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  • lumpi Danke für die Antwort, aber es geht mir darum dass ich zukünftig mein Quad auf LOF Umrüsten wollte, weil ich derzeit nicht mit offener Leistung fahren darf.

    Oder meinst du dass meine Suzi, weil diese bereits 2004 zugelassen wurde auch in 3 Jahren eine LOF-Zulassung kriegen kann?

  • lumpi Danke für die Antwort, aber es geht mir darum dass ich zukünftig mein Quad auf LOF Umrüsten wollte, weil ich derzeit nicht mit offener Leistung fahren darf.

    Oder meinst du dass meine Suzi, weil diese bereits 2004 zugelassen wurde auch in 3 Jahren eine LOF-Zulassung kriegen kann?

    Wenn das Fahrzeug derzeit in einer EU-Fahrzeugklasse (z.B. L7e-B1 oder L7e-B2) zugelassen ist, ist auch nach dem 31.10.2024 ein Wechsel zu einer nicht EU-Fahrzeugklasse nicht möglich und bis zum 31.10.2024 nur schwer möglich.

    Zur Zeit ist eine Umrüstung von z.B. T3b zu LoF kaum noch machbar, da findet man kaum noch einen Prüfer in D, der diese Änderungsabnahme durchführt.

    Also wenn, dann auf jeden Fall vor dem 31.10.2024 die Umrüstung und Abnahme machen.

  • @bikebonsai Danke für die Info! Das habe ich nämlich auch so befürchtet..

    Wie läuft den so eine LoF Umrüstung ab? Wie und wo muss ich damit anfangen?

  • lumpi Danke für die Antwort, aber es geht mir darum dass ich zukünftig mein Quad auf LOF Umrüsten wollte, weil ich derzeit nicht mit offener Leistung fahren darf.

    Oder meinst du dass meine Suzi, weil diese bereits 2004 zugelassen wurde auch in 3 Jahren eine LOF-Zulassung kriegen kann?

    Ah, dann habe ich deine Frage falsch verstanden. Aber bikebonsai hat es ja schon richtig beantwortet

    CF-moto C-Force 625 Touring DLX LoF (seit 6/2024):

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    :squad2:

  • Als das blöde Lof gesabbel noch nicht im Raum stand würde jedem empfohlen Abstand von Maschinen zu machen ohne Lof. Was glaubst wie sich das jetzt bei dir verhält. Kannst ja gerne 2k€ im die Kiste stecken um lof zu haben, wenn es dir Spass macht. Ob du die dann als Privatmensch die überhaupt so leicht bekommst steht auf einem anderen Zettel.

    DQF-Treffen :squad2: 2022

    DQF-Treffen :squad2: 2023

    DQF-Treffen :squad2: 2024

    DQF-Treffen :squad2: 2025

  • Es ist selbst mit Gutachten in der Tasche wie die Suche einer Nadel im Heuhafen einen Prüfer zu finden, der ein EU-konformes Fahrzeug mit einer Änderungsabnahme für Fahrzeuge versieht, die nicht EU-konform sind, denn das Fahrzeug hier ist anscheinend ein L7e-B1 oder L7e-B2.

    Bevor ich auch nur einen € in Umbauten investiere, suche ich mir einen Prüfer, der das macht und hole mir da eine verbindliche Aussage.

    Wie immer, wenn man von der Norm (hier EU-konformes Fahrzeug) abweichend umbaut, wie z.B. Quad 4-Zylinder-Umbau etc.

  • Macht denn ein LoF-Umbau überhaupt noch Sinn?

    ATV und Co wird es doch weiterhin haben, nur eben nur noch in Übereinstimmung zu den Unionsvorgaben; mit ABS ohne Geschwindigkeitsbegrenzung und ohne ABS auf 60 km/h begrenzt.

    Siehe hierzu auch den Artikel in der aktuellen gedruckten Quadwelt 04/2024 ab Seite 52.

  • Nun, sofern man die Möglichkeit hätte, damit ungedrosselt legal fahren zu können. Natürlich sofern es dazu gültige Gutachten gibt (gibt ja für diverse Fahrzeuge passende in der TÜV-Datenbank (noch😉).

    Seit ein paar Wochen kommt dazu noch die Problematik eines "willigen" Prüfers dazu.

    Das muss aber jeder selbst überlegen, nur nicht zu lange 😉.

  • ...

    ATV und Co wird es doch weiterhin haben, nur eben nur noch in Übereinstimmung zu den Unionsvorgaben; mit ABS ohne Geschwindigkeitsbegrenzung und ohne ABS auf 60 km/h begrenzt.

    Siehe hierzu auch den Artikel in der aktuellen gedruckten Quadwelt 04/2024 ab Seite 52.

    Was in der Quadwelt nicht steht, ist, dass es sehr wohl Geschwindigkeitsbegrenzungen bei der aktuellen T3b gibt.

    Die kommen aber aus dem Bereich der Lärm bzw. Geräuschemissionen und entstammt aus dem Jahre 1974 (74/151/EWG).

    74/151/EWG Download

    Kurz zusammengefasst:

    Es darf bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen, die die Fahrzeuge auch unter T3b noch sind, die Geräuschemission 85dB(A) bei 75% der Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten. 85db(A) ist der Grenzwert für Fzg mit einem Leergewicht bis zu 1500kg).

    Kurz und knapp, es wird bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten die Teststrecke gefahren bis der Wert 85dB(A) erreicht. Das sind dann 75% der Höchstgeschwindigkeit, der Rest wird dann hochgerechnet und dann wird dieser Wert elektronisch begrenzt und eingetragen.

    Also ist das eine individuelle fahrzeugtypische Begrenzung.

    Diese europäische Regelung galt unter LoF nicht, daher waren die Fahrzeuge in ihrer Höchstgeschwindigkeit nicht begrenzt.

    Also kommt die Begrenzung nicht durch die Bestimmung T3b direkt, sondern durch eine "alte" allgemeine europäische Bestimmung, die es schon gab, als es weder die Klasse T, noch T3b gab.

  • (2) Diese Richtlinie gilt nur für die in Absatz 1 definierten luftbereiften Zugmaschinen mit zwei Achsen und einer bauartbedingtenHöchstgeschwin digkeitzwischen6undnichtmehrals25km/h.

    Öhm,da dürfte wieder jemand nur die hälfte gelesen oder verstanden haben,aber diese olle Messung mit 7 m abstand packen unsere Moppel mit links.