmen.
Von einer Seite reinfahren und von der anderen Seite nicht, das gibt es nicht.
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Es könnte aber auch sein, dass die Schilder nur zusätzliche Hinweise sind und das Befahren in einem Gesetz grundsätzlich verboten wird.
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Es könnte aber auch sein, dass die Schilder nur zusätzliche Hinweise sind und das Befahren in einem Gesetz grundsätzlich verboten wird.
Ganz genau so ist es, zumindest im Freistaat Bayern ( und wie ich stark annehme auch im Rest der Republik )
Hier ist es Grundsätzlich verboten im Wald auf den Wegen zu fahren. Außer natürlich auf ausgewiesenen Straßen, die auch nur geschottert sein können.
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Da habe ich schon von gehört das es in Bayern so geregelt ist. In Niedersachsen muss ein Schild dir die Einfahrt verbieten. Zumindest auf Feldwegen etc. Bei Waldwegen bin ich mir da nicht sicher. Hier bei mir sind die meisten Wälder von privat und nicht staatlich.
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Zu den genannten Fahrzeugen gehören u.a. Kfz, daher läßt sich durch dieses Gesetz weder ein Verbot noch eine Berechtigung ableiten. Ich wäre aber sehr überrascht wenn so ein Fahrverbot nicht an anderer Stelle festgelegt wäre.
Hier liegt das Problem - die Aufzählung ist abschließend.
Die Lesart ist nicht: weil nicht erwähnt = nicht geregelt; sondern weil nicht erwähnt = nicht zugelassen.
Bedeutet anders ausgedrückt: Hätte der Gesetzgeber gewollt, dass in irgendeiner Art im Wald mit irgendeiner Art von KfZ herumgefahren werden darf, so hätte er dies in einem weiteren Absatz im Gesetz geregelt.
Oder noch anders ausgedrückt: alle Fahrzeuge die nicht im Gesetz benannt sind, sind verboten. Juristendeutsch halt - ich kann's nicht ändern.
In Sachsen braucht man, um es ganz genau zu machen, eine Durchtfahrtgenehmigung von der Forstbehörde. Dies kann zeitlich begrenzt, forstbezirkbegrenzt, ganzjährig oder was auch immer sein. In anderen Bundesländern wird das ähnlich sein.
Sorry Jungs - legal können wir mit den Quads nicht in den Wald - solange es da keine Ausnahmeregelung (welcher Art auch immer) gibt.
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Muss ja auch nicht sein oder?
Gibt genug andere Strassen und Wege.
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Moin, ich denke das Grundproblem in der Geschichte hier ist dass wir uns geländegängige Fahrzeuge zulegen ohne uns darüber im klaren zu sein dass wir die kaum 'Artgerecht' bewegen können.
Offroad Parks sind oft mit weiter Anfahrt verbunden und auch die Termine sind seltener als gewünscht, daher entsteht der Wunsch nach 'leichtem Gelände' und wir suchen uns Feldwege und Sandgruben um illegal etwas Spass zu haben.
Insofern wird immer wieder die Frage kommen ob man mit LoF auch alle Feld-und Wirtschaftswege und auch im Wald fahren darf.
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Muss ja auch nicht sein oder?
Gibt genug andere Strassen und Wege.
Meine Ausführungen waren völlig wertefrei.
Aber ich bin bei dir, ich sehe das genau so, zumal ich genügend Waldbesitzer kenne, die die Schnauze voll haben, weil ein paar Halbgewalkte alles zur Sau machen, was sie mühsam aufgebaut/aufgeforstet haben. Von der Ruhe im Wald mal abgesehen.
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