Update
Die Polizeidienststelle Husum hat mich gerade angerufen. Der Beamte, der mit der Recherche beauftragt wurde, erklärte mir, dass es auch für ihn nicht klar ersichtlich war, ob LOF und Ackerschleppereintrag in der Zulassung zu einer anderen Messung des Standgeräusches führt als die stinknormale "Motorradmessung". Er war ehrlich und bestätigte eine recht verzwickte Sachlage, die er aber weiter recherchieren will.
Es wird eine EU-Richtlinie geben, aber die kann wie in Deutschland auch, durch eine nationale überschrieben sein. Da wäre es absolut wichtig, sich über die Richtlinien des besuchten Landes vor Antritt der Fahrt kundig zu machen. Macht für mich Sinn.
Es folgte auch ein Angebot des Beamten, die Standgeräuschmessungen an meinem Quad/ATV/Ackerschlepper mit dem Hintergrund der Klärung durchzuführen. Einmal die normale Messung und dann die für LOF-zugelassene Fahrzeuge. Insgesamt erlebe ich die Polizeidienststelle Husum als sehr engagiert! Daumen hoch!
Die Klärung mit dem Fachanwalt für Verkehrsrecht dauert an...da muss ich abwarten, was als Ergebnis zurückkommt.
to be continued ![]()