Lärmpegel Messung LOF

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  • Fachanwalt müsste man jetzt sein.

    Richtlinie 2006/26/EG der Kommission vom 2. März 2006 zur Anpassung der Richtlinien 74/151/EWG

    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/…EX%3A32006L0026

    Unter diesem Link lässt sich diese EU-Richtlinie auch als .pdf downloaden.


    Und hier steht noch so einiges zum Thema was ersetzt was:

    https://www.rehm-verlag.de/eLine/portal/s…623e8d997%27%5D

    Evtl. hilft es ja dem einen oder anderen weiter.

    Wenn ein unerwarteter Fehler aufgetreten ist, frage ich mich immer, welcher Fehler denn erwartet wurde...

    Gruß

    Holger

  • Archeon

    Das bedeutet nur das die Richtlinie 74/151/EWG angepasst werden muss.

    Und diese Aussage ist auch schon alt

    Zwischendurch gab es die Richtlinie 2006/26/EG der Kommission vom 2. März 2006 zur Anpassung der Richtlinien 74/151/EWG

    Ich habe die aktuelle von 2019 hier.

    Wie gesagt sind das aber auch nur Richtlinien und keine Gesetze die in Stein gemeißelt sind.

    In der EU ist das noch Ländersache und bei uns gilt die StVZO.

    DQF-Treffen :squad2: 2022

    DQF-Treffen :squad2: 2023

    DQF-Treffen :squad2: 2024

    DQF-Treffen :squad2: 2025

  • Ja da sieht man irgendwann nicht mehr durch, die wurden alle schon mehrfach ersetzt und irgendwann gibt es keine weiterführenden Links mehr, außer man ist registriert für irgendwas spezielles.

    Das was ich geschickt habe war nur der erste Treffer von Google, das was ich damals alles hatte will ich nicht wieder zusammen suchen, ich hatte mich mal ausführlich damit befasst.

    Gruß Eric

    Wahnsinn, wenn man bei dem Wort "Mama" vier Buchstaben tauscht, erhält man auf einmal das Wort "Bier" ist das nicht verrückt?

  • Moin

    So, ich bin heute vormittag 3 Stellen abgefahren, um mal Licht ins Dunkel zu bringen.

    1) KÜS (KFZ-Prüfstelle) in Husum

    2) Polizeidienststelle Husum (ich sass sogar beim Dienststellenleiter auf dem Schoß)

    3) TÜV Nord Husum

    Allen habe ich die gleichen Fragen gestellt:

    Wie kommen die Standgeräusch-db zusammen, also welches Messverfahren (Richtlinie) wird bei ATV mit LOF-Zulassung angewandt, ist es nationale Richtlinie oder eine EU-weit gültiges Verfahren, dann habe ich auch um Benennung der derzeit gültigen Richtlinie gebeten.

    KÜS hatte wenig Zeit, weil Herbstferien sind und sie voll ausgelastet sind. Nichtsdestotrotz sagte er mir beim Herausgehen, dass es sich mit Sicherheit um eine nationale Richtlinie handeln würde, die die EU-Richtlinien übersticht. Das Messverfahren für eine Standgeräuschmessung ATV mit LOF Zulassung würde er raussuchen und mir zuschicken. Aus dem Ärmel schütteln könne er das im Moment nicht, aber seines Wissens nach unterscheidet es sich von der Standgeräuschmessung eines Motorrades und normalen Quads.

    In der Polizeidienststelle wurde ich nach kurzem Hin- und Her direkt an den Dienststellenleiter verwiesen. Er sagte mir gleich geradeheraus, dass er die Antworten nicht wüsste. Er verstand dieFragen ganz genau und hat meine Fragen an jemanden übertragen, der sich um eine nachhaltige Klärung (belastbare Aussagen über Richtlinie, nationale oder EU-weite Verordnung) kümmern würde. Ich werde angerufen bzw. per E-Mail über den Sachstand informiert. Insgesamt sehr zuvorkommend!

    TÜV Nord sagte klipp und klar, dass eine LOF-Zulassung bei einem ATV überhaupt keine Auswirkung auf das Meßverfahren hätte. Es wäre total egal, ob in der Zulassung wie bei mir Ackerschlepper drinsteht, es würden die gleichen Meßverfahren wie bei Motorrädern verwendet. Auf meine Frage, warum man dann irgendwelche Einträge wie Ackerschlepper in die Zulassung hineinschreibt, wurde mit Achselzucken beantwortet. Für mich die unbefriedigenste Stelle, die ich abgeklappert habe.

    Ich bleib da am Ball, weil jetzt will ich es wirklich genau wissen.

  • TÜV Nord sagte klipp und klar, dass eine LOF-Zulassung bei einem ATV überhaupt keine Auswirkung auf das Meßverfahren hätte. Es wäre total egal, ob in der Zulassung wie bei mir Ackerschlepper drinsteht, es würden die gleichen Meßverfahren wie bei Motorrädern verwendet. Auf meine Frage, warum man dann irgendwelche Einträge wie Ackerschlepper in die Zulassung hineinschreibt, wurde mit Achselzucken beantwortet. Für mich die unbefriedigenste Stelle, die ich abgeklappert habe.

    Ich bleib da am Ball, weil jetzt will ich es wirklich genau wissen.


    Dann weißt du ja auf jeden Fall wo du nicht zum TÜV gehen solltest. :saint:

    Aber top für die Mühe, wenn du Antwort kriegst sag Bescheid!

    Ich habe die Patente A, B, C und die 6.

  • TÜV war mir in meiner Motorradzeit schon ein Graus, aber eigentlich sollten die das wissen. X(


    Inzwischen habe ich meine Verkehrsrechtschutzversicherung auf Kostenübernahme für eine Beratung bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht befragt. Die Kosten werden übernommen. Anwalt ruft mich heute zwischen 13:00 und 14:00 Uhr an.

  • Ich bleib da am Ball, weil jetzt will ich es wirklich genau wissen.

    habe in 2 wochen nen termin beim tüv.

    danke das du so mithilfst um licht ins dunkle zu bringen

    mit dem tüv hatte ich bis jetzt nur gute erfahrungen

    gruß Matthias

    "Lieber 50 Jahre brennen als 100 Jahre lodern."

    Freunde zu finden die die selbe "psychische störung" haben wie du..... UNBEZAHLBAR!!!

  • Soweit ich informiert bin wird folgender maßen gemessen und zwar unabhängig ob LOF oder nicht.

    Es kommen zwei Messverfahren zur Anwendung, Standgeräusch und Fahrgeräusch. Verbindlich ist die Fahrgeräuschmessung.

    Da sie aber sehr aufwendig ist kann sie die Polizei bei einer üblichen Kontrolle nicht durchführen.

    Dafür ist in den Papieren (bei gescheiten Fahrzeugen auch auf dem Typenschild) eine Angabe für eine Standgeräuschmessung zu finden.

    Hier ist angegeben bei wieviel Umdrehungen die Messung durchgeführt wird und wieviel dB maximal zulässig sind.

    Gemessen wird im Abstand von 50cm zum Auspuff und 45° seitlich versetzt und auf Auspuff höhe. Dieser Wert darf bei der Messung um maximal 5 dB überschritten werden, jedes dB mehr verspricht Ärger.

    Wird der Zulässige Wert um mehr als die Toleranz überschritten wird in der Regel das Fahrzeug sicher gestellt um nachträgliche Manipulation an der Auspuffanlage zu verhindern.

    Dann muss das Fahrzeug zur wesentlich aufwändigeren Fahrgeräuschmessung, denn nur diese ist maßgeblich.

    Ihr könnt euch aber sicher sein, die 5 dB welche die Polizei euch bei der Standgeräuschmessung zugestanden hat, ist so großzügig ausgelegt, dass bei der Fahrgeräuschmessung der zulässige Wert praktisch immer überschritten wird.

    Der riesen Akt wird dann in der Regel nicht ganz billig. :(

    Im Bild das Typenschild von meinem LOF.

  • Gemessen wird im Abstand von 50cm zum Auspuff und 45° seitlich versetzt

    definitiv nein, 1m/100cm bis jetzt wo ich reingeraten bin


    zu dem rest wird ja hier nun das rechtskräftige gesucht, die vermutung das wie bei anderen fahrzeugen gemessen wird und das als anhals punkt genommen wird hatte ich auch bereits.

    was und wie stillgelegt wird liegt auch halt an den beamten

    gruß Matthias

    "Lieber 50 Jahre brennen als 100 Jahre lodern."

    Freunde zu finden die die selbe "psychische störung" haben wie du..... UNBEZAHLBAR!!!

    Einmal editiert, zuletzt von yasuniracing (6. Oktober 2020 um 12:51) aus folgendem Grund: änderung, bisherige kontrollen