Entwurf zu neuer Führerscheinrichtlinie

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  • Mal Butter bei die Fische

    Der EuGH müsste eine an das Alter angebundene, verpflichtende Unionsregel kippen, da bereits entschieden wurde, daß unionsweit keine Maßnahme rechtens ist, die mit dem Grundrecht der Union nicht vereinbar ist, (EuGH C-234/17, Rn. 37), und das Grundrecht der Union wiederum verbietet in seinem Art 21, (Nichtdiskriminierung), jede Diskriminierung auch ob des Alters.

    Insofern hätte vor dem EuGH auch keine nationale Maßnahme Bestand, zumal wenn sie Pflichten auslöst, die an Kriterien anbindet, an die gemäß Art 21 Charta unionsweit defaktisch nichts angebunden werden darf.

    Daß die Maßnahmen für Berufskraftfahrer vor dem EuGH Bestand haben, begründet sich vermutlich darin, daß sie an den Beruf angeknüpft sind und keiner verpflichtet ist, den zu ergreifen.

    Zur weiteren Information:

    Charta der Grundrechte der Europäischen Union

    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/…%3A12016P%2FTXT

    Rechtssache C‑234/17

    https://curia.europa.eu/juris/document…=1&cid=12898644

  • Servus @all,

    ich hab die Beiträge jetzt diese Woche mit sehr interessiert mit verfolgt.

    Da sind viele super Argumente oder Vorschläge für den Gesetzesentwurf geschrieben worden, alle Achtung.

    Aber.... der eine reitet auf Statistiken rum wie Unfall Ursachen wegen Alkohol oder Drogen.

    Der andere auf den Senioren, wieder einer auf den jungen FS Inhaber ohne Erfahrung.

    Das ganze Problem finde ich zieht sich durch alle Altersgruppen die aber auch in wenigen Statistiken erscheinen oder Erwähnung findet.

    Kennt ihr den Begriff?

    "Karakterliche Eignung ein Kraftfahrzeug zu führen."

    Oder "Vorsatz", "vorsätzliches handeln im Straßenverkehr." Kurz die Unbelehrbaren.

    Deswegen sollte für all FS Inhaber diese Regelung zur Überprüfung gelten, mit abhängig von den Delikten und der schwere. Und ab 65 Jahren eine medizinische Überwachung alle 2 Jahre.

    Ok jetzt bin ich gespannt? :/ ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Mr.X (22. September 2023 um 19:51)

  • Die Kernfrage ist wie man Freiheit und Selbstbestimmung im Verhältnis zu Sicherheit gewichtet.

    Wer schon mal einen nahen Angehörigen oder Freund durch die Schuld eines unfähigen Fahrers verloren hat wird dazu eine eindeutige Meinung haben die man natürlich mit dem Argument der Befangenheit in Zweifel ziehen kann.

    Rettungskräfte die mit unschöner Regelmäßigkeit die Überreste von Unfallopfern von der Straße kratzen müssen und Ärzte die versuchen aus den angelieferten Fleischhaufen lebensfähige Wesen zusammenzuflicken werden sich fragen wie es sein kann dass darüber diskutiert wird ob es zumutbar ist sich regelmäßigen Untersuchungen zur Fahrtüchtigkeit zu unterziehen wenn andererseits die Leute bei den allerkleinsten Wehwehchen die das Wohlbefinden beeinträchtigen in die Arztpraxen kommen und sich auf den Kopf stellen lassen damit sie möglichst lange und beschwerdefrei leben.

    Diese Diskrepanz ist nicht mit logischen Argumenten erklärbar.

    Ich möchte das nicht entscheiden müssen.

    Viele Grüße

    Michael

  • Zumindest besteht ja Bestandsschutz für bereits erteilte Führerscheine. :)

    Ich schaue auch neidisch auf die älteren Semester die mit Ihrer Pappe weitaus mehr Bewegen können wie ich.


    Folgende Änderung ist durchaus Sinnvoll:

    -Medizinische Tauglichkeit :thumbup: :thumbup: :thumbup:

    Hoffentlich auch ab 18 und nicht erst ab 60... :_peace_2:

  • Bestandschutz ist auch nur eine Lüge

    Wenn irgend ein Kasper was will zählt das nichts mehr

    Als ich meinen LKW Führerschein gemacht habe war der auch auf Lebenszeit und nie die Rede von Begrenzung und Gesundheitscheck sowie von Modulen

    Auf einmal wurde beschlossen dass mit 50 mein Führerschein nicht mehr gilt außer ich mach den Kostenirrsinn mit :cursing:

    Solange mir die Kosten dafür erstattet werden mach ich das noch mit ansonsten bleibt das Feuerwehrauto stehen

    Wenn keiner hilft :/ kann niemanden geholfen werden :facepalm: deshalb helfe ich wo es geht :handshake:

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  • michaelrodx - Das was du schreibst kann ich gut nachvollziehen, aber wo fängt man dann mit den zusätzlichen Regulierungen an und wie würde so etwas praktisch umgesetzt?

    Untersucht man dann regelmäßig die Fahrtauglichkeit älterer Menschen ggf. ab welchem Alter oder müsste das unabhängig vom Alter für alle Fahrzeugführer gelten? Wieviele Jüngere konsumieren regelmäßig Alkohol und/oder Drogen, sollte man denen vorsorglich die Fahrerlaubnis entziehen?

    Alkohol ist eine der häufigsten Unfallursachen, ohne die genauen Zahlen zu kennen unterstelle ich, dass durch Alkohol mehr Unfälle verursacht werden als durch Senioren, trotzdem sieht man (noch) keine Veranlassung bereits verfügbare Alko-Wegfahrsperren vorzuschreiben, sh. > hier <.

    Unbestritten würde ein Tempolimit auf Autobahnen die Unfallzahlen senken, warum beschließt man das nicht?

    Warum schreibt man keine Höchstgrenzen für die Leistung von Kfz vor? Außer - ich will Spass - gibt es keinen vernünftigen Grund mit übermotorisierten Fahrzeugen durch die Gegend zu fahren. Ebenso könnte man die erreichbare Höchstgeschwindigkeit begrenzen, Volvo praktiziert das schon und riegelt bei 180 kmh ab. Was spricht dagegen? Das würde sicher die Unfallzahlen senken.

    In den 80ern gab es in Deutschland bei Motorrädern eine freiwillige Selbstbeschränkung der Hersteller auf 100 PS mit der man eine entsprechende gesetzliche Regelung verhindert hat. Die wurde damals schon umgangen und heute wird man mit "nur" 100 PS von Vielen als untermotorisiert müde belächelt.

    Damit möchte ich nicht sagen, dass man einen Misstand nicht abstellen darf weil es noch andere Baustellen gibt, aber sind die Senioren wirklich die dringendste Baustelle? Ich hätte kein Problem damit wenn der Hausarzt die Fahrtauglichkeit aus medizinischer Sicht bestätigen dürfte und dafür ein paar Euro bekommt, ich bezweifle aber, dass das so einfach gehen wird - Stichwort teures Mautsystem statt Vignette. Kann ein Hausarzt die Fahrtauglichkeit überhaupt beurteilen oder braucht er dafür Zusatzqualifikationen? Haben die Ärzte genug Zeit dies zusätzlich zu übernehmen und sind sie dazu überhaupt bereit? Wie sieht es haftungsrechtlich aus wenn der Arzt die Tauglichkeit bescheinigt und es dann doch zu einem Unfall kommt?

    Ich sehe die Gefahr, dass so eine Fahrtauglichkeitsprüfung kompliziert und teuer wird. Werden dann Rentner die ergänzend Sozialhilfe beziehen zu Fussgängern weil sie sich die Kosten für so eine Untersuchung nicht leisten können?

    Gibt es keine Alternativen zu den Massenuntersuchungen?

    Häufig beginnt es ja mit Parkremplern und harmlosen Blechschäden, wäre es nicht besser, wenn die Versicherungen die durch vermehrt verursachte Schäden auffällig gewordenen ( unabhängig vom Alter) der Führerscheinstelle melden müssten?

    Als alter Sack betrifft es mich nicht, ich bin aber auch gegen Tempo 90 und ein nächtliches Fahrverbot für Fahranfänger, sowie die zusätzliche Gewichtsbeschränkung der FS Klasse B. Während man über die Fahrtauglichkeitsprüfungen für Senioren diskutieren kann ist das absoluter Unsinn!

    Wohnort - Nähe Biggesee

    Einmal editiert, zuletzt von Frido (23. September 2023 um 11:45)

  • Frido ,warum sollte es nicht umsetzbar sein mit den medizinischen Untersuchungen ?

    Wir Kraftfahrer müssen das auch alles über uns ergehen lassen alle 5 Jahre sonst wird der FS nicht verlängert fürs gewerbliche Lkw fahren.

    z.B.

    Augenärztliches Gutachten 70€ und medizinisches Gutachten ca. 30-70€.

    Bei den Personenbeförderung (Bus, Taxi) die müssen sogar von Zeit zu Zeit ein Psychologisches Gutachten ca. 80-180€, ich glaub alle 2 Jahre.

    Es gibt sogar Ärzte die darauf Spezialisiert sind fürs Verkehrswesen.

    z.B.

    https://verkehrsmedizin-bayern.regionalinfo.app/

  • Frido ,warum sollte es nicht umsetzbar sein mit den medizinischen Untersuchungen ?

    Weil es dann zig Tausend Untersuchungen zusätzlich wären.

    30-70 € wären für mich für ein medizinisches GA ok, aber warum kostet das viel weniger als eine HU beim Pkw? Wenn ich mich beim Arzt durchchecken lasse ist das viel teurer. Wie genau ist so eine Untersuchung wenn die für den ganzen Körper soviel kostet wie die Augenuntersuchung? :/ Würde ein Sehtest beim Optiker evtl. für Privatfahrer reichen? Der reicht ja auch wenn man erstmals den FS beantragt.

  • michaelrodx - Das was du schreibst kann ich gut nachvollziehen, aber wo fängt man dann mit den zusätzlichen Regulierungen an und wie würde so etwas praktisch umgesetzt?

    .....

    .....

    Ich möchte das nicht entscheiden müssen.

    ..... weil ich weder Arzt noch Verkehrsexperte bin.

    Mir wäre es am liebsten wenn so wenig wie möglich reguliert werden muss.

    Ich denke dass viele Probleme von den Assistenzsystemen in den modernen Fahrzeugen entschärft werden können.

    Die Zahl der Verkehrstoten sinkt kontinuierlich obwohl sich die Verkehrsmoral nicht verbessert hat. Scheint also zu funktionieren.

    Die Gefahr dass man im Regulierungswahn irgendwelchen Unsinn beschließen könnte sehe ich auch.

    Viele Grüße

    Michael

  • Frido, nein für diese Augenuntersuchung gibt es spezielle Geräte die Augen und Reaktionskoordination testen, Weitwinkel, Augenwinkel und unten/oben testen, durch winzige Lichteffekte.

    Beim Arzt kann Blutbild, Wahrnehmung, Hören, körperliche Reaktionsfähigkeit u.s.w. getestet werden.

  • Also ich habe ganz bewusst das Thema hier nicht verfolgt und nur sporadisch mitgelesen....

    Ja und ab und zu bisschen mein Senf dazu geben...

    Möchte aber eins dazu sagen, ich kenne einige die Beispielsweise eine nervenerkrankung in Füssen und Beinen haben. Teilweise spüren die ihre Füße überhaupt nicht mehr ‼️‼️‼️

    Und klar waren die beidem Arzt und sind in Behandlung.

    Aber glaubt ihr das der Arzt sich auch ganz klar vergewissert, das die dann kein Standard Auto usw mehr fahren??? Oder ihr Kfz entsprechend umbauen lassen????

    Nicht wirklich und das finde ich schon grob fahrlässig 🤐