Meine Nebelschlussleuchte wollte in über zwanzig Jahren kein Prüfer sehen aber sie waren bei allen Quad/Atv die ich hatte oder habe Funktionsfähig.
Nebelschlussleuchte bei LOF und T3B
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Gis -
29. November 2025 um 19:31 -
Unerledigt
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§ 53d StVZO sagt:
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(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlussleuchte, ausgerüstet sein.
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An der can am Outlander 700 von 2024 ist auch keine NSL zu sehen.
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An der can am Outlander 700 von 2024 ist auch keine NSL zu sehen.
wird ein T3b-Modell sein.
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Ist die nicht zu sehen oder nicht vorhanden?
Gibt es ein Gesetz in dem steht, dass § 53d StVZO für ATV - egal ob LoF oder T3b - nicht gilt?
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An der can am Outlander 700 von 2024 ist auch keine NSL zu sehen.
Schaust Du Dir die Fotos vom Hersteller an?
Wenn ja - da findest Du keine NSL, die muss in der EU nachgerüstet werden, damit das ATV (LOF) zulassungsfähig ist.
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Sportiva hat auch keine NSL.
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Unsere XWolf hat auch keine NSL
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Naja, scheint auch ein völlig undurchsichtiges Thema zu sein. Oben im originalen Koffer von canam ist sogar was vorgesehen für ne Bremsleuchte oder sogar NSL

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Sportiva hat auch keine NSL.
Ist das LoF?
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Ich fürchte, da verwechseln einige gerade LOF mit T3b.
Nochmal zum mitschreiben - Bei LOF ist die NSL vorgeschrieben!
Ob das jeder TÜVler kontrolliert oder nicht, interessiert in dem Zusammenhang niemanden.
Naja, scheint auch ein völlig undurchsichtiges Thema zu sein. Oben im originalen Koffer von canam ist sogar was vorgesehen für ne Bremsleuchte oder sogar NSL

Nein!
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Ob einzelne ATV eine NSL haben oder nicht ist doch unerheblich, die Frage ist doch ob die vorgeschrieben ist.
Was sagt ihr denn wenn bei einer Kontrolle auf §53 d StVZO verwiesen wird? "Da ist keine dran" und "mein Händler hat gesagt" sind keine überzeugenden Argumente.
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