gebremster Wohnwagen fürs Quad mit 100kmh Zulassung

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  • Wie schon geschrieben, lieber Torsten; muss jeder für sich selbst wissen was er macht. Wir sind alle schon erwachsen und Herr unserer Sinne.

    Ich hab nix dagegen wenn du mit 90 oder mehr mit dem Anhänger über die Straßen gondelst, sieh es mir aber auch nach das ich Dir dann keine Träne hinterher weine, solltest Du dir dabei den Hals brechen .... oder schlimmer noch jemand anderes schädigen.

    Die, die mich mögen, kennen mich ......... alle anderen können mich..... :P

    DQF Treffen 2024 :squad2: Teilnehmer

  • Sehe es mir nach das ich das anders sehe.

    Ihr könnt gerne mit maximal 60 km/h fahren, ich ziehe mit ~90km/h dran vorbei. :schnellweghier: :squad2:

    Das sehe ich Dir nach, aber es hörte sich anders an.

    Die Konseqzenzen sind dann auch ganz allein Deine.

  • Ich schon, denn Du zitierst hier den Passus für die "anderen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t ==> ohne Anhänger <==

    Gilt auch für uns, ohne Anhänger ;)

    Mit Anhänger stehen alle möglichen Kombinationen weiter oben beschrieben und da sind wir bei "anderen Kraftfahrzeugen" mit Anhänger mit max. 60 km/h dabei. :S

    Genau so ist es, unter bb steht da ganz eindeutig Kfz mit Anhänger.

    Mir fehlt jeglicher Missionierungswille, ich wollte lediglich auf die Rechtslage hinweisen, es täte mir aber schon leid wenn sich jemand den Hals brechen würde.

  • Wen interessiert hinter dem ATV ein 100km zulassung des Anhängers?

    Ich hab die Plakette auf keinen meiner Anhänger.

    Gilt doch eh nur in Deutschland auf Autobahnen und Straßen die Baulich getrennt sind.

    Macht für mich keinen Sinn, ich fahre knapp unter 100, das interessiert keine Sau und keine Bullen.

  • Ich habe die Plakette auf jedem meiner Anhänger und fahre auch etwas schneller als Putnik, allerdings nicht mit dem ATV als Zugmaschine.

    Mit dem ATV als Zugmaschine darf ich keine 100 fahren, statt dessen halte ich mich sehr genau an die vorgegebenen Geschwindigkeitsangaben. Die Kombination ist schon auffällig genug und ich habe hier eigentlich keine Tour mit Anhänger, bei der ich nicht mindestens 2-3 Streifen begegne.

  • Für die 100 kmh-Zulassung eines Anhängers gelten diese Regeln.

    ABS muss vorhanden sein und das Verhältnis der Gewichte muss stimmen.

    Unabhängig von der rechtlichen Gegebenheiten dürfte es spannend werden wenn es etwas windiger ist.

    Gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 2b StVO gilt:

    Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

    für

    aa)

    Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t,

    bb)

    alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t, sowie

    cc)

    Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen,

    60 km/h


    Ein ATV/Quad ist kein Pkw, Lkw oder Womo, daher beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 60 kmh.