Frage zu Fahrzeugschein Eintrag

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  • wenn es eine Zugmaschinen Zulassung hat, wo auch 38 KW eingetragen sind, dann kann es technisch logischerweise auch schneller fahren und darf es auch, da ja offene leistung. Bin ich- bzw meine Schleuder nun etwas besonderes, das die Gesetzeslage für mich nicht gilt? Es muss also an einem anderen Grund liegen und da kommen mir nur die Geländereifen ohne E-Kennung und Speed Index in den Sinn, wofür der TÜV damals bei der EZL wohl ihre eigenen Regel gemacht hat. Baubedingt jedenfall nicht. Wenn da irgendwas dran gebaut wurde bei der EZL, z.b. eine Vorrichtung für einen "vorschriftsmässigen" elektr. RW gang oder so, hätte man es doch in den Papieren vermerkt oder in dem TÜV Gutachten welches mir vorliegt und auch irgendeine nachträglich angbrachte Drosslung oder über simpele Drosselschraube am Daumengas, hätte eingetragen werden müssen. Bin ich mir als Leie jedenfalls recht sicher. So hab ich's auch in vergleichs Papieren gesehen bzw. gelesen in diversen Foren (hier inklusive).


    So wie es aussieht, weiss es hier und auch woanders keiner so genau, so wie ich und vermutlich muss sogar ein Prüfer da noch etwas nachschlagen. Ich werde das mal in Erfahrung bringen, entweder nach- oder wärend der HU, sofern ich drauf hingewiesen werde....gelinde gesprochen. Der TÜV muss den Grund ja kennen und kann ggf. auch mit dem anderen TÜV in verbindung treten, der für die Eintragungen verantwortlich gewesen ist. Ich werde dann berichten was bei raus kam. ;)

  • Man kann übrigens auch direkt beim TüV per email anfragen. Hier wäre es tnmauskunft@tuev-nord.de, im Süden womöglich anders. Geht nicht an die örtliche TüV-Station, sondern gleich nach oben. Antwort dauert ein paar Tage, ist dann aber auch vom Fach.

    Da es sehr förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen, glücklich zu sein. (Voltaire)

    Mein "Alles über Quads"-Video. "Langschwerdt" bei YT

  • Seid umme 2009 sollte die Angabe der Höchstgeschwindigkeit "eigentlich" von den Herstellern so hoch angesetzt sein,das auch Bergab,Rückenwind und göttlicher Bleifuß,die Karren nicht schneller laufen lässt als dieser Wert.

    Vor 2009 zugelassene Fahrzeuge dürfen wegen Bergab etc nochn paar % schneller fahren als die angegebene Höchstgeschwindigkeit. (kann aber auch schon 2007 gewesen sein wo das geändert wurde)

  • 2009 passt, Seit dem muss man wohl auch die Reifen nicht mehr so wählen das eine Reserve besteht.

    gruß Matthias

    "Lieber 50 Jahre brennen als 100 Jahre lodern."

    Freunde zu finden die die selbe "psychische störung" haben wie du..... UNBEZAHLBAR!!!

  • Hallo Leute. Die Shee hat vorgestern ihren TÜV bekommen! Der Prüfer war ganz OK, kannte sich auch wenig mit Quads aus. Es wurden haupsächlich Licht und Bremsen geckeckt. Ne Runde auf dem Hof drehen durfte er auch. Als er den Rückwärtsgang einlegen wollte, nachdem er die Karre versehentlich abgesoffen hat, konnte ich ihn da leider nur enttäuschen. "ja dann schieben wir zurück und machen weiter" 8) Auf die Datenangaben im Schein bin ich garnicht drauf eingegangen, drauf gesch****^^

    Ich habe auch noch eine zwei Jahre alte rück-mail vom Händler im Archiv gefunden, wo ich ihm genau die Fragen stellte, warum das so im FS drin. Es wurde so gehandhabt vom Prüfer, weil das Quad in seinem Ori Zustand zur Erstabnahme kam und nicht auf tiefer & breiter geändert war mit enstprechenden Fahrwerk und Bereifung. Liesse sich aber ändern, nach einer neuvorführung mit dem ensprechenden krim-krams dran und anschliessenden postiven Gutachten. nun ja, dann ist es halt so wie es ist!

    danke euch noch für die Kommetare :thumbup:

  • anbei, meine Shee ist die 2006 Special edition. Erstzulassung 2007 so wie's im Schein drin steht, obwohl die da eigentlich in DE noch ganricht wirklich zuzgelassen war. Manchmal steht halt das Baujahr als EZ. hatte ich damals bei meinem China Böller den ich neu erworben hatte auch! komisch alles!