Was behaupten kann jeder, kannst du es auch belegen?
Das ist die Frage, ob es belastbare Dokumente gibt. Da bin ich dran.
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Was behaupten kann jeder, kannst du es auch belegen?
Das ist die Frage, ob es belastbare Dokumente gibt. Da bin ich dran.
Was behaupten kann jeder, kannst du es auch belegen?
zuletzt wo ich in die messung kam:1 meter 45° und 20 cm über den boden.
lesen konnte ich schon beide varianten, ob die manchmal mit den messverfahren durcheinander kommen bei den fahrzeugen![]()
das mit den fahrgeräuschen war für mich sehr interessant und man kann diese auch sehr oft nachlesen, auch von präsentationen wo geschult wird
zwar fürs mopped aber nicht uninteressant
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/…nte/lechner.pdf
Ich finde da nix von 1m Entfernung, aber wenn du was gefunden hast kannst du es mich wissen lassen, man lernt ja nie aus.
Ich kenn das nur mit 50cm so wie hier.
leider kann ich kein video anschauen, bin beruflich unterwegs. dies sollte auch nur als link sein wie das ist mit fahrgeräuschen und co.
wenn ich zeit zum suchen habe schaue ich mal nach, bzw. suche die bilder der letzten messung einmal raus wo wir in das schlamassel geraten sind.
im moment haben aber andere private sachen hoher priorität
Ich hab mal ein bisschen geforscht und das "Amtliche Verkehrsblatt" bezüglich
Merkblatt für die Begutachtung kraftradähnlicher Vierradkraftfahrzeuge (Quads)
Quad/ATV L6e/L7e bzw. LOF gefunden.
Darin steht jetzt zwar nicht genau WIE eine Messung durchgeführt werden muss, aber für mich ist darin erkennbar,
dass bei uns in GER die Strassenverkehrszulassungsordnung diese Dinge regelt.
Für Quads/ATV mit LOF beginnt die Beschreibung ab Anlage 2 bzw. Seite 29.
Hier ist dann auch eine Aufteilung für
a.) LOF <40km/H bbH und
b.) LOF >40km/H bbH (= bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit).
Das Geräuschverhalten in §49 der StVZO geregelt.
Für LOF nach a) Messung nach 74/1511 EWG
Für LOF nach b) Messung national (Rili für die Geräuschmessung, VkBI. 1980 S.828, = Verkehrsblatt 1980 Seite 828)
Fahrgeräuschgrenzwert ist in beiden Fällen 85 dB(A)
Das Verkehrsblatt, in dem wohl jetzt auch genau beschrieben sein sollte WIE gemessen werden soll, hab ich bis dato aber
noch nicht in "kostenfreier Version" gefunden. Mglw. gibt es von diesen Verkehrsblättern auch wieder zig Versionen,
weil jedes Jahr Änderungen stattfinden.
Oh Gott.
Wer soll da noch durchblicken?
Das ist Behörden-Verordung in seinem totalen Wahnsinn.
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Wie ich schon sagte: Fachanwalt müsste man sein. Oder einen kennen, der einen kennt.....
Ich denke mal, dass das Gesuchte hier zu finden ist:
Wie bereits in vorherigen Antworten richtig beschrieben wurde, bedarf es eines Abonnements beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastrutur, um das herunterladen zu können. Selbst das KBA hat nix auf Lager, was diese Thematik auflösen würde....zumindest nach echt intensiver Suche hab ich nix finden können.
Es handelt sich um die Verordnung 330, Seite 828 aus dem Jahre 1980. Edit: Diese VO ist weiterhin gültig!
Wenn jemand jemanden kennt mit Abo, dann sollte er den mal antriggern.
Genau in diese Richtung prüft jetzt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht. Ich bin echt gespannt auf das Ergebnis.
Da raucht mir schon die Rübe beim lesen der Beiträge..
Aber sehr interessant, bin gespannt, was der Anwalt spricht..
Liest denn überhaupt jemand meine Beiträge zu diesem Thema?
Ich habe doch erklärt wo der Frosch die Locken hat.
Leider kann ich nicht mit Ausdruckreifen Vorlagen dienen.
Habbi, totaler Quatsch was du hier schreibst, wir haben doch keine Motorräder.
Das ist schon ein spannendes Thema hier. Bin selbst noch nicht in der Situation gewesen Stress mit den Blauen zu bekommen. Meine Adly ist noch Original und ist echt laut. Die Greta ist da wesentlich leiser. Auf der Arbeit haben wir ein Messgerät. Das werde ich demnächst mal ausprobieren und die Adly mal belauschen. Aber bleibt entspannt
ich bin erstmal 2 Wochen im Urlaub ![]()
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