Befahren eines privaten Grundstückes

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!

  • Hallo Pucki,

    …..ob ein seriöser Herr im besten Mannesalter

    Meinst du mich damit :23_33_7: irgendwie fühle ich mich gerade richtig alt und seriös hat mich auch noch nie jemand genannt 8|

    Aber stimmt schon, bei den jüngeren Leuten setzt öfters mal der Verstand aus, das war bei mir früher allerdings auch regelmäßig der Fall :yipp:

    Jetzt wo ich alt und Weise bin ( 8o ) weiß ich, das es das beste ist, wenn man scheiße baut, einfach dazu stehen und mit den Konsequenzen leben…

    Rausreden und rumheulen bringt eh nichts.

  • Meinst du mich damit :23_33_7: irgendwie fühle ich mich gerade richtig alt und seriös hat mich auch noch nie jemand genannt 8|

    Ich sag ja nicht, dass du das bist, aber für einen Fremden wirkst du erstmal so ;) und wenn der noch fragt, ob du der aus dem scharfe Bohnen-Video bist hast du gewonnen. 8o  :smileys10_2:

  • Das unerlaubte Betreten/Befahren eines Privatgrundstücks kann einen Hausfriedensbruch darstellen, wenn der Eigentümer entsprechend eine Anzeige erstattet. Beim Hausfriedensbruch handelt es sich um ein sog. Antragsdelikt. Das heißt, der Anzeigende dokumentiert mit der Anzeige seinen Wunsch auf Strafverfolgung, weil seine Rechte berührt wurden. Hierfür kann es dann per Gericht oder Staatsanwaltschaft zur Verhängung einer Geldstrafe bzw. Geldbuße kommen, oder aber auch zu einer Einstellung des Verfahrens. Das liegt aber im Ermessen der StA oder eben des Gerichts.

    Wenn der Eigentümer jetzt Schadenersatz für entstandene Schäden haben will, wird das in der Regel über den zivilrechtlichen Weg geregelt. Hierbei muss der Anzeigende dem Angezeigten die entsprechenden Schäden nachweisen und seine Rechnung darlegen.

    Sind also 2 Baustellen, die da aufgemacht werden können...

  • Beim Hausfriedensbruch handelt es sich um ein sog. Antragsdelikt.

    Und zwar, wenn ich mich recht erinnere, nach §123 StGB.

    Und das Gegenteil wäre dann sozusagen das Offizialdelikt. Nicht weiter wichtig, ich wollte nur auch mal klugscheißen. :)

    Da es sehr förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen, glücklich zu sein. (Voltaire)

    Mein "Alles über Quads"-Video. "Langschwerdt" bei YT

  • Das unerlaubte Betreten/Befahren eines Privatgrundstücks kann einen Hausfriedensbruch darstellen, wenn der Eigentümer entsprechend eine Anzeige erstattet. Beim Hausfriedensbruch handelt es sich um ein sog. Antragsdelikt. Das heißt, der Anzeigende dokumentiert mit der Anzeige seinen Wunsch auf Strafverfolgung, weil seine Rechte berührt wurden. Hierfür kann es dann per Gericht oder Staatsanwaltschaft zur Verhängung einer Geldstrafe bzw. Geldbuße kommen, oder aber auch zu einer Einstellung des Verfahrens. Das liegt aber im Ermessen der StA oder eben des Gerichts.

    Wenn der Eigentümer jetzt Schadenersatz für entstandene Schäden haben will, wird das in der Regel über den zivilrechtlichen Weg geregelt. Hierbei muss der Anzeigende dem Angezeigten die entsprechenden Schäden nachweisen und seine Rechnung darlegen.

    Sind also 2 Baustellen, die da aufgemacht werden können...

    Dem ist nix hinzuzufügen.

    Solche Sachen werden meist im Rahmen eines Strafbefehlsverfahrens (hinsichtlich Hausfriedensbruch) behandelt.

    der Baer

    Der Dank des Vaterland's ist dir gewiss. Er wird dir ewig hinterher schleichen, dich doch nie erreichen!

  • Und zwar, wenn ich mich recht erinnere, nach §123 StGB.

    Und das Gegenteil wäre dann sozusagen das Offizialdelikt. Nicht weiter wichtig, ich wollte nur auch mal klugscheißen. :)

    Wenn wir schon beim Klugscheissen sind:

    Das Gegenteil von einer Straftat ist KEINE Straftat!

    Antrags- und Offizialdelikt sind nur qualifizierende Merkmale ; genauso wie Vergehens- und Verbrechenstatbestände.

    Ach ja, dann gibt es noch Lex-Specialis und Lex-Generalis ....

    Ich könnte noch weitermachen... :notworthy: 8o

  • Ich dachte immer das Gegenteil von einer Straftat ist : nicht erwischt worden zu sein. :.pfeifer: :schnellweghier:

    Erst mal abwarten ob von Polizei oder Ordnungsamt der übliche bitte um Stellungnahme Papierkram kommt.

    Kommt vom Ordnungsamt was in der Richtung : gegen eine Zahlung von xx Euro stellen wir den Kram ein,ist alles deutlich unter nen 100ni als Kurtaxe zu sehen und zu bezahlen.

    Auch wenn der Kiesgrubenbesitzer eure Kennzeichen hat,muß es auch sicher sein das er euch klar identifizieren kann,Foto oder ohne Helm gesehen ?

    Wenn die Kuhle nen Fauna Flora Habitat Gelände oder ähnliches war kanns teurer werden.

  • das er euch klar identifizieren kann,Foto oder ohne Helm gesehen

    Das kann ( selten, aber doch) ein Boomerrang werden..

    Zwar kann es evtl. nicht bewiesen werden, wer gefahren ist, aber dann kann es passieren, daß man zu Führung eines Fahrtenbuches verdonnert wird...

  • Mir hat ein netter Polizist das mal so erklärt, solange der privatweg, oder sandkuhle nicht mit einer Schranke, Schlag Baum oder dergleichen dicht Gemacht ist, darf man da lang fahren/gehen. Hatten da mal Ärger mit einem Jäger, und da kam auch die Polizei