Kennzeichenhalter Eigenbau

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  • wo kein kläger da kein richter

    gruß Matthias


    "Lieber 50 Jahre brennen als 100 Jahre lodern."

    Freunde zu finden die die selbe "psychische störung" haben wie du..... UNBEZAHLBAR!!!

  • Die Verwarnung würde ich nicht zahlen, denn m.E. ist ein Kennzeichen auch mit Kabelbindern "fest" angebracht, was spricht dagegen?

    Die Diskussion kannst Du ja dann mit dem Polizisten führen, der ist da bestimmt sehr aufgeschlossen.

    Was ist "fester" wenn ich es verschraube?

    Genau das hab ich ja schon in meinem Post geschrieben, oder?

    Und doch kommst Du jetzt wieder mit Logik ^^

    Willkommen in Deutschland

    "1984" wasn't supposed to be an instruction manual

  • Du bist aber auch kleinlich.

    Jaaa , da war ich sehr kleinlich 8o

    Schrauben und Kabelbinder können mit dem entsprechenden Werkzeug gelöst werden

    das ist wohl richtig , allerdings kommt man an die Kabelbinder dran ohne das Kuchenblech aus der Halterung zu fummeln im Vergleich zu den Schrauben ... nur mal so ein Gedanke

    fahre nie schneller als dein Schutzengel fliegen kann


    Grüße aus Hannover und allzeit knitterfreie Fahrt:7_14_5:

    wünscht Jan


    1. DQF - Treffen 2022 - ich war dabei

    2. DQF . Treffen 2023 - ich war dabei

  • Die Diskussion kannst Du ja dann mit dem Polizisten führen, der ist da bestimmt sehr aufgeschlossen.

    Das würde ich in dem Fall auch machen und es auf einen Bussgeldbescheid ankommen lassen.


    Du hast ja behauptet:

    Mit Kabelbindern drangefrickelt ist genauso wenig zulässig.

    und dafür gibt es m.E. keine Rechtsgrundlage.


    Willkommen in Deutschland

    Ich finde Deutschland gar nicht schlecht!

  • das ist wohl richtig , allerdings kommt man an die Kabelbinder dran ohne das Kuchenblech aus der Halterung zu fummeln im Vergleich zu den Schrauben ... nur mal so ein Gedanke

    Da kann ich dir nicht folgen. Aus welcher Halterung muss man das Kennzeichen herausfummeln um die Schrauben zu lösen die das Kennzeichen halten?


    Teils werden nur Blechschrauben durch das Kennzeichen in Kunststoff geschraubt oder man hat einen Halter und benutzt Schrauben mit Muttern. In der FZV steht ja nur, dass die Kennzeichen "fest" mit dem Fahrzeug verbunden sein müssen, nicht etwa "schwer lösbar".

  • Aus welcher Halterung muss man das Kennzeichen herausfummeln

    ich meinte die Kunststoffhalterung wo das Kuchenblech eingeklipst ist

    fahre nie schneller als dein Schutzengel fliegen kann


    Grüße aus Hannover und allzeit knitterfreie Fahrt:7_14_5:

    wünscht Jan


    1. DQF - Treffen 2022 - ich war dabei

    2. DQF . Treffen 2023 - ich war dabei

  • Du hast ja behauptet: (...)

    und dafür gibt es m.E. keine Rechtsgrundlage.

    Hast Du beide Posts von mir nicht komplett gelesen oder wie?

    Ich hab doch extra noch die Fahrzeugzulassungsverordnung zitiert und verlinkt.

    Das ist ein deutsches Gesetz (=Rechtsgrundlage), keine Behauptung von mir...


    EDIT:

    In der FZV steht ja nur, dass die Kennzeichen "fest" mit dem Fahrzeug verbunden sein müssen, nicht etwa "schwer lösbar".

    Und Du stellst Dich dann auf der Straße vor die Polizisten und versuchst Dich mit DER Argumentation rauszureden? :sl:

    Das machst Du hier in der Ecke für 2 Minuten, danach hat der Kollege den Blödsinn dicke, schreibt Dir n schicken Zettel und Du mußt am nächsten Tag vorführen kommen.

    "1984" wasn't supposed to be an instruction manual

    Einmal editiert, zuletzt von kendall ()

  • Grundsätzlich sagt der Gesetzestext nur aus dass die Kennzeichen fest angebracht sein müssen, allerdings ist offen wie oder womit.

    Die Rahmenbedingungen wie Lesbarkeit und Neigung sind festgelegt aber sonst nix.

    Diejenigen, die diesen Text dann auslegen und innerhalb des "Kaugummiparagraphen" ne Entscheidung treffen müssen, sind halt die Polizeibeamten.

    Ich bin-wie im ersten Post schon geschrieben-

    Zitat

    Zwei Schrauben sind IMO mindestens genauso schnell abgemacht wie 2 Kabelbinder, aber hier ist Deutschland, da darfste bei sowas nicht nach der Logik fragen.


    -da ganz bei Euch, der Gesetzestext is schwammig und die Logik fragwürdig, aber ich habe in über 30 Jahren mit modifizierten Fahrzeugen noch nie erlebt, daß ein Polizist sich bei sowas umstimmen läßt.

    Und ich hatte zahlreiche Diskussionen über unzureichende Radabdeckungen oder mangelnde Bodenfreiheit oder was weiß ich...

    "1984" wasn't supposed to be an instruction manual

  • Wenn ich sehe wo ihr mit euren Quads unterwegs seid werd ich grad neidisch. Hier unten brauchst nur mal ein Feldweg fahren schon hast ein Problem. X(weiter oben scheint es etwas lockerer zu sein:/ vielleicht auch bezüglich Kennzeichen.

  • Hast Du beide Posts von mir nicht komplett gelesen oder wie?

    Ich hab doch extra noch die Fahrzeugzulassungsverordnung zitiert und verlinkt.

    Das ist ein deutsches Gesetz (=Rechtsgrundlage), keine Behauptung von mir...

    Hast du meine Argumentation gelesen, die beantwortet deine Frage doch. Die Behauptung/Interpretation, dass Kabelbinder unzulässig sind stammt von dir.


    Grundsätzlich sagt der Gesetzestext nur aus dass die Kennzeichen fest angebracht sein müssen, allerdings ist offen wie oder womit.

    Die Rahmenbedingungen wie Lesbarkeit und Neigung sind festgelegt aber sonst nix.

    So sehe ich das auch.



    EDIT:

    Und Du stellst Dich dann auf der Straße vor die Polizisten und versuchst Dich mit DER Argumentation rauszureden? :sl:

    Das machst Du hier in der Ecke für 2 Minuten, danach hat der Kollege den Blödsinn dicke, schreibt Dir n schicken Zettel und Du mußt am nächsten Tag vorführen kommen.

    Da muss ich mich gar nicht rausreden, weil die Bestimmung eindeutig ist, da steht nur, dass das Kennzeichen fest sein muss und nicht wie es befestigt werden muss. Fest ist es für mich, wenn es so befestigt ist, dass es nicht verrutschen oder gar abfallen kann, das ist mit 2-4 Kabelbindern gewährleistet. Von den Kabelbindern geht auch keine Verletzungsgefahr aus.


    Sollte eine Mängelkarte ausgestellt werden habe ich 7 Tage Zeit für die Vorführung, am nächsten Tag muss ich schonmal garnix. Ich würde mich in dem Fall aber gar nicht weiter mit der Polizei rumärgern, sondern den Sachverhalt evtl. sofort mit der Zulassungsstelle abklären oder aber abwarten bis die mir einen Bescheid schickt den ich anfechten kann und das würde ich in so einem Fall aus Prinzip machen, auch ohne Rechtsschutzversicherung.

  • Die Diskussion kannst Du ja dann mit dem Polizisten führen, der ist da bestimmt sehr aufgeschlossen.

    NEIN! Niemals nicht mit einem Sherriff diskutieren! Ich kassiere die Knolle, warte ab, bis der Bescheid bei mir eintrudelt und schicke den mit ein paar Bildern und einer Vollmacht zu meinem Anwalt. Der stubst die schon zurecht.

    Fest ist fest. Es ist nirgendwo beschrieben, was und wie "Fest" bedeutet. Kabelbinder, die werkzeuglos nicht lösbar sind, gehen, wenn sie nicht quer übers Nummernschild gezogen werden, Schrift verdecken oder gar verfälschen. Aber das gilt genauso für Riesenscheiben an Schrauben.


    Aber by the way: ich fahre seit jahrzehnten schon mit Draht und Kabelbindern befestigte Nummernschildern durch die Gegend am Quad. Mir ist noch nie ein Schild abgefallen und auch die Sherriffs haben sich bisher nie für die Befestigung interressiert. Ist wie beim Sex: hauptsache es wabbelt nicht rum.

  • Dafür gibt es ja auch eindeutige Regeln, der Vergleich passt hier nicht.

    Die "eindeutigen Regeln" sind auch da schon immer Auslegungssache gewesen::

    ich bin mit dem gleichen Auto zigmal angehalten und kontrolliert worden, der eine Polizist läßt Dich fahren, der andere nicht.

    Du bist da von der Auslegung des Beamten abhängig, ich hab das ca. 19 Jahre mit diversen umgebauten Autos alles selbst oft genug erlebt,

    weiß also wovon ich rede.

    Im Internet-Forum sind irgendwie immer alle Rechtsexperte, ich hab da halt andere Erfahrungen in der Praxis gemacht.

    "1984" wasn't supposed to be an instruction manual

  • Wenn es geregelt ist, dass die Bodenfreiheit mind. xx cm betragen muss gibt es keinen Raum für Diskussionen, entweder ist die gegeben oder nicht, da gibt es keinen Ermessensspielraum.


    Die Meinung die ich hier äußere würde ich auch im persönlichen Gespräch vertreten.


    Das Thema ist für mich aber erledigt, es ging mir nur um die Klärung der Aussage, dass Kennzeichen nicht mit Kabelbindern befestigt werden dürfen.

  • Wenn es geregelt ist, dass die Bodenfreiheit mind. xx cm betragen muss gibt es keinen Raum für Diskussionen, entweder ist die gegeben oder nicht, da gibt es keinen Ermessensspielraum.


    Die Meinung die ich hier äußere würde ich auch im persönlichen Gespräch vertreten.


    Das Thema ist für mich aber erledigt, es ging mir nur um die Klärung der Aussage, dass Kennzeichen nicht mit Kabelbindern befestigt werden dürfen.

    Außer es ist bauartbedingt nicht möglich die Maße einzuhalten. Ich habe ein Auto bei dem es nicht möglich ist die höhe einzuhalten und es gab noch nie Probleme.