Warndreieck beim Quad mitführen

Am 06.12.2025 werden kurzfristige Wartungsarbeiten (ca. 30 Minuten) am Forensystem vorgenommen. In dieser Zeit kommt es zu eingeschränkter Erreichbarkeit.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!

  • suchfunktion hilft da, beim atv wohl nicht das größte problem. sonst esd atrappe

    gruß Matthias

    "Lieber 50 Jahre brennen als 100 Jahre lodern."

    Freunde zu finden die die selbe "psychische störung" haben wie du..... UNBEZAHLBAR!!!

  • Ich brauch kein Warndreick. Hab auch keins bei. Hab n Grizzly :D:/

    Mit dem Ding hält mich eh keine Polizei an. Die weinen höchstens aus Mitleid im Auto, das son Bescheuerter mit so ner Schiffsschaukel im Strassenverkehr sein Leben aufs Spiel setzt.

  • Kein Warndreieck 15 €, kein Verbandkasten 15 €, keine Warnweste 15 €, bei der HU kann die Plakette verweigert werden wenn kein Warndreieck mitgeführt wird.

    Da wird nichts zusammengerechnet. Es wird nur ein Delikt abgerechnet - in der Regel das Teuerste, falls man grad noch ein Handy in Fahrt genutzt hat. Keine Weste, kein Verbandkasten, kein Warndreieck = 15€

    Habe ich in 44 Jahren Führerschein nicht vorzeigen müssen. Den Rest schaff ich auch noch.

  • Da wird nichts zusammengerechnet. Es wird nur ein Delikt abgerechnet - in der Regel das Teuerste, falls man grad noch ein Handy in Fahrt genutzt hat. Keine Weste, kein Verbandkasten, kein Warndreieck = 15€

    "Wenn du ohne Warndreieck, Warnweste oder Verbandskasten unterwegs bist, begehst du eine Ordnungswidrigkeit. Kannst du bei einer Verkehrskontrolle die nötige Ausstattung nicht vorzeigen, kostet dich das im Fall von Warndreieck und -weste je 15 Euro, ein nicht vorhandener, unvollständiger oder abgelaufener Verbandskasten schlägt mit fünf Euro zu Buche."

    Quelle: hier

    "Wer bei einer Polizeikontrolle ohne Verbandskasten erwischt wird, muss mit einem Verwarnungsgeld von fünf Euro rechnen. Fehlen sowohl Warnweste als auch Warndreieck, kann ein Verwarnungsgeld von jeweils 15 Euro auf den Fahrer zukommen."

    Quelle: hier

    Es ging nur um den Hinweis auf die Mitführpflicht, was der Einzelne macht ist mir egal. Ob das Vorhandensein bei der HU geprüft wird liegt am Ermessen und der Motivation des Prüfers, ich habe bewußt geschrieben, dass es zur Verweigerung der Plakette führen kann.

    Beim Auto meines Sohnes wurde bemängelt, dass die Nebelscheinwerfer zu tief eingestellt sind, hab ich vorher auch noch nicht erlebt, das hat mir aber nicht geholfen, war trotzdem ein Mangel.