Befahren eines privaten Grundstückes

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  • Moin Liebe Community.

    Ich habe mal eine Frage, vielleicht kennt sich da ja jemand in dem Bereich etwas besser aus, als ich.

    Wir wurden, (zwei anderen Quad Fahrern und ich) in einer alten verlassenen Sandkuhle von dem angeblichen Privatbesitzer erwischt. Unsere Kennzeichen wurden leider Fotografiert und er drohte uns mit einer Anzeige. Anschließend haben wir uns umgehend aus dem Staub gemacht.

    Wir waren zum ersten Mal dort in der Sandkuhle am fahren.

    Jetzt meine Frage, muss der Privateigentümer erst eine Mündliche Verwarnung aussprechen?

    Oder kann es direkt zur Anzeige kommen?

    Und wie teuer wird so was wohl, da dies dann bestimmt mit einem Bußgeld geahndet wird.

    Ich freue mich auf ein paar Antworten.

    Schöne Grüße.

  • Na ich würde sagen das ist Land und Hausfriedensbruch

    Durch sodas gerät unser Hobby immer weiter in Verruf <X

    ATV it´s like Bike but for Men
    :squad:

    Vader
    19. Juni 2025 um 07:53


    Vader
    17. April 2020 um 12:01


    https://www.youtube.com/@ATVFunCrew

  • Ich denke Du bist auch nicht davon begeistert wenn zwei bei Dir Zuhause einfach in deine Küche Rauschen

    dort alles auf links drehen und wieder verschwinden.

    Genauso verhält sich das hier . Das ist unerlaubtes betreten von Privateigentum

    wenn da noch ein Biotob angelegt wurde habt ihr Geburtstag.

    Ja ich habe das auch schon mal gemacht vor 15 Jahren

    ja haben uns Fotografiert und wir wurden per Kennzeichen verfolgung ermittelt

    war teuer.

    schweine teuer

    lg
    Commander Lucky :srider:

    Keep calm and take a Photo :ziggi:

    In a world where you can be anything - be kind :Streicheln:

  • Man könnte doch einfach vorher den Besitzer fragen.

    Wäre am einfachsten gewesen..

  • Stand da ein Schild mit der Aufschrift "Privatgrundstück" :?:

    War das Gelände abgesperrt und ihr habt die Sperre entfernt :?:

    (Sperre = Zaun, Kette, Schranke o.ä.)

    Whats App Gruppe: ATV & Quad Freunde Ennepe Ruhr Kreis :handshake:

    DQF Treffen 2022, 2023, 2024 - ich war dabei

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    Trendelburg Treffen 2026 - In Planung

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  • ich weis es nur vom bayr. FISCHEREIGESETZ.

    Da ist das unerlaubte Betreten von Privatgrundstücken Land und Hausfriedensbruch.

    Wenn es befriedet, sprich eingezäunt ist, sogar Einbruch..

    In Eurem Fall käme noch der Flurschaden dazu. Das "Abhauen"

    macht's nicht besser..

  • Als eingefriedet beziehungsweise als befriedetes Grundstück gilt nach einem Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichts aus dem Jahr 2006 „ein Grundstück bzw Gebäude, das durch den Berechtigten in äußerlich erkennbarer Weise durch zusammenhängende Schutzwehren gegen das beliebige Betreten gesichert ist“.


    Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.


    Hausfriedensbruch, § 123 StGB: bis 15 Tagessätze Geldstrafe.

    Also ein 1/2 Gehalt übersetzt. + Gerichts- und Anwaltskosten

    Wer anderen ne Bratwurst brät, braucht ein Bratwurstbratgerät! :smokin:

    DQF-Treffen :squad2: -2022- -2024- -2025-

  • Ich denke mal, daß die Leute auch ohne Hinweisschilder wissen, daß die Sandgrube nicht ihnen gehört. Und vor allem gibt es rechtlich noch gewaltige Unterschiede zwischen Betreten und Befahren.

    Da es sehr förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen, glücklich zu sein. (Voltaire)

    Mein "Alles über Quads"-Video. "Langschwerdt" bei YT

  • Ich denke mal, das es nicht besonders schlau war ab zuhauen.

    In der Regel kann man alles mit einen netten und freundlichen Gespräch regeln.

    Als der Besitzer kam hätte ihr einfach stehen bleiben sollen, zugeben das ihr Mist gebaut habt und euch entschuldigen. Vielleicht hätte er die ganze Sache dann auf sich beruhen lassen.


    Ich wurde mal von einen Landwirt auf seinen Privatweg erwischt. Der kam stinksauer auf mich zu gerannt :cursing:

    Ich bin ganz ruhig geblieben, hab meinen Helm abgesetzt und ihm ein freundliches Moin entgegen geworfen und abgewartet was passiert.

    Nachdem er mich wütend darauf hingewiesen hatte, das es sich um einen Privatweg handelt, habe ich mich ganz nett entschuldigt und gesagt, das ich keine bösen Absichten hatte, sondern nur eine Abkürzung nehmen wollte.

    Das Ende der Geschichte war, das wir uns nett über ATVˋs unterhalten habe und ich ihn als Sozius mit zu seinen Hof genommen habe.

    Zum Dank hat er mir noch eine Tasse Kaffe spendiert… :)

    Währe ich einfach abgehauen, hätte er mich sicherlich angezeigt und alle Quad/ATV Fahrer verteufelt.

  • Hallo Pucki,

    es macht aber einen Unterschied ob ein seriöser Herr im besten Mannesalter oder junge Wilde erwischt werden. Ein vernünftiges Gespräch ist nie verkehrt, bei manchen Zeitgenossen aber leider sinnlos. Dumm (ahnungslos) stellen, evtl. auf das Navi schimpfen und kleine Brötchen backen. Fahren mit einem verschmutztem Kennzeichen kostet 5 € Verwarngeld.

    Gruss

    Frido