Zulässiges gesamt Gewicht eines Ungebremsten Anhängers

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  • Hallo Leute ,

    ich beschäftige mich im Moment mit einem neu kauf eines Atv und Stoße über die Hürde mit dem Zulässigen gesamt Gewicht für einen Ungebremsten Anhänger.

    Mein Anhänger ist ungebremst und hat 151 kg Leergewicht und die meisten ATV 's die mir gefallen haben einen max last von 150 Kg ungebremst .

    Gibt es Irgendwelche Ratschläge die ihr mir geben Könnt ?

    mfg und vielen Dank im vorraus

  • Tja da kannst den Anhänger nur leer spazieren fahren.

    Da hast dir aber wahre Leichtgewichte ausgesucht

    Kann nur von Renegade und Outlander sagen die haben beide 400 Kilo ungebremst eingetragen

    Wenn keiner hilft :/ kann niemanden geholfen werden :facepalm: deshalb helfe ich wo es geht :handshake:

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  • Ungebremst nicht. Würde ich auch nicht tun, denn bei einem Gewicht des Zugfahrzeugs von ca. 350 kg so viel ungebremst hinten dran ist je nachdem, wo du langfährst extrem aushebelnd.

    Mit einem Zuggewicht ungebremst von 150 kg bleibt dir in Kombination mit der Stützlast (meist 25 kg) und 5% geduldeter Überlast 31,5 Kilo Zuladung. Damit kannst du ja schon viel reissen:grin:

    Dir bleibt also nur:

    - Deinen alten Hänger zu behalten (was du ja möchtest) und nur knapp 30 kilo spazieren zu fahren

    - einen neuen leichteren Hänger zu besorgen (mein Erde/Daxara wiegt nur 50 Kilo)

    - einen neuen leichteren aber gebremsten Hänger besorgen (damit kannst du dann bis zur eingetragenen Last fahren)

    - oder deinen alten Hänger illegal und gefährlich überladen zu fahren.

    Auf privatem Grund ist natürlich mehr möglich und viele tun dies auch z.B. beim Holz rücken. Aber ich würds nicht machen.

  • vielen dank für diese klaren worte ! du hast mir sehr geholfen :handshake:

  • Hallo zusammen,

    zum Thema Anhängerlast habe ich nun auch eine Frage. Ich fahre ja schon seit längerem hin und wieder mit meinem ungebremsten 750kg Hänger. Eingetragen sind bei der Gladiator gebremst (O.1) 535kg, ungebremst (O.2) ist leer. Bei der Stützlast (13) sind 35 kg eingetragen. Ich nehme mal an dass ich daher ungebremste Hänger gar nicht ziehen darf.

    Meine Suche im Bußgeldkatalog war erfolglos, kann mir jemand sagen welche Strafe mir droht wenn ich mit einem ungebremsten Hänger fahre? Mein neuer kleiner Stema hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 350 kg, welches ich dann auch manchmal ausnutzen werde, wenn auch nur auf sehr kurzen Strecken von 100 - 200 m auf öffentlicher Straße ohne Gefälle und immer nur im Low-Gang mit max. 30 km/h.

    Gruß,

    Matthias

  • Ich glaube (nicht sicher) das richtet sich dann nach den Strafen für das Fahren mit überladenem Fahrzeug. Das bringt in verschiedenen Abstufungen Bußgeld+Punkte, aber kein Fahrverbot. Wenn bei dir keine ungebremste Anhängelast eingetragen ist, könnte es sein, dass du bereits mit dem Anhängen des Anhängers das Gewicht überschreitest und dich theoretisch im Bußgeld bewegen würdest.

    Ich habe die Patente A, B, C und die 6.

  • Ich meine mal was gelesen zu haben das man auch eine bestimmte Menge unbegrenzt ziehen darf auch wenn nix eingetragen ist. Das hängt wohl vom Gewicht des Zugfahrzeuges ab. Muss mal schauen ob ich das wiederfinde. 100% sicher bin ich mir aber nicht

    Smarty

    Smarty

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  • Hallo und Danke schon mal für die Antworten. Bei Wikipedia findet sich eine wohl allgemein gültige Aussage (Absatz 1.2): https://de.wikipedia.org/wiki/Anhängelast

    Allerdings wird hier nicht zwischen gebremst und ungebremst unterschieden. Ich nehme an dass ich rein rechtlich tatsächlich nur die 350 kg gebremst ziehen darf, ungebremst gar nichts. Logisch ist das allerdings nicht, betrachtet man die Regel dass die Anhängelast lediglich die Masse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten darf...

    Gruß,

    Matthias