50mm und 60mm ist aber sehr wenig .
Nicht wirklich, es sei denn, du willst die Radaufhängung unnötig belasten und die Zulassung ist dir egal.
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50mm und 60mm ist aber sehr wenig .
Nicht wirklich, es sei denn, du willst die Radaufhängung unnötig belasten und die Zulassung ist dir egal.
Moin, ich mach da mal mit
Wird erst gefragt wenn Du einen Unfall hast. Fahrwerksänderung nicht eingetragen - da zahlt die Versicherung nichts
Nö, das ist sooo nicht ganz richtig. Meine sind "völlig korrekt" NICHT eingetragen Wozu auch,... wenn man den richtigen & kompetenten TÜV-Mensch erwischt
Und die Debatte hatten wir schon zig mal, .... der Geschädigte wird entschädigt, die eigene Dummheit & Aroganz (schraub' ich dran, geht keinen was an) natürlich nicht.
genau und dann einzelabnahme halt, da wärste nicht der erste der das so macht
Auch das ist von der Kompetenz & gutem Willen des Prüfers/ Sachverständigen (na wo der Begriff wohl her kommt ) abhängig,
50mm und 60mm ist aber sehr wenig .
Das hat wohl eher was mit Lesefaulheit und/ oder fehlendem Sachverstand zu tun
Wenn man natürlich die Gesammtverbreiterung je Achse, und die einzelne Plattenbreite durcheinander würfelt, kann da nix zufriedenstellendes bei raus kommen. Also entweder 100/ 60mm oder 50/30mm
PS: Wer es übersehen oder nicht ausreichend danach gesucht hat,... einfach hier mal guggen
Moin, ich mach da mal mit
Nö, das ist sooo nicht ganz richtig. Meine sind "völlig korrekt" NICHT eingetragen Wozu auch,... wenn man den richtigen & kompetenten TÜV-Mensch erwischt
Und die Debatte hatten wir schon zig mal, .... der Geschädigte wird entschädigt, die eigene Dummheit & Aroganz (schraub' ich dran, geht keinen was an) natürlich nicht.
Auch das ist von der Kompetenz & gutem Willen des Prüfers/ Sachverständigen (na wo der Begriff wohl her kommt ) abhängig,
Wenns knallt kommt der kompetente Sachverständige der Versicherung. Der erklärt Dir dann Alles Weitere zu nicht eingetragenen Bauteilen. Wirst Du länger dran denken.
Die Dinger gehören eingetragen und das ist gar kein Problem. Das Teilegutachten sagt aus, das die Platten für ein bestimmtes Fahrzeug zugelassen sind. Beim Tüv wird geprüft ob es das Fahrzeug ist, ob es die Platten zu dem Gutachten sind - und ob die Montage fachgerecht erfolgt ist. Feddich. Dann bekommst Du einen Wisch mit dem Text für den Schein und einem Datum - bis dahin hast Du das Geschreibsel beim Strassenverkehrsamt in Deinen Schein eintragen zu lassen. Das wars.
Mein Kumpel ist Prüfer und kümmert sich diesbezüglich um meine Fahrzeuge. Eine ABE brauchst Du nicht eintragen lassen, mitführen reicht. Einem Teilegutachten hingegen folgt IMMER eine Abnahme und Eintragung.
Auch das ist von der Kompetenz & gutem Willen des Prüfers/ Sachverständigen (na wo der Begriff wohl her kommt ) abhängig
Ändert ja nichts daran das es möglich ist
Moin
Wenns knallt kommt der kompetente Sachverständige der Versicherung. Der erklärt Dir dann Alles Weitere zu nicht eingetragenen Bauteilen. Wirst Du länger dran denken.
Hast du dir meinen Erfahrungsbericht nicht durchgelesen?
Ok, dann lass ich das mal so stehen und fahre unbesorgt weiter.
Einem Teilegutachten hingegen folgt IMMER eine Abnahme und Eintragung.
Das ist falsch
Wir reden hier über Spurplatten und nicht über eine breite Achse. Das sind "Anbauteile", oder willst du sagen das ich beim Wechsel auf Winterreifen ohne Spurplatten z,B. , die Dinger wieder austragen muss !?
Frag mal deinen Kollegen was er überhaupt zu §19.3 weis, denn das ist die Vorgabe des Herstellers und des Teilegutachtens welches, ....
vom TÜV erstellt wurde. Ein Teufelskreis
Und die Debatte hatten wir schon zig mal, .... der Geschädigte wird entschädigt, die eigene Dummheit & Aroganz (schraub' ich dran, geht keinen was an) natürlich nicht.
Ja der Geschädigte wird immer von deiner Versicherung entschädigt,die kann dich aber bis 5000 € in Regress nehmen,ok ist billig wenn mans so will.
Nö, das ist sooo nicht ganz richtig. Meine sind "völlig korrekt" NICHT eingetragen Wozu auch,... wenn man den richtigen & kompetenten TÜV-Mensch erwischt
Habe von 3ppp nen Reifengutachten für 1 Zoll breitere Reifen hinten/vorne gekauft und beim TüV entsprechend abnehmen lassen.Die Kosten fürs Eintragen auf der Zulassungsstelle waren irgendwas mit 12 €.Vorteil ich muss keine zusätzlichen (eingeschweißten) Papiere mit rumschleppen,oder wenn ich sie verschlampe versuchen irgendwie nach n paar Jahren den Mist wiederzubekommen.Wasche ich mal wieder aus versehen den Fahrzeugschein,bekomm ich nach ner Eidesstaalichen Versicherung,das der Schein vernichtet ist, umgehend nen neuen,Kostenpunkt waren dann immer 10 € füre Eidesstaaliche Versicherung und 12,irgendwas € fürn neuen Schein,mit der Eingetragenen neuen/und alten Reifenbreite.Wird die Karre mal verkauft muss ich mich mit nem Käufer nicht rumärgern ob das so alles seine Richtigkeit hat mit dem Gutachten.
Für die paar Euro schlepp ich nix zusätzlich mit rum und ärger mich mit der Rennleitung rum ob das denn so alles seine Richtigkeit hat.
Die Kosten fürs Eintragen auf der Zulassungsstelle waren irgendwas mit 12 €.
Die Gutachterkosten kommen aber auch noch dazu und sind nicht so günstig.
Alles anzeigenMoin
Hast du dir meinen Erfahrungsbericht nicht durchgelesen?
Ok, dann lass ich das mal so stehen und fahre unbesorgt weiter.
Das ist falsch
Wir reden hier über Spurplatten und nicht über eine breite Achse. Das sind "Anbauteile", oder willst du sagen das ich beim Wechsel auf Winterreifen ohne Spurplatten z,B. , die Dinger wieder austragen muss !?
Frag mal deinen Kollegen was er überhaupt zu §19.3 weis, denn das ist die Vorgabe des Herstellers und des Teilegutachtens welches, ....
vom TÜV erstellt wurde. Ein Teufelskreis
Du machst das schon
Die Gutachterkosten kommen aber auch noch dazu und sind nicht so günstig.
Das hat aber der ursprüngliche Antragsteller bezahlt.
Die Kosten holt er sich zurück, indem er das Gutachten möglichst oft für einen attraktiven Preis verkauft.
Das hat aber der ursprüngliche Antragsteller bezahlt.
Die Kosten holt er sich zurück, indem er das Gutachten möglichst oft für einen attraktiven Preis verkauft.
er meint die Kosten für die Eintragung, die Kosten für das Gutachten sind im Preis der Spurplatten einkalkuliert.
So ist es.
Am besten bei Beitrag 1 einsteigen.