LOF-Zulassung in Frage stellen

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  • Hallo,

    die LOF-Zulassung ist in § 2 Nr. 16 FZV geregelt:

    Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind

    [...]

    16. land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen: Kraftfahrzeuge, deren Funktion im Wesentlichen in der Erzeugung einer Zugkraft besteht und die besonders zum Ziehen, Schieben, Tragen und zum Antrieb von auswechselbaren Geräten für land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten oder zum Ziehen von Anhängern in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben bestimmt und geeignet sind, auch wenn sie zum Transport von Lasten im Zusammenhang mit land- oder forstwirtschaftlichen Arbeiten eingerichtet oder mit Beifahrersitzen ausgestattet sind;

    Könnte da ein übereifriger oder verärgerter Ordnungshüter nicht auf die Idee kommen, dass ein Quad im Strassen-Trim die Kriterien für eine land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine gar nicht erfüllt und dies der Zulassungsstelle melden?

    Ist die wesentliche Funktion tatsächlich die Erzeugung der Zugkraft oder eher das Erreichen höherer Geschwindigkeit?

    Sprechen die Strassenreifen nicht gegen die Eignung zum Einsatz in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben?

    Mir geht es nicht darum diese Zulassungsart in Frage zu stellen, aber evtl. hat ja schon einmal jemand gehört, dass das in der Praxis mal geschehen oder versucht worden ist?

    Gruss

    Frido

  • Da habe ich noch nicht von gehört, aber so lange die Anhängerkupplung dran ist, kann ich ja einen Anhänger ziehen und das würde ja einer LoF Nutzung entsprechen.

    Gruß Eric

    Wahnsinn, wenn man bei dem Wort "Mama" vier Buchstaben tauscht, erhält man auf einmal das Wort "Bier" ist das nicht verrückt?

  • Wieso soll man sich darüber Gedanken machen?

    Wenn das KBA für das Fahrzeug erst mal eine Zulassung als LOF genehmigt hat, dann ist das in Zement gegossen.

    Dann hat das KBA alle Kriterien getestet und als OK befunden, warum soll ich mir also Gedanken um Zugkraft oder sonst was machen.

  • Naja, den Anhänger müsstest du aber für land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten einsetzen können und bei geringer Bodenfreiheit und Strassenreifen könnte man das evtl. in Frage stellen.

  • Naja, den Anhänger müsstest du aber für land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten einsetzen können und bei geringer Bodenfreiheit und Strassenreifen könnte man das evtl. in Frage stellen.

    Das kann ich mir aber nicht vorstellen, davon habe ich bisher auch noch nie gehört, aber das hat ja nichts zu heißen.

    Ich kann ja auch mit geringer Bodenfreiheit einen Anhänger über meinen Hof ziehen, ich denke so lange alle Merkmale der Zulassung vorhanden sind, wird man da nicht viel Erfolg haben.

    Gruß Eric

    Wahnsinn, wenn man bei dem Wort "Mama" vier Buchstaben tauscht, erhält man auf einmal das Wort "Bier" ist das nicht verrückt?

  • Mein Nachbar ist bei der Trachtentruppe, aber eher freundlich unterwegs und idR. kein Erbsenzähler. In einem Gespräch meinte er mal, dass er mit Quad- und Moppedfahrer normalerweise keinen Ärger hat, in berechtigten Fällen wird die Verwarnung akzeptiert. Falls ihm aber doch evtl. mal ein Quadfahrer so richtig blöd kommen sollte, könnte er sich vorstellen die LOF-Zulassung bei der Zulassungsstelle in Frage zu stellen. Hat er noch nie gemacht und er ist auch nicht heiß darauf sowas zu machen, aber seine Bemerkung veranlasste mich zu diesem Thread.

  • Das wird ihm ein Anwalt aber locker um die Ohren hauen können!

    Grüne Nummer bekommt man übrigens nur, wenn man auch wirklich einen eingetragenen landwirtschaftlichen Betrieb hat.

    Selbst wir mit unserem Tierbetrieb der nicht eingetragen ist, haben keine Anrecht auf grüne Nummer (ausser unser Pferdehänger, der ist als Sportgerät zugelassen und damit steuerbefreit und mit grüner Nummer versehen - aber wehe ich transportiere damit was anderes als unsere Tiere und werde erwischt)

    Es ist unabhängig, für was ich ein Fahrzeug benutze, wenns in den Paperen eingetragen ist, ist es eingetragen. Selbst mit einer SuMo kann ich noch einen Hänger übern Feldweg ziehen. Halt mein Pech, wenn ich mir dabei was abfahre.

  • Moin

    Mein Nachbar ist bei der Trachtentruppe, aber eher freundlich unterwegs und idR. kein Erbsenzähler.

    . . . . könnte er sich vorstellen die LOF-Zulassung bei der Zulassungsstelle in Frage zu stellen.

    Und schon hat er über den Tellerrand geguggt, ob auch Erbsen drauf liegen :thumbdown: ?(

    Der "freundliche Trachtenmensch" meint also, er könne sich über KBA, TÜV, Fzg. Hersteller, etc. hinwegsetzen nur weil ER damit nicht klar kommt !? :grin:

    An was soll ich jetzt denken ? :/

    An Werner oder die Story mit dem ersten Stein :facepalm:

    Zeig dem Herrn mal die Reifen der Benachbarten Landwirtschaftlichen Fzg., ob da auch wirklich überall das Alpin-Symbol drauf ist, "witterungsbedingt angemessene Bereifung" kennt der Hilfssheriff ja hoffentlich ;) Und das die Reifen keine Risse/ Beschädigungen aufweisen sobald sie Asphalt betreten, ist ja "gefährlich" ,... bei 25Km/h :grin:

    PS: Na das ist ja mal wieder ein Thema, . . . :_popcorn:

  • Mein Nachbar ist bei der Trachtentruppe, aber eher freundlich unterwegs und idR. kein Erbsenzähler. Falls ihm aber doch evtl. mal ein Quadfahrer so richtig blöd kommen sollte, könnte er sich vorstellen die LOF-Zulassung bei der Zulassungsstelle in Frage zu stellen.

    Eine Spezies des unsympathischen Bullen.... :rolleyes: Hauptsache dann irgendwas finden, womit man der Menschheit aufn Keks gehen kann. Die Definition von "so richtig blöd kommen" ist dann auch subjektiv

    Happiness can be found even in the darkest of times...... if one only remembers to turn on the light!