LOF-Zulassung in Frage stellen

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!

  • Wenn das Fahrzeug umgebaut wurde und alle Umbaumaßnahmen durch Eintragungen oder ABE abgesegnet sind kann die Rennleitung im Kreis um die Karre springen,ebenso der TÜV-Prüfer.

    Kein Verstoß gegen Gestze nach Paragraph XYZ Absatz ,123..und er kann deinen Verbandskasten auf Verfallsdatum überprüfen,noch ne weile um die Karre rumscharwenzeln und das wars.

  • Hallo,

    hat nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun, aber ein eigener Thread lohnt sich nicht. Ich bin zufällig im Netz über > diese Geschichte < von 2011 gestolpert, da wurde einem Fahrer eines Quad mit LOF die Weiterfahrt untersagt weil Klasse B dazu angeblich nicht ausreichen würde.

    Gruss

    Frido

  • Hallo,

    Wenn das Fahrzeug umgebaut wurde und alle Umbaumaßnahmen durch Eintragungen oder ABE abgesegnet sind kann die Rennleitung im Kreis um die Karre springen,ebenso der TÜV-Prüfer.

    bist du sicher?

    Mir wurde mal die Plakette bei der HU meiner Enduro verweigert weil dem Prüfer der Unterschied zwischen Rück- und Bremslicht nicht deutlich genug war. War eine chinesische LED-Leuchte mit E-Nr.. Als ich auf die E-Nr. hinwies kam nur: "Ist mir egal, nehme ich so nicht ab."

    Da man eine Diskussion mit einem Prüfer m.E. kaum gewinnen kann, habe ich für die Abnahme eine andere Leuchte angebaut und anschließend wieder getauscht.

    Meinst du, dass ein Prüfer eine Eintragung akzeptieren muss wenn er feststellt, dass die den geltenden Vorschriften widerspricht?

    Bestätigt er nicht bei einer HU, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Vorgaben entspricht? Mal angenommen die Reifengröße xy ist eingetragen und bei der HU wird festgestellt, dass die Radabdeckung zu gering ist, darf er das dann nicht bemängeln?

    Nein, schon mal etwas von Straßenschlepper gehört?

    Stimmt, an die habe ich nicht gedacht!

    Gruss

    Frido

  • ...zufällig im Netz über > diese Geschichte < von 2011 gestolpert, da wurde einem Fahrer eines Quad mit LOF die Weiterfahrt untersagt weil Klasse B dazu angeblich nicht ausreichen würde.

    Da hab ich jetzt mal folgendes im Netz zu gefunden.

    https://www.frag-einen-anwalt.de/Fuehrerscheine…g--f286605.html


    https://www.tuvsud.com/de-de/branchen…rschein-klassen

  • Mir wurde mal die Plakette bei der HU meiner Enduro verweigert weil dem Prüfer der Unterschied zwischen Rück- und Bremslicht nicht deutlich genug war. War eine chinesische LED-Leuchte mit E-Nr.. Als ich auf die E-Nr. hinwies kam nur: "Ist mir egal, nehme ich so nicht ab."

    Es gibt durchaus Teile, die eine E-Nummer haben, aber nicht den Bestimmungen entsprechen, das habe ich mal bei Spiegeln gesehen, eine E-Nummer drauf aber von der Sichtfläche zu klein, das wurde auch nicht durchgewunken.

    Gruß Eric

    Wahnsinn, wenn man bei dem Wort "Mama" vier Buchstaben tauscht, erhält man auf einmal das Wort "Bier" ist das nicht verrückt?

  • Frido Also so unwahrscheinlich ist das nicht mit dem Entzug der Genehmigung. Ich hab mir mal die Registerauskunft meiner Terraländer beim KBA runtergeladen, und auf Seite 1 unten wird die Art der Genehmigung zur Zulassung beschrieben.

    Forcy.pdf


    Rufe ich das dann auf, dann steht da auch, unter welchen Umständen die wieder entzogen werden kann.

    2 Mal editiert, zuletzt von Q-Lutz (16. Februar 2021 um 10:11)

  • Mir wurde mal die Plakette bei der HU meiner Enduro verweigert weil dem Prüfer der Unterschied zwischen Rück- und Bremslicht nicht deutlich genug war. War eine chinesische LED-Leuchte mit E-Nr.. Als ich auf die E-Nr. hinwies kam nur: "Ist mir egal, nehme ich so nicht ab."

    Ist wie mit blinden Reflektoren oder ausgebleichten Blinker/Bremslichtgläsern.Ermessensspielraum .Chinesischer Kram mit Geprüft Tüv-Rheinland oder ner E-Nummer war früher eher als nen Verkaufsförderntes Gimmik zu sehen.

    Meinst du, dass ein Prüfer eine Eintragung akzeptieren muss wenn er feststellt, dass die den geltenden Vorschriften widerspricht?

    Was meinste wieviel alte Harleys oder Italiener mit Krawalltüten rumfahren die schon bei der Eintragung vor 35 Jahren " Grenzwertig"waren ??

    Das Zauberwort heißt Bestandsschutz.Hackt eine Krähe der anderen die Augen aus?Ganz dünnes Eis wenn der Typ der die Eintragung vermurkst hat dein Chef ist..

    Bestätigt er nicht bei einer HU, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Vorgaben entspricht? Mal angenommen die Reifengröße xy ist eingetragen und bei der HU wird festgestellt, dass die Radabdeckung zu gering ist, darf er das dann nicht bemängeln?

    Bei einer HU bestätigt er nach besten Wissen und Gewissen ohne Gewähr oder sonstige Verantwortung,das das Fahrzeug genau im Moment der Untersuchung Verkehrssicher ist.

    Ein häufiger Fehler bei anderen Reifengrössen ist eher das die Karre in der Breite wächst,und du doof dastehst bei ner Polizeikontrolle weil deine Fahrzeugbreite von 1200 mm im Schein auf 1250mm angewachsen ist,Fahrzeug entspricht nicht mehr den Angaben .

    Die Radabdeckung wird durch eine Vorschrift mit den endsprechenden Angaben geregelt,erfüllt die Karre die nicht,Pech lass dir was einfallen damit sie erfüllt wird.Oder du hast nen Fahrzeug mit ner Eintragung nach § 36 der STVZO Radabdeckung nicht hinreichend wirksam.

    Das mit der Fahrzeugbreitenänderung bei Reifenbreitenänderung vergessen die beim TüV gern.

  • Rufe ich das dann auf, dann steht da auch, unter welchen Umständen die wieder entzogen werden kann.

    Das ganze Bezieht sich auf die "Zuverlässigkeit" des Hersteller/Importeurs Qualitätsüberwachung,Zertifizierung nach ISO XYZ. etc.

    Für uns als Halter wird das erst Intressant wenn der Hersteller/Imp.nen "Fehler" gemacht hat und das KBA über die Zulassungsstelle nen Rückruf durchführt.

    Stichwort Dieselskandal,andere Software aufspielen.weigerst du dich wird die Karre stillgelegt (Entstempelung des Kennzeichens und nen roten Hinweisszettel aufer Windschutzscheibe)

  • Nein, schon mal etwas von Straßenschlepper gehört?

    Bei uns in der Nähe ist eine Lohndrescherei, die haben einen Sattelschlepper mit grünen Kennzeichen.

    Ist bei Sattelschleppern nicht unüblich. Das sind aber keine LOF's oder Strassenschlepper, sondern diese Fahrzeuge können im Verteitigungs- bzw. Katastrophenfall zur Versorgung der Allgemeinheit herangezogen werden.

    Mein Bootsanhänger hat auch ein grünes Kennzeichen - ist auch kein LOF, sondern ein Sportgeräteträger, der zu NICHTS ANDEREM ALS BOOTSTRANSPORT GENUTZT WERDEN DARF.

    Oder Pferdeanhänger mit grünen Kennzeichen - dürfen nur für Pferde genutzt werden. Wird man mit Ziegen oder Möbeln erwischt, dann ist das Steuerhinterziehung.