Hallo liebe Quadfreunde,
ich möchte mir ein gebrauchtes Quad zulegen. Nun stellt sich noch eine grundlegende Frage, welche mir die sonst zuständigen Stellen nicht richtig beantworten können. Ich möchte ein gebrauchtes Quad erwerben und zulassen entweder als VKP oder Lof, je nachdem welche Zulassung der Vorbesitzer hatte. Es gibt ja das sog. Quadgesetz 2016 welches u.A. regelt das bei der Zulassung das Quad ein Differential haben muss. Zählt diese Regelung auch für gebrauchte Quads die schoneinmal in Deutschland zugelassen waren oder sind oder können diese Quads ohne Diff. nach wie vor auch bei Halterwechsel oder Erwerb mit den üblichen Papieren ohne Sondergenehmigung zugelassen werden Stichwort Bestandsschutz.(BSP. Tagfahrlichtregelung PKW)
Grüße Stefan
Vielen Dank für die Antworten.