Kennzeichen Größe LOF-Zulassung

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  • Neben den "normalen" Kennzeichen in der Größe 255 x 130 mm gibt es auch verkleinerte Kennzeichen in der Größe 240 x 130 mm.

    Weiß jemand ob diese verkleinerten Kennzeichen von der Zulassungsstelle in Düsseldorf akzeptiert werden?

    Bei der Zulassungsstelle direkt zu fragen wollte ich vermeiden (... schlafende Hunde wecken ...).

    Ich hatte mir das so vorgestellt dass ich mein Sonntags-Gesicht aufsetze, die Kennzeichen und die Papiere auf den Tisch lege und so tue als ob es das natürlichste auf der Welt ist.:)

    Was meint ihr wie die Chancen stehen dass es funktioniert?


    Viele Grüße

    Michael

  • Zur hilfreichsten Antwort springen
  • Hallo,


    ich würde eine Mail an die Zulassungsstelle schicken und konkret fragen. Bei einer positiven Antwort nimmst du die Mail mit zur Zulassungsstelle, sollte die Antwort negativ ausfallen musst du die ja nicht bei der Zulassungsstelle vorlegen und bei den Sachbearbeitern wird kein Steckbrief von dir hängen, du kannst es dann ja immer noch mit deinem Sonntagsgesicht versuchen - falls das dann nicht klappt, weißt du woran es gelegen hat. ;)


    Du könntest dir auch ein größeres Quad kaufen, dann fallen die 15mm nicht mehr auf. 8o


    Gruß

    Frido

  • Bei uns gibt es zum Glück nur die Kleinsten für LOF. Bei meinem vorherigen VKP-Quad habe ich mir vorher ein Motorrad-Kennzeichen mit den am wenigsten möglichen Zeichen reserviert und habe auch die Kleinen bekommen, bei uns sind die da aber auch recht nett unterwegs.


    Bei nem Kumpel aus einem anderen Kreis sollte er erst die Großen bekommen, bis die Sachbearbeiterin ihren Chef geholt hat, der meinte bei denen gibt es für LOF ausschließlich Kleine.

  • Bei nem Kumpel aus einem anderen Kreis sollte er erst die Großen bekommen, bis die Sachbearbeiterin ihren Chef geholt hat, der meinte bei denen gibt es für LOF ausschließlich Kleine.

    Ja, ja, immer wieder die doch ach so wichtigen Sachbearbeiterinnen. :)

    Allzeit gute Fahrt.:jump:

    Liebe das Leben, das du lebst. Lebe das Leben, das du liebst.

    Gruß Lothar

  • Hallo Michael,


    meine bessere Hälfte hat es in Düsseldorf geschlafft eine kleines Kennzeichen zu bekommen.

    Sie hat sich den passenden Paragraphen als Auszug mitgenommen.


    WICHTIG es muss eine LOF Zulassung sein.


    - Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) § 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen, Absatz 6 Nummer 3 :


    3. bei Fahrzeugen nach Maßgabe der Richtlinie 2003/37/EG sowie Fahrzeugen, die nach den Baumerkmalen ihres Fahrgestells diesen Fahrzeugen gleichzusetzen sind, den Anforderungen der Richtlinie 2009/63/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über bestimmte Bestandteile und Merkmale von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern (ABl. L 214 vom 19.8.2009, S. 23) in der jeweils geltenden Fassung,


    - Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) Anlage 4 (zu § 10 Absatz 2, § 16 Absatz 5 Satz 1, § 16a Absatz 3 Satz 2, § 17 Absatz 2, § 19 Absatz 1 Nummer 3) Ausgestaltung der Kennzeichen


    1.Abmessungen
    Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für:

    d ) verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.
    Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach § 10 Absatz 6 Nummer 3 zugeteilt werden.


    Da es eine Bundesgesetzt ist, müssen Sie es übernehmen. Wie gesagt, wichtig : LOF Zulassung.

  • er möchte aber 240x130 haben.

    Hallo, sorry wenn ich mich da jetzt einbringe....


    KFZ Kennzeichen sind nach Anlage 4 der FZV genormt, dh. die Sondergröße wird er wohl nicht bekommen.

    Wüsste gerade auch nicht aus dem Stehgreif, woher das Kennzeichen kommt.


    Wichtig sei in meinen Augen zu erwähnen, wer diese Kennzeichen möchte....lasst euch nicht bei der Zulassungsstelle aufs Korn nehmen. Unter anderem habe ich schon Sätze wie; Lt. Verordnung vom Land, Kommune, Kreis etc.....nicht möglich.


    ALLES Quatsch....hier gilt die Normenhierarchie....Bundesrecht bricht Landesrecht. Punkt sagt alles....und wenn der Sachbearbeiter eine Verwaltungsausbildung hat, wird er auch nichts mehr dazu sagen.

  • Hallo,

    Ja, ich weiß. Weiterhin steht im zweiten Satz :


    Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach § 10 Absatz 6 Nummer 3 zugeteilt werden.

    sinngemäß steht da:

    Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm dürfen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach § 10 Absatz 6 Nummer 3 zugeteilt werden.

    Von 240x130 ist da keine Rede.


    Gruss

    Frido

  • Vielen Dank für eure Tipps.:thumbup:

    Ob die Dinger 255 oder 240 Millimeter sind ist in der Tat nicht besonders gravierend.

    Hauptsache keine Kuchenbleche.:rolleyes:

    Einen rechtlichen Anspruch auf Traktorkennzeichen gibt es wohl nicht wenn man dem hier glauben kann:

    https://www.google.com/amp/s/w…-f276552.html%3famphtml=1

    Er schreibt dass es darauf ankommt ob das Fahrzeug tatsächlich land-oder forstwirtschaftlich genutzt wird.


    Viele Grüße

    Michael

  • Hallo,

    Einen rechtlichen Anspruch auf Traktorkennzeichen gibt es wohl nicht wenn man dem hier glauben kann:

    https://www.google.com/amp/s/www.frag-einen-anwalt.de/Zulassung-von-Quad-mit-verkleinerten-zweizeiligen-Nummernschildern--f276552.html%3famphtml=1

    Er schreibt dass es darauf ankommt ob das Fahrzeug tatsächlich land-oder forstwirtschaftlich genutzt wird.

    die verlinkte Aussage ist m.E. nicht richtig. Ausschlaggebend sollte die LOF-Zulassung sein. In der Antwort des Anwaltes heißt es: "Lof-Zugmaschinen sind danach Kfz, "wenn sie:..." dann führt er verschiedene Bedingungen fùr die LOF-Zulassung auf, die aber bei der Zulassungsstelle gar nicht zur Diskussion stand. Theoretisch wäre es der Zulassungsstelle m.E. möglich die LOF-Zulassung anzuzweifeln wenn das Fahrzeug auf reinen Strassenbetrieb umgebaut ist, z.B. tiefergelegt, reine Strassenreifen montiert, AHK demontiert. Ich habe aber noch nicht gehört, dass so etwas mal vorgekommen ist. Die Zulassungsstelle kriegt das ja auch nicht mit. Da müsste schon ein Polizist bei einer Kontrolle Zweifel bekommen, dies der Zulassungsstelle mitteilen und die müsste Handlungsbedarf sehen.


    Ich habe meinen alten Traktor mit einem kleinen schwarzen Kennzeichen zugelassen, da hat niemand gefragt wofür ich den tatsàchlich einsetze.


    Gruss

    Frido

  • Am Ende hätte ich sogar das Steuerfreie Grüne haben können,wollte ich nicht wegen Einschränkungen.

    Hast du denn eine Landwirtschaft angemeldet? Wenn nicht, gibts auch kein Grünes!

    Hab ich schon mehrfach durch.


    michaelrodx : Wenns kein Kleines geben sollte. Ich habe schon seit Jahren ein Kennzeichen mit zwei Buchstaben (davon einer ein schmales I) und einer Zahl. Allerdings Zwei Buchstaben für den Kreis.

    Das bekommt die freundliche Dame auf eine Zeile mit 40cm Länge hin. Also für mich ein guter Kompromiss.

    Allerdings habe ich auch damals lange diskutiert mit Bildern aus der Sahara mit vorne Zugluft für den Kühler und hinten mit kein Platz für die AHK..... usw.

  • Hallo,


    in der Bestimmung wird ja von Größtmaß gesprochen...


    Die Größe 240x130 ist als Traktorkennzeichen durchaus zubekommen, also sollte es bei LoF auch keine Probleme mit dem Maß geben.


    Gruß

    Harry