lof zulassung!?

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  • Dann müssten ja eigentlich die Preise fallen, für ATV's ohne ABS.

    Eben nicht, jeder will eines ohne ABS, das läßt die Preise zumindest nicht sinken. Nur vorher abchecken ob es Gutachten und Prüfer gibt, der das als LOF abnimmt, oder ob das Fahrzug schon eine LOF-Zulassung hat.


    Leider geistern was LOF und T3b (Zulassung, Versicherung, Steuern) anbetrifft jede Menge "Scheißhausparolen" durch die Sozialen Netzwerke.


    Unsere 700er Outlander Modelljahr 2024, T3b, ist als Zugmaschine bis 600kg > 40km/h zugelassen.

    D.h die Versicherung läuft genauso wie bei einer LOF und gem. dem §9 Absatz 1 Nummer 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetz (das ist der Bezug auf unserem Steuerbescheid) ist das nach Gewicht besteuert Outlander 700 mit 33€/Jahr), wie LOF auch. Denn gem. dem zuvor genannten Paragraphen ist das die Steuerklasse für die Klassen T und C und T3b ist Klasse T.


    Die 700er fährt mit ihren angegebenen 50 PS auch recht gut hinter meiner 1000er her und läuft die angegebenen 105km/h. Wir konnten leider nicht weiter testen ob da noch was geht.


    Von daher ist es zwar nicht toll mit dem ABS (Zusätzliche Fehlerquelle), aber wenn es sich bei 4WD automatisch abschaltet (wie z.B. bei Can Am) oder abschalten lässt, stört das im Gelände den "Normalfahrer" nicht und die dann anstatt ABS automatisch aktivierte Traktionskontrolle an der Vorderachse (z.B. bei Can Am) kann auch hilfreich sein.


    Von daher sehe ich das eher als einen Sturm im Wasserglas.

  • Ich muss da mal fragen..... T3b Zulassung bedeutet max Geschwindigkeit 60kmh. Nur mit zusätzlich Abs dürfen die Kisten schneller sein. Aber woher kommen die 105kmh???

    Scheiss auf´s Pferd ! echte Prinzen kommen mit dem Quad :F3:

  • Das Ende von LoF ist ja schon lange Thema und sollte keinen wirklich überraschen. Was das größte Problem ist, wenn es keine richtige Übergangsfrist geben würde. Was soll in Importeur dann mit den Maschinen machen? Verscherbeln und danach schließen oder mit Glück in andere Länder absetzen.

    Die Hersteller, die schon jetzt auch T3B-Modelle anbieten, werden das auch weiter tun und andere Modelle anpassen. Ich glaube also in Zukunft wird es weiter Buggys und Quads geben, klar aber das manche dann verschwinden. Yamaha hat sich bisher z.B. noch nie für T3B interessiert...


    Ich wollte mir nächstes Jahr eigentlich eine Renegade 1000 XMR zulegen, da bin ich unsicher ob es diese noch geben wird. Can Am hat T3B zwar im Portfolio und mir wäre es völlig wurscht wie es zugelassen wird (würde damit eh nie über 100 fahren), aber ob das Modell dann noch importiert wird weiß ich auch nicht.


    Ändern können wir es nicht, hoffen wir mal das die Übergangsfrist etwas ausgeweitet wird...

  • Ich hab ja gestern die Cforce 625 touring als Lof gekauft. Der Händler hat mich auch auf das mögliche lof-Ende hingewiesen und mir dringend empfohlen, die noch im Mai zuzulassen. Weil es möglich wäre, dass es sogar schon zum 1.6. so kommt.


    Was ich nach dem Video nicht verstehe, warum denn die L7eB1 zulassungen nicht alternativ zu Lof gehen? Zumindest bei den kleineren Motoren, die eh nicht schneller als 90 kmh fahren?? Darüber ist keine Silbe verloren worden.

  • Ich muss da mal fragen..... T3b Zulassung bedeutet max Geschwindigkeit 60kmh. Nur mit zusätzlich Abs dürfen die Kisten schneller sein. Aber woher kommen die 105kmh???

    T3b bedeutet Vmax über 40km/h, bei Zugmaschinen bis max. 600kg (T3a ist bus 40 km/h bei ZM bis 600kg). So steht es im "EG- bzw. EU-Blatt" zu den Fahrzeugklassen und so ist es auch bei unserer Outlander mit T3b eingetragen

    Die Erweiterung mit 40 bis max. 60 km/h ohne ABS und über 60 km/h ist im Laufe der Zeit mit den Fortschreibungen dazu gekommen.


    Die 105 km/h sind bei Can Am sind eine Angabe bei den Fzg mit T3b.

    Weder in den europäischen noch in den deutschen "Gesetzesblättern" tauchen weitere max. Geschwindigkeiten auf.

    Es gibt eine sog. "DELEGIERTE

    VERORDNUNG (EU) 2015/68 DER KOMMISSION" in Verbindung mit der "Verordnung (EU) Nr. 167/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der

    Anforderungen für die Bremsen von Fahrzeugen im Zusammenhang mit der Typgenehmigung

    von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen". Die 105 km/h kommen gewiss aus der Ecke, genau wie die 108 km/h anderer Hersteller, denn da stehen Mindestverzögerungen drin, aber keine Vmax bzw. Bremsleistungen bei Vmax.


    Ich gehe davon aus, dass die 105 km/h bei Can Am eine eigene Benchmark ist und die anderen mit 108 km/h sich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen wollen, aber verkaufstaktisch mit einer höheren Zahl ins Rennen um Verkäufe gehen.

  • L7e hat 2 besonders intelligente Anforderungen,die 90 Km/h Begrenzung,wobei die Hersteller Sorge zu Tragen haben das die auch nicht zu einfach ausgehebelt werden kann,und ein echtes Differential hinten,was grade bei den kleinen Starrachsen Quads nur aufwändig machbar ist.

  • Bislang nur "Hörensagen".


    Auf den Seiten de Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) findet sich mit Datum 17.05.2024 nur eine Meldung über "Einführung der Messung der Partikelanzahlkonzentration".

  • Auf Bundesrat.de findet man unter Tagesordung und Termine die Dokumente zur gestrigen Sitzung. Kurz nach der Sitzung war dort die Beschlussdrucksache 159-24 online gestellt zum fraglichen Tagesordnungspunkt 25. und auch die vorbereitenden Ausschussempfehlungen etc…

    https://www.bundesrat.de/Share…nung-1044.html?nn=4352766

    Ich find es alles etwas kompliziert in Rechtsdeutsch mit x Querverweisen zu verstehen. Aber ich denke, dass dieser Punkt hier, der relevante sein könnte:

    Jetzt frag ich mich aber auch, was heißt die bisherigen Zulassungsbestimmungen KÖNNEN bis 31.10. angewendet werden? Hängen die Lof-Zulassungen dann vom der jeweiligen Behörde oder des Sachbearbeiters ab und man hat keinen „Rechtsanspruch“ mehr drauf?


    Vielleicht lese und interpretiere ich den Beschluss aber auch nicht richtig. Lest mal selbst, wie ihr das deutet? Eigentlich ging es in der Beschlussvorlage wohl eher um Bestimmungen zu Fahrtenschreiben, Lichttechnischen Einrichtungen (Blinker fürs Fahrrad zb) und so Sachen…. Lof-Fahrzeuge wurden weder in der Vorlage noch im Beschluss explizit erwähnt….


    In den auch dort zu findenden und etwas einfacher zu lesenden „Erläuterungen“ zum Top 25 steht jedoch

    Das deute ich dann so, dass es eben genau darum ging gestern die nationalen Sonderwege bei Zulassungen (für uns relevant eben auf Lof bezogen) abzuschaffen und Zulassungen zukünftig nur noch nach EU-Recht zu ermöglichen.


    Und ein Video von Atv-nation von gestern sieht das auch so.


    Im newsfeed der Startseite von blackforest quad wird es auch so dargestellt

    https://www.blackforestquad.de

    Zitat von Blackforestquad

    18.05.2024 | LoF-Zulassung ATV/SSV nur noch bis 31.10.2024 (!) In der 1044. Plenarsitzung des deutschen Bundesrates wurde am 17.05.2024 unter Punkt 25 eine Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften beschlossen, die unter anderem die Erstzulassungen von ATV und SBS/SSV mit §19/21 StVZO (LOF) als Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschine beendet. Mit Wirkung zum 31.10.2024 dürfen entsprechend keine ATV/SSV mehr per Einzelabnahme nach §19/21 StVZO als Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschine neu zugelassen werden. Wer also noch ein Fahrzeug mit offener Höchstgeschwindigkeit u.s.w. haben möchte - schnell (an)melden!

  • Ich persönlich halte das ganze wieder einmal als "viel Rauch um nix" oder als "nix wird so heiß gegessen wie es gekocht wird".

    DQF-Treffen :squad2: 2022

    DQF-Treffen :squad2: 2023

    DQF-Treffen :squad2: 2024

    DQF-Treffen :squad2: 2025 in Planung

  • Ich persönlich halte das ganze wieder einmal als "viel Rauch um nix" oder als "nix wird so heiß gegessen wie es gekocht wird".

    naja... bei fb geht grade dieser kopierte text rum... allerdings ohne quellenangabe... ***





    LoF-Zulassung ATV/SSV nur noch bis 31.10.2024 (!)

    TÜV LOF ZUGMASCHINE In der 1044. Plenarsitzung des deutschen Bundesrates wurde am 17.05.2024 unter Punkt 25 eine Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften beschlossen, die unter anderem die Erstzulassungen von ATV und SBS/SSV mit §19/21 StVZO (LOF) als Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschine beendet. Mit Wirkung zum 31.10.2024 dürfen entsprechend keine ATV/SSV mehr per Einzelabnahme nach §19/21 StVZO als Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschine neu zugelassen werden. Wer also noch ein Fahrzeug mit offener Höchstgeschwindigkeit u.s.w. haben möchte - schnell (an)melden!

  • chrome-extension://efaidnbmnnnibpcajpcglclefindmkaj/https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1044/erl/25.pdf?__blob=publicationFile&v=1


    Die Kommission hat hinsichtlich der Zulassung von Kraftfahrzeugen in den letzten Jahren eine Vielzahl umweltrelevanter Verordnungsvorgaben erlassen, welche nur für typgenehmigte Fahrzeuge unmittelbar gelten. Mit der vorliegenden Verordnung sollen diese unionsrechtlichen Anforderungen auf Einzelgenehmigungen übertragen werden. Hierzu passt sie die entsprechenden umwelt- und klimaschutzrelevanten Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) an. Auf diese Weise gelten die EU-Standards nunmehr auch für nationale Einzelgenehmigungen nach § 21 StVZO und für Änderungen nach § 19 Absatz 2 und 3 StVZO. Zudem ist vorgesehen, dass zukünftig die Vorgaben des EUGenehmigungsrechts bei der Erteilung einer Betriebserlaubnis zu erfüllen sind und die Vorschriften der StVZO erst nachrangig gelten. Das bislang bestehende gleichrangige Anwendungsverhältnis von nationalem und EU-Genehmigungsrecht entfällt damit. Statt des bisherigen Teilegutachtens führt die Verordnung die nationale Teiletypgenehmigung ein, um eine bessere Überwachung der Konformität von Teilen durch das Kraftfahrt-Bundesamt zu gewährleisten. Darüber passt sie die Anforderungen an Fahrtenschreiber und Geschwindigkeitsbegrenzer an geändertes EU-Recht sowie den Stand der Technik an. Die Zuständigkeiten für das Anerkennungsverfahren und die Aufsichtsausübung werden von den bisher zuständigen Landesbehörden auf das Kraftfahrt-Bundesamt übertragen.

  • Wenn ich das richtig verstanden habe, werden Fahrzeuge mir t3b genauso besteuert wie LOF.

    Das einzige ist das der Hobel ABS braucht um offen zu fahren und ohne ABS die Höchstgeschwindigkeit bei 60 km/h liegt.

  • Ist das nicht eher relevant für Dieselmotoren?

    Na klar, wollte damit nur andeuten, dass da noch nichts diesbezuglich verfügbar ist.


    lumpi


    Das Video ist in meinen Augen populistisch, nicht komplett und teilweise falsch.


    Android


    Viel Spaß beim halten.

    Es ist viel ernster als Du es anscheinend wahrnimmst.

    Sowas habe ich mit meinem US-Van (Wohnmobil) schon durch. Geht schneller als man denkt.

    Wenn das im Bundesrat schon mit Zustimmung durch ist dauert es nicht mehr lange bis die Änderung der StVZO veröffentlicht wird.