Quad Ärger Cuxhaven

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  • Moin

    Vielleicht keine Blockade, aber die ganze Horde sieht schon latent gewaltbereit aus; auch die agressive Grundstimmung merkt man deutlich.

    Bin froh daß ich mit Euch nix zu tun hab :grin:

    Ganz genau, so einer aggressiven Meute muss man rechtzeitig das Handwerk legen, bevor noch jemand zu Schaden kommt :thumbup::facepalm:

    Womöglich bekommt noch jemand von dem ausgehungerten Typ ein Bein abgebissen :sshock:

  • Naja, ein Platzverweis wird aber nicht aus jux und dollerei ausgesprochen ,sondern bedarf einer Begründung die ich hier nicht ansatzweise sehe.

    Wenn der Hausherr den für angemessen hält ist der sofort vollziehbar, eine Diskussion über eine Begründung hat keine aufschiebende Wirkung. Es liegt doch auf der Hand, dass die Wirksamkeit eines Platzverweises nicht von der Einsicht des Betroffenen oder unbeteiligter Dritter abhängen kann.

    Der deeskalierende Rückzug der Quadgruppe war vernünftig!

  • das war in Bezug auf Hollister 47'.

    Ich dachte ich brauche das ganze auch nicht als Ironie Kennzeichnen.

    Hab schon Verstanden ich sag nur 1%er :Luk:

    Ich würde dem Bürgermeister in einem Netten aber Unmissverständlichen Ton sagen, man hat mit diesen Typen nix zu tun und man kann sein Geld ja auch woanders ausgeben und die Geschichte wird in den Medien verbreitet, schönen Tag noch.

    Bei nächsten mal fährt man halt woander hin.

    ATV it´s like Bike but for Men
    :squad:

    Vader
    19. Juni 2025 um 07:53


    Vader
    17. April 2020 um 12:01


    https://www.youtube.com/@ATVFunCrew

  • Mahlzeit

    Ich komme aus der Wingst und weiß um wen es sich handelt (Nein nicht um mich)

    Seit ein paar Monaten Fahren 3 Chaoten mit ihren Quads wie die Begasten durch 30 Zonen,machen wheelys auf öffentlichen Parkplätzen von Supermärkten natürlich während der Öffnungszeiten und knallen durch die Wingst und genau sollte Leute bringen die ganze Branche in Verruf.

    Aber sein einiger Zeit ist Ruhe.

    Da werden wohl Führerscheine flöten gegangen sein Schade Schade. :sl:

    Ein Quad das nicht Fährt ist nix wert ;(

  • Wenn der Hausherr den für angemessen hält ist der sofort vollziehbar, eine Diskussion über eine Begründung hat keine aufschiebende Wirkung. Es liegt doch auf der Hand, dass die Wirksamkeit eines Platzverweises nicht von der Einsicht des Betroffenen oder unbeteiligter Dritter abhängen kann.

    Der deeskalierende Rückzug der Quadgruppe war vernünftig!

    Na ja - so einfach isses aber auch nicht. :Nichts: Ein Platzverweis muss schon begründet werden und zwar nicht irgendwann später - sondern gleich.

    Und begründet muß der Eingriff in die Grundrechte der Verwiesenen mit einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

    "Wir hatten an diesem Tag durch den Flohmarkt eine generell sehr angespannte Parksituation und viele Passanten, die dort auf dem Zooparkplatz unterwegs waren" (= keine Begründung)

    schildert Patrick Pawlowski seine Sicht: "Sie sind auf dem Parkplatz mit zum Teil durchdrehenden Reifen gefahren, sodass der Schotter durch die Gegend flog.

    ( = evtl. eine Begründung - je nachdem wie intensiv, einzelne, mehrere.... war ja nicht dabei; dürfte aber kauf begründbar sein, da in hier eine Verwarnung einzelner Fahrer genügt hätte)

    "Anschließend haben sie dann die Zufahrt zum Parkplatz blockiert" (= kann keine Begründung gewesen sein, da die Gruppe ja offensichtlich den Platz verlassen hat, nachdem der Platzverweis ausgesprochen wurde. )

    Falls der Herr Bürgermeister aber meint, er könne sich aussuchen, wer in seine Stadt darf oder nicht, wer den Flohmarkt besuchen darf und wer nicht.... dann lehnt sich doch deutlich zu weit aus dem Fenster und die logische Folge wäre eine Dienstaufsichtsbeschwerde und unter Vorbehalt der Prüfung auf eine vorliegende Straftat (Amtsmissbrauch u.a.).

    Wie gesagt - ich war ja nicht dabei,,, aber was ich in dem Artikel so gelesen habe, gehört dem Bürgermeister eine auf die Finger.... dass er wieder weiß was er darf und was nicht... mal rein gefühlmäßig. Wäre ich dabei gewesen und es lag keine der Gefährdungen vor, würde ich eine Anzeige starten. Aber da musst halt schon sicher wissen, ob sich der eine oder andere ohne mein Wissen nicht doch daneben benommen hat. ;)

  • Der Bürgermeister ist grundsätzlich berechtigt einen Platzverweis auszusprechen und die Polizei wäre verpflichtet zur Durchsetzung dieser ordnungsbehördlichen Massnahme Amtshilfe zu leisten. Da die Polizei der Exekutive und nicht der Judikative angehört ist sie weder berechtigt noch verpflichtet die Rechtmäßigkeit des Platzverweises zu prüfen, der würde also erstmal durchgesetzt und das könnte erst nachträglich im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde überprüft werden.

  • Sehe ich anders.... der PVD unterliegt nicht der Weisung der Polizeibehörde. Klar kann der BM einen Platzverweis aussprechen - aber das muss immer im Rahmen der Zweckmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit erfolgen - war hier kaum der Fall.

    Und ich glaube kaum, dass die richtige Polizei - soweit sie dazu einbezogen gewesen wäre - so entschieden hätte. Die haben eine etwas bessere Ausbildung zu diesem Thema.

  • Sehe ich anders.... der PVD unterliegt nicht der Weisung der Polizeibehörde.

    Du meinst sicher ....Weisung der Ordnungsbehörde.

    Die Ordnungsbehörde würde der Polizei keine Weisung erteilen, sondern um Amts- bzw. Vollzugshilfe bitten und die Polizei wäre gesetzlich verpflichtet dieser Bitte Folge zu leisten.

    Wie gesagt, der Platzverweis wäre in dem Fall eine ordnungsbehördliche Massnahme und die rechtliche Würdigung dieser Massnahme obliegt nicht der Polizei. Unter Berücksichtigung der Gewaltenteilung kann es nicht sein, dass die Polizei beurteilt, ob die Entscheidung einer anderen Behörde rechtmäßig ist, dafür gibt es Aufsichtsbehörden und Gerichte.

    Wohnort - Nähe Biggesee

    Einmal editiert, zuletzt von Frido (11. Juli 2021 um 03:40)