2 in 1 Hänger

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  • Vielleicht ist das ja ein blöde Frage. Aber ich frag trotzdem :)
    Gibt es leichte ungebremste Hänger, bei welchen man die Fläche verbreitern kann, indem man die umgeklappten Bordwände mitbenutzt?
    Keine Ahnung ob es sowas gibt.
    Wäre ideal, wenn man den Hänger dann zum einem schön gemütlich ans ATV hängen kann (nicht breiter als das Fahrzeug selbst) und wenn der Hobel zum Service muss, kommt der Hänger ans Auto. Bordwände aufklappen und ATV drauf.
    Ich hoffe ihr versteht was ich meine :D

  • Das wird schwierig, wenn du das ATV transportieren willst steht dies ja nur auf den Bordwänden, welche im aufgeklappten zustand keinen tragenden Rahmen haben.


    Wie wärs den mit nem Hänger der unwesentlich breiter als das ATV ist, so dass es grad draufpasst. Das ganze als Hochlader/Plattform, also räder unter der Ladefläche. Dann haste keine breitere Spur als das ATV selbst.


    Mit Anhängern muss man immer kompromisse eingehen, oder sich halt mehrere hinstellen.

  • Ich kenne keinen Anhänger der deinen Vorstellungen entspricht, da muss man selber was bauen. Es müsste ein Hochlader sein sonst sind die Kotflügel im Weg und man kann die Bordwände nicht umklappen.


    Warum soll der ungebremst sein?

  • Frido genau das dachte ich mir auch da die Quads ungebremst so gut wie nichts ziehen dürfen und dann eigentlich mit dem Leergewicht vom Anhänger schon grenzwertig sind

    Wenn keiner hilft :/ kann niemanden geholfen werden :facepalm: deshalb helfe ich wo es geht :handshake:

  • Ja, ich glaub das ist ein Schmarrn :D

    Ist mir gestern nur so eingefallen.

    Beim Hochlader sehe ich das Problem mit dem hohen Schwerpunkt. Da hätte ich Schiss, dass ich das Gespann schlafen lege…


    Ich lege das Thema mal unter „mögliche Geschäftsideen“, Kategorie „Transformer“, ab :D

  • Das generelle Problem wird die zulässige Gesamtmasse sein, am Auto kein Problem aber in Verbindung mit dem Quad dann schon. Zumindest wenn man es rechtlich einwandfrei durchziehen will


    Netzfund:

    Grundsätzlich dürfen nur solche Anhänger gezogen werden, bei denen die Gewichtslimits (insbesondere auch die Stützlast; siehe auch Daten im Zulassungsschein) nicht überschritten werden.

    • Leichte (bis 750 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht), ungebremste Anhänger:
      wenn das Doppelte des tatsächlichen Anhängergewichtes (Eigengewicht und Zuladung) das um das 75 kg erhöhte Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt

      Beispiel:

    Eigengewicht Zugfahrzeug (z.B. 965 kg) + 75 kg = 1.040 kg

    1.040 kg : 2 = 520 kg (=tatsächliches Gesamtgewicht (Eigengewicht plus Beladung) des Anhängers)


    Da bleibt nicht viel. Mein Ami hat nen Dryweight von etwa 400 kg, max zulässig von etwa 600 kg (ohne jetzt auf die Schnelle ins Buch geschaut zu haben)


    der Baer


    Der Dank des Vaterland's ist dir gewiss. Er wird dir ewig hinterher schleichen, dich doch nie erreichen!