Das hat nichts mit der Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 zu tun, es gibt gesetzliche Vorschriften über die Beschaffenheit der Beleuchtung von mehrspurigen Fahrzeugen, egal ob KFZ, Motorrad mit Beiwagen, ATV / Quad mit LOF oder T3B Zulassung.
In Deutschland ist nun mal alles reguliert und nach lesbar.
Selbst für so unbedeutende kleine Anhänger gibt es eine Vorschrift, dass dreieckige Rückstrahler (Reflektoren), mit einer Seitenlänge von 150mm verbaut sein müssen. Ab Bj 1990 muss sogar eine Nebelschlussleuchte verbaut sein.