Nebelschlussleuchte bei LOF und T3B

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  • es gab eine Zeit da durften die T3b-Fahrzeuge mit ABS nur 105 km/h schnell sein, um das zu umgehen wurden diese Fahrzeuge auf LOF umgerüstet und vom TÜV als Einzelabnahme für den Verkehr zugelassen, bei dieser Umrüstung war auch die NSL Pflicht, was dann vor Ort alles gelaufen ist stellt sich erst später raus.

  • Eine gesetzlich festgelegte Höchstgeschwindigkeit gab es für die Fahrzeuge die über 60 kmh fahren durften m.W. noch nie, die individuelle Festlegung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit war und ist von einer Lautstärkemessung und der Einhaltung bestimmter Grenzwerte abhängig, das wird z.B. > hier < gut erklärt.

  • Eine gesetzlich festgelegte Höchstgeschwindigkeit gab es für die Fahrzeuge die über 60 kmh fahren durften m.W. noch nie, die individuelle Festlegung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit war und ist von einer Lautstärkemessung und der Einhaltung bestimmter Grenzwerte abhängig, das wird z.B. > hier < gut erklärt.

    und warum wird dann ABS verbaut wenn es nicht gefordert wird.

  • es gab eine Zeit da durften die T3b-Fahrzeuge mit ABS nur 105 km/h schnell sein, um das zu umgehen wurden diese Fahrzeuge auf LOF umgerüstet und vom TÜV als Einzelabnahme für den Verkehr zugelassen, bei dieser Umrüstung war auch die NSL Pflicht, was dann vor Ort alles gelaufen ist stellt sich erst später raus.

    Meine 105 KM/H Begrenzung ist weiterhin drin. Hat irgendwie auch keiner drüber nachgedacht, dass man diese hätte gleich mit rausnehmen und die höhere Endgeschwindigkeit dementsprechend eintragen lassen können. Aber eigentlich reichen mir die 105 auf dem Bock auch aus;)

    Wir haben den Aufwand wegen dem 2. Sitzplatz betrieben, um meine Tochter legal darauf mitnehmen zu können.

    Meine hatte als T3b nur einen Sitzplatz eingetragen, was ja mittlerweile wohl bei allen kurzen Can Am´s so sein müsste, oder???