Was ist denn unter "G" beschrieben? Leergewicht?
ATV Kauf für den Weinberg
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TobsX -
9. Januar 2021 um 14:04 -
Unerledigt
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Was ist denn unter "G" beschrieben? Leergewicht?
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So Jungs, habe nochmal recherchiert.
Und zwar muss das ATV mindestens eine Stützlast von 25kg haben, mehr braucht man nicht für ein einachsigen Anhänger und zweiachsigen Anhänger deren Achsen nicht weiter als 1m auseinander sind.
Das gilt bis zu einem zu ziehenden Gewicht von 3500 kg, also für uns.
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Okay... habe nachgelesen. Das Leergewicht wird tatsächlich das Gewicht des Quads + einem durchschnittlichen Gewicht von 75 - 80 kg (versch. Normen) angegeben. Das ist gut zu wissen.
Was die Stützlast anbelangt habe ich das Gefühl dass das Thema dem einen oder anderen Importeur zu heiß ist und sie deshalb einfach pauschal 25 kg angeben. Das ergibt sich aus §44 StVZO wonach nicht mehr angegeben sein muss. Wer mehr angibt muss dafür auch im Schadensfall gerade stehen.
100 kg kommen mir etwas hoch vor bei den Leichtgewichten. Andererseits ist ja der Abstand von der A-Kupplung zur Hinterachse bei den ATVs recht gering, so dass der Hebel auf die Vorderachse nicht so groß ist. 25kg ist aber auch nicht real... das erscheint mir für den täglichen Gebrauch zu wenig.
Ich glaub die Frage hier weiter zu verfolgen bringt nicht wirklich was.
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Nicht verstanden was ich geschrieben habe?
Völlig egal was in den Papieren steht, Hauptsache mindestens 25 kg.
Dann musst du dir zu der Stützlast keine Gedanken mehr machen, nur noch um die Anhängelast und Gesamtgewicht.
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Warum muss man mindestens 25kg Stützlast eingetragen haben?
Bei der Explorer Trasher 520 sind 20kg eingetragen. Wo ist da das Problem?
Viele Grüße
Michael
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Warum muss man mindestens 25kg Stützlast eingetragen haben?
Bei der Explorer Trasher 520 sind 20kg eingetragen. Wo ist da das Problem?
Viele Grüße
Michael
Problem? Wieso?
20 kg Stützlast sind max. 500 kg Anhängelast.
Ob das ein Problem ist muss jeder für sich entscheiden.
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Sorry Android, aber ich denke das hast Du was verkehrt aufgefasst.
Mindestens 25 kg müssen eingetragen sein, wenn eine A-Kupplung verbaut wird. Das ist eine Vorgabe für die Hersteller.
DU als Fahrer darfst aber die 25 kg dann nicht überschreiten. Und hier liegt der Hund begraben. Da bist Du ruckzuck drüber.
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Die maximale Stützlast ist im Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter der Ziffer 13 auf der rechten Seite eingetragen. Das ist der für das Fahrzeug maximal zulässige Wert. Die tatsächliche Stützlast der Anhängerkupplung kann aber geringer sein, wenn zum Beispiel eine abnehmbare Kupplung verbaut ist
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Ja.
LOF Zugmaschine Ackerschlepper steht in den Papieren.
Viele Grüße
Michael
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ÄÄhhh.???Läuft dat hier nich gerade wieder total am Thema vorbei und wieder Total aus dem Ruder.?
Muss dat immer sein.?

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