Das ist mal wieder typisch Deutschland.
Der Händler wird um jeden Preis geschützt und der Kunde darf nur zahlen und ins offene Messer rennen.
So ist es auch nicht.
Wenn ein rechtskräftiges Gerichtsurteil vorliegt kann man das zitieren.
Aber was sollte in diesem Fall dabei rauskommen?
Die Gewährleistung war bereits abgelaufen als es zu dem Schaden kam.
Das ist zwar ärgerlich für den Kunden bei der vergleichsweise niedrigen Laufleistung und spricht sicher nicht für die Qualität des Fahrzeugs aber eine Schadensersatzpflicht oder gar eine strafbare Handlung lässt sich daraus nicht ableiten.
Viele Grüße
Michael
