Anhänger für ATV

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  • ob`s wahr ist...??

    Aber wenn das stimmt, frage ich mich, warum ich nur 150kg ungebremst ziehen darf und das nicht auf die 260kg ( wie es auch gibt) auflasten kann...

    Tja, wenn ein AAS das bescheinigt.........

    Theoretisch müssten dann aber für die angeschweissten Flacheisen Materialgutachten her, eine komplizierte Berechnung und einiges Anderes her, damit so was eingetragen wird.

    Entweder, es war geflunkert...

    Oder alle Gutachten und sonstiges wurden herbeigebracht.....

    Oder der Tüvler war ein seehr guter Kumpel oder der Schwager.

    1200kg bei einer 450er wäre schon eine Hausnummer.

  • Hallo,

    ich halte die Geschichte mit der "Auflastung durch angeschweißte Flacheisen" für mehr als fragwürdig.

    Der Fahrzeughersteller gibt die max. zulässige Anhängelast des Fahrzeugs an, die erhöht sich nicht wenn man eine AHK mit höherer Belastbarkeit anbaut. Es ist auch fraglich, ob die Festigkeit der vorhandenen Zugvorrichtung nicht durch die Hitze der Schweißarbeiten negativ beeinflusst worden ist. Die AHK hat vmtl. eine E-Nr., diese Zulassung ist nur im serienmäßigen Auslieferungszustand gültig und erlischt wenn man das Bauteil verändert.

    Gruss

    Frido

  • Mein letzter Stand ist auch das man beim Schweißen von Anhängelasten einen bestimmten Schweißschein vorweisen muss.

    absolut richtig, teils sogar egal mit welchem schein nicht zulässig.

    Ich hab grad an der Tanke einen getroffen, der eine 5 Jahre alte CF 450 L (langer Radstand) fährt...

    Der hat mir erzählt, dass er nur ein paar zusätzliche "Flacheisen" an die Kupplung geschweisst hat ( waren auch zu sehen) und dann beim TÜV eine Auflastung auf 1200kg gebremst bekommen hat ?!!?

    Alles, ohne Veränderung der Bremsanlage, oder der Gleichen..

    Hmm.. Den Schein habe ich nicht gesehen, ob`s wahr ist...??

    Aber wenn das stimmt, frage ich mich, warum ich nur 150kg ungebremst ziehen darf und das nicht auf die 260kg ( wie es auch gibt) auflasten kann...

    konntest du ein bild machen von der konstruktion?

    gruß Matthias

    "Lieber 50 Jahre brennen als 100 Jahre lodern."

    Freunde zu finden die die selbe "psychische störung" haben wie du..... UNBEZAHLBAR!!!

  • Was meinst du genau mit neue Kupplung?

    Einmal gibt es die Aufnahme was fest am ATV verbaut ist.

    Dann haben wir das Vierkantrohr was in der Aufnahme steckt.

    Und zu aller letzt den Dorn mit Kugelkopf.

    Äh, nein, bei meiner Möhre ist das komplett anders.

    Ich zeige mal die Bilder, denn hier helfen Erklärungen nicht viel.

    AHK Hülsen.jpg

    Hier sieht man die zwei am Rahmen angeschweißten Hülsen.

    AHK abgebaut 2.jpg

    Hier sieht man die AHK mit den zwei Schrauben.

    Also ist meine AHK zwar abnehmbar, aber nur mit Werkzeug.

    Und das ist dämlich, denn wenn ich die Karre auf den Anhänger ziehe, dann setzt die AHK

    auf dem Boden auf und bricht irgendwann die Schweißnähte der Hülsen am Rahmen.

    Hatte ich leider zu spät gesehen, habe aber jemand gefunden, der mir die Hülsen wieder

    angeschweißt hat.

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  • Mit Flacheisen kann oder braucht man dann aber nicht arbeiten.

    Da kann man einfach den C- Bügel wo die Schrauben drinnen stecken an den Bock Festschweißen.

    Das bringt nach meiner Einschätzung nicht mehr als die beiden Schrauben.

    Wie und wo das jetzt mit Flacheisen verstärkt wurde ist mir schleierhaft.

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  • Ja Jungs, wenn ich mir dat so anschaue, mit dem langen 4 kantrohr und den beiden Schrauben, da würd ich auch nich viel dran hängen.. Also wenn dat alles sein sollte..

    Ich mach euch später mal ein Foto von meinem Anhängerbock..

  • Ihr könnt nich erwartet, dat der Tüv euch mega viel Gewicht einträgt, wat nur mit 2 kleinen Schrauben am Rahmen befestigt is. Zudem noch mit so nem Hebelweg mit dem 4kantrohr davor..

    Wenn, dann nur mehrfach am Rahmen befestigt und versteift..

    Ach ja und ne Nummer und nen Zettel und dem Segen vom Tüv und und und...

  • Ihr könnt nich erwartet, dat der Tüv euch mega viel Gewicht einträgt, wat nur mit 2 kleinen Schrauben am Rahmen befestigt is. Zudem noch mit so nem Hebelweg mit dem 4kantrohr davor..

    Wenn, dann nur mehrfach am Rahmen befestigt und versteift..

    Ach ja und ne Nummer und nen Zettel und dem Segen vom Tüv und und und...

    So, nu guckt mal, so sieht das an meiner Kawasaki aus.. Dann ist ne Tonne gebremst erlaubt..