wenn es eine Zugmaschinen Zulassung hat, wo auch 38 KW eingetragen sind, dann kann es technisch logischerweise auch schneller fahren und darf es auch, da ja offene leistung. Bin ich- bzw meine Schleuder nun etwas besonderes, das die Gesetzeslage für mich nicht gilt? Es muss also an einem anderen Grund liegen und da kommen mir nur die Geländereifen ohne E-Kennung und Speed Index in den Sinn, wofür der TÜV damals bei der EZL wohl ihre eigenen Regel gemacht hat. Baubedingt jedenfall nicht. Wenn da irgendwas dran gebaut wurde bei der EZL, z.b. eine Vorrichtung für einen "vorschriftsmässigen" elektr. RW gang oder so, hätte man es doch in den Papieren vermerkt oder in dem TÜV Gutachten welches mir vorliegt und auch irgendeine nachträglich angbrachte Drosslung oder über simpele Drosselschraube am Daumengas, hätte eingetragen werden müssen. Bin ich mir als Leie jedenfalls recht sicher. So hab ich's auch in vergleichs Papieren gesehen bzw. gelesen in diversen Foren (hier inklusive).
So wie es aussieht, weiss es hier und auch woanders keiner so genau, so wie ich und vermutlich muss sogar ein Prüfer da noch etwas nachschlagen. Ich werde das mal in Erfahrung bringen, entweder nach- oder wärend der HU, sofern ich drauf hingewiesen werde....gelinde gesprochen. Der TÜV muss den Grund ja kennen und kann ggf. auch mit dem anderen TÜV in verbindung treten, der für die Eintragungen verantwortlich gewesen ist. Ich werde dann berichten was bei raus kam. ![]()